Brausepaul am 31.07.2008 um 16:00 Uhr

Ein bißchen wenig Information! Führerschein weg wegen Alk, dann kann es passieren, nach Ablauf der Frist, das eine MPU angeordnet wird, von Staßenverkehrsamt!
Brausepaul am 31. Juli 2008 16:12 Das Fragefeld ist zu kurz: Führerschein weg wegen Alkohol für 12,5 Monate. Darf jedoch nach MPU und irgend ein gesonderten Gespräch den Führerschein nach frühster Gesamtdauer von 11 Monaten beantragen. Jetzt sorge ich mich, dass vielleicht erst nach 12 Monaten der Führerschein zurückkommt und ich einen neueren erhalte. Dann wären meine 12 tonnen wohl weg und darf njur noch bis 3 to fahren.
Normalerweise darf einem durch einen Umtausch eines FS (in die Plastikkarte) kein Nachteil entstehen. Beispiel PKW:Die alte klasse 3 wurde im Rahmen des EU-Führerscheins durch die Klasse B ersetzt,die aber wesentlich "geringwertiger" ist als Klasse 3. Deswegen kriegen Inhaber der Klasse 3 beim Umtausch automatisch die Klassen B,BE, C1E, M, S, und L und (je nach alter des Führerscheins) noch die A1. Ich nehme an,beim LKW gibts ähnliche Regelungen. Allerdings weiß ich nicht,ob es spezielle Regelungen für deinen Fall gibt (d.h. ob Klassen nach einer Trunkenheitsfahrt wegfallen).

Meinst du ein neues Exemplar? So wie die kleine Plastikkarte statt des rosanen oder grauen? Oder ab wann du eine neue Prüfung machen mußt?

Genau genommen wird nicht der Führerschein entzogen, sondern die Fahrerlaubnis; wer demnach keine Fahrerlaubnis hat, muß den Führerschein abgeben; er wird vernichtet.
Wer dann auf Antrag - wenn die Dauer zwei Jahre nicht überschritten hat, u.U. ohne Prüfung - wieder eine Fahrerlaubnis erhält, bekommt einen neuen Führerschein.