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Führerschein verlieren

gefragt von karrrrl am 10.07.2009 um 22:58 Uhr

Gibt es eigentlich eine Geschwindigkeit oder einen zu kleinen Abstand ab dem komplett der Führerschein entzogen wird ?

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ziuwari
beantwortet von ziuwari am 10. Juli 2009 22:59
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Piranha84
beantwortet von Piranha84 am 10. Juli 2009 22:59
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ab ca 21 km/h zuviel kann er entzogen werden. kommt aber auf die vorgeschrieben geschwindigkeit an!


Franticek
beantwortet von Franticek am 10. Juli 2009 23:19
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  1. Es gibt Vergehen, bei denen du ein Fahrverbot erhälst, d.h. bei denen du den Führerschein für 1-3 Monate "in Urlaub schickst". Das gilt ab bestimmten Geschwindigkeitsübertretungen, auch bei viel zu knappem Abstand.
  2. Es gibt Vergehen, bei denen die Fahrerlaubnis entzogen wird, d.h. da wird dir der Führerschein quasi abgenommen. Das sind Zeiträum von mehr als drei Monaten bis hin zu mehr als ein Jahr. Das ist z.B. bei Alkohol und noch ein paar Sachen. Den gleiche Führerschein bekommst du dann auch nicht mehr sondern einen neuen, den du 3 Monate vor Ablauf der Frist beantragen kannst.
  3. Es gibt auch schwerwiegende Fälle, in denen man dann danach erst noch eine MPU machen muß. Je nach Grund und je nach Vorbereitung kann das schnell gehen oder auch jahrelang dauern. Im schlimmsten Fall, wenn man die MPU umgehen will, muß man dann 15 Jahre warten, bis man wieder einen Schein bekommt. Diese schweren Fälle sind nicht nur Alkohol und Drogen, MPU kann auch eine Folge sein von zu vielen Punkten, von zu sehr gehäuften Verstößen und und...
  4. Dass eine Fahrerlaubnis absolut auf Lebenszeit entzogen wird aufgrund von irgendwelchen Verstößen, da habe ich andeutungsweise mal von einem Fall gelesen, weiß aber keine Einzelheiten. Da wüßte ich im Moment auch keine gesetzlichen Grundlagen zu nennen.

anonym
beantwortet von hundini am 10. Juli 2009 23:18
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Wenn du genug Punkte hast oder du z.B. öfter mit Promille erwischt wirst und einiges mehr, kann es sein, daß du ungeeignet zur Führung eines Kraftfahrzeuges wirst. Beim Führerschein auf Probe ist alles etwas härter geregelt.


Kolumna
beantwortet von Kolumna am 10. Juli 2009 23:00
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Diese Frage beantwortet Dir der Bußgeldkatalog.

Kommentar von karrrrl am 10. Juli 2009 23:02

nö nicht ganz, ich mein dass man das man den Führerschein gar nicht mehr bekommt

Kommentar von Simple_avatar3smallKolumna am 23. Juli 2009 19:37

Ich glaube, dass dann die Vergehen sehr viel größer sein müßten, als nur das Überschreiten von Geschwindigkeit und Mindestabstand. Allerdings würde ich nicht ausprobieren, wie die Strafe bei 160 kmh in der Stadt ist.


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