taurus7654321 am 15.06.2009 um 17:05 Uhr
Hallo ist es noch so, dass das arbeitsamt einen den führerschein bezahlt, wenn ein arbeitgeber sagt, ich stelle diese person ein, wenn sie einen führerschein macht, da dieser für die ausübung des berufes notwwendig ist?

ja aber auch nur unter dieser voraussetzung (mit schriftstück)

Hallo,wenn dir dein neuer Arbeitsgeber einen Arbeitsvertrag gibt wo er drin bescheinigt, das er dich einstellt wenn du den Lappen hast ,wird dir das Amt helfen.
musste trotzdem hartnäckig sein kann sein das die sich trotzdem doof stellen dann musste dranbleiben dann wird das auch klappen
gibt es sonst noch irgendwelche bedingungen, die man umbedingt erfüllen muß?
nö eigentlich nicht du musst das halt nur belegen (schreiben vom chef oder vorläufiger arbeitsvertrag oder sowas dann geht das )
dankeschön
kann gut sein, dass du Chancen hast Zuschüsse zu bekommen. http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html ist auch eine sehr nützliche Seite um sich zu informieren
Dieses Problem hatte ich auch vor ein paar Monaten, leider würde dieser Antrag trotz Schriftstück bei mir abgelehnt, von daher bin ich auf www.bon-kredite.net gestoßen, da habe ich schnell einen guten Ratenkredit erhalten. Jetzt hab ich meine Prüfung auch hinter mir gehabt und kann endlich mit Auto zur Arbeit fahren.