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führerscheinentzug ja nein?

gefragt von techno15 am 03.07.2009 um 23:19 Uhr

aLso...

wenn ich mit dem auto durch eine wasserlacke fahre und es wird ein fußgeher dadurch nass...

und er zeigt mich an..

wird mir dann der führerschein weggenommen`?

also ich habe von einem gehört JA das stimmt.

ich bitte um hilfReiche antworten von denjenigen die sich ganz sicher sind! bitte!


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Saudade77
beantwortet von Saudade77 am 3. Juli 2009 23:19
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Klingt nach ausgemachtem Blödsinn.


Wenne
beantwortet von Wenne am 3. Juli 2009 23:23
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Nein, der Führerschein kann dir wegen so einer Lappalie nicht entzogen werden!

Außer du hast den Fußgänger dabei ertränkt. ;-P

Anzeigen kann er dich zwar, aber wird da wenig Chancen hben, da er erst einmal nachweisen muss dass du ihn mit Absicht nass gespritzt hast. Sprich: wenn in weitem Umkreis nur eine einzige Pfütze zu erkennen war und du extra noch einen Schlenker gemacht hast um durch sie hindurch zu fahren. Dabei vielleicht noch beschleunigt um den Fußgänger auch zu erwischen. ;-)


anonym
beantwortet von madness am 3. Juli 2009 23:19
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da bekommste wahrscheinlich nichtmal n bussgeld

Kommentar von techno15 am 3. Juli 2009 23:21

das hat mir ein fahrlehrer gesagt denn das steht in einem gestz aber nicht so wie ich die frage gestellt haben... er hat das als beispiel genommen...

vertrauen...


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 3. Juli 2009 23:19
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Sicher nicht


luzy0160
beantwortet von luzy0160 am 3. Juli 2009 23:20
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Wo hört man denn sowas? Unsinn



Volker13
beantwortet von Volker13 am 3. Juli 2009 23:20
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Das kommt auf die umstände an. In jedem Fall ist man aber zum Schadensersatz verpflichtet


Exotime
beantwortet von Exotime am 3. Juli 2009 23:20
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nein aber du bekommst auf grund §1 ein bussgeld^^


altlira123
beantwortet von altlira123 am 3. Juli 2009 23:20
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Nein. Wenn der Fußgänger sieht, daß Wasserlachen stehen, geht er das Risiko dazu ein. Fahr einfach vorsichtig und rücksichtsvoll!


Scholaneru
beantwortet von Scholaneru am 3. Juli 2009 23:20
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Das mit der Pfütze kenne ich auch irgendwie.. wenn man absichtlich voll in die Pfütze hämmert und der Typ richtig nass wird kann man angezeigt werden.. aber ich denke das gibt höchstens ein kleines bußgeld..


Birgit1954
beantwortet von Birgit1954 am 3. Juli 2009 23:21
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Ich glaube, dann wären wahrscheinlich schon Millionen führerscheinlos. NEIN, das stimmt nicht, trotzdem sollte man so etwas vermeiden. Wenn er dich anzeigt, musst du vielleicht die Reinigungskosten bezahlen, wenn man das überhaupt beweisen kann.


yarabee
beantwortet von yarabee am 3. Juli 2009 23:23
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Das ist nur ein Verwarngeld. Wird gemäß § 1 II StVO geahndet. Da steht drin, dass sich jeder so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt, belästigt oder behindert wird. Sofern es vermeidbar war.


sasch
beantwortet von sasch am 4. Juli 2009 13:14
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du kanst ja nichts dafür wenn die straße nich normal gebaut is


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