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pkw, lkw bis mit hänger und den klein kram da.. LKW ist aber begrenzt!

Alles das, wo ein Datum dran steht.
CE aber nur bis 01/2015
medic am 30. Oktober 2008 22:31 genau, da musst du dein LKW schein verlängern nach FeV

lkw bis 7,5tonnen, lkw mit anhänger bis gesamtgewicht 12tonnen wenn anhänger nur eine achse oder zwei achsen nicht weiter auseinander als 1meter und tauglichkeitsuntersuchung 2015. kleinkraftrad bis 50ccm, traktor bis 25km/h
Du darfst eigentlich alles Fahren ausser:
Bus d.H. KFZ mit mehr als 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer.
2 Räder über 50 ccm
Und Traktoren die schneller als 15 km/h fahren. Mit den 15 Km/h bin ich mir nicht sicher aber du darfst auf jeden Fall keinen Traktor fahren der 40 km/h läuft. Da solltest du mal weiter recherchieren! Aber der irretiert mich schon das du den CE hast aber keinen T meines Wissens ist bei CE T mitinbegriffen!
das seltsame daran ist, das ich niemals einen LKW Führerschein gemacht habe
saschi30 am 30. Oktober 2008 22:45 deswegen darfst ja auch nur bis 7,5 tonnen fahren. die 12000 sind nur mit anhänger
ich würd sagen Glück für dich wenn du das Verantworten kannst! Ist aber schon sehr seltsam du darfst einen Grossen LKW mit hänger Fahren, aber keine Schnelläuferzugmaschine
das hat die Zulassungsstelle einfach ohne mein Zutun eingetragen. Jahre später habe ich den von Polizei überprüfen lassen, er ist gültig
saschi30 am 30. Oktober 2008 22:41 das mit dem t war mal. den musst extra beantragen. hab ihn auch nicht bekommen obwohl ich den schein 93 gemacht hab.

steht doch da bilder kannst du doch auch schon lesen oder

Das sieht man doch auf den kleinen Bildchen eindeutig. Alles das wo kein Strich dran ist.

Einige kommen der Sache ziemlich nahe. Gefahren werden duerfen natuerlich PKW auch mit Anhaenger, auch wenn ... usw... Die Frage bezieht sich wohl auf die C1E und CE Eintraege. Das Zugfahrzeug darf in jedem Fall max 7.5 t haben. Mit C1E kann man mit Anhaenger fahren (auch echte Zwei-Achser), wenn das Gesamtgewicht des Zuges nicht ueber 12 t lliegt. Die CE79 kommt aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO, wonach ein Einachser Anhaenger (oder Doppelachse mit Abstand weniger als 1 m) 11 t haben darf. Somit kommt man bei CE79 mit Einachser auf max 18.5 t Gesamtgewicht. Das ist eigentlich im LKW-Bereich, daher CE, aber mit Zusatz 79.
Benjy am 4. November 2008 15:51 DH. So isses..
DH
Hier noch was zu den Zusatzziffern in der Spalte 12 -> http://kuerzer.de/ZapFGjSF1 (runterscrollen, da gibts ne Tabelle)
Top!
top auskunft