Ich habe da so ein Gerücht gehört, dass man angeblich wenn man den alten Führerschein hat (also dieser Rote) diesen von 7,5 t auf 10 t umschreiben kann... Da würde es angeblich eine neue Verordnung geben...
Stimmt das, oder hat der Nachbar sich da was ausgedacht...
Das stimmt teilweise nicht .Mit dem alten 3 kann man wenn man bis 12 tonnen fahren .Wenn man die neue Karte als Führerschein beantragt hat man die möglichkeit bis 18 tonnen zu beantragen dann steht im Führerschein folgendes C79 C1E<18000kg wen man ihn nicht umschreiben lässt dann steht folgendes C1E>12000 kg
Die 18t waren mit dem alten 3er als GESPANN möglich, d.h. 7,5t Zugmaschine + Tandemachsanhänger mit Achsabstand unter einem Meter und Druckluftbremsanlage, dann durfte der Anhänger das 1,5 fache der Zugmaschine wiegen womit man einen Zug von 18t fahren durfte, wurde beim C1E auf 12t reduziert

Die Umschreibung der alten Klasse III (LKW bis 7,5 t) auf 12 Tonnen und mehr war zeitlich befristet möglich. Der Zug ist abgefahren! Für die Umschreibung auf 18 t, die auch problemlos möglich war, hätte man sich einer regelmäßigen Gesundheitskontrolle unterziehen müssen, wie Berufskraftfahrer. Deshalb haben die meisten seinerzeit nur auf 12 Tonnen erweitern lassen, was ja auch völlig für z.B. ein großes Wohnmobil ausreichend ist.
Franticek am 2. Oktober 2009 15:40 Wo steht denn das?
firstguardian am 9. Oktober 2009 15:44 Nirgendwo mehr! Das war eine zeitlich befristete Übergangsregelung für Altführerscheininhaber, die vor einem bestimmten Zeitpunkt den Fürherschein der Klasse III erworben hatten, und die inzwischen abgelaufen ist. Ich selber habe davon noch partzipiert!
Du darfst mit Deinem alten Führerschein (Klasse 3) die neue Klasse C1E und dazu beschränkt CE (C1E> 12000kg) fahren.
Da hat der Nachbar vielleicht nichts ausgedacht, aber etwas falsch verstanden - wenn überhaupt.