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Führerschein über 50 - was muss man beachten, um seine alte Fahrerlaubnis zu behalten?

gefragt von anna001anna001 am 31.05.2009 um 9:54 Uhr

Ich habe gehört, dass man ab 50 Jahre seinen Führerschein erneuern muss, sonst wird ein Teil der Fahrerlaubnis ungültig. Welcher Teil ist das und was muss man beachten, wenn man ihn behalten will.

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Recht x 35.156 Führerschein x 2.645

bulli66
beantwortet von bulli66 am 31. Mai 2009 09:55
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hier geht es um den lkw-führerschein. alle 5 jahre (ab 50) muss der verlängert werden. ist eine ärztliche untersuchung (kraftfahrtauglichkeits untersuchung)

Kommentar von A97cfaaed9762720321af649b6ebb327smallDina2607 am 31. Mai 2009 09:58

Ich Hasenhirn konnte das an der Fragestellung nicht erkennen! Sorry, dachte an die "normalen" Führerschein!

Kommentar von Ruedi am 31. Mai 2009 11:12

Das konnte wohl niemand... ^^

Kommentar von Simple_avatar8smallanna001 am 31. Mai 2009 13:15

Stimmt - aber ich meinte auch den normalen Führerschein 3, der ab 50 nur noch eingeschränkt gelten soll, wenn man ihn nicht erneuert bzw. eine ärztliche Untersuchung vorlegt.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 1. Juni 2009 01:58

Jein ...
Dein PKW-Führerschein (BE) bleit erhalten.
Der C1E, der von anderen ab 50 alle 5 Jahre erneuert werden muß, bleibt auch erhalten. Allerdings der Zusatz CE79, den man beim Umschreiben des alten Klasse 3 erhält, der gilt nur bis zum 50. Lebensjahr und muß dann erneuert werden im 5-Jahres-Rhythmus. Läßt man diese Verlängerung sein, dann verliert man lediglich dieses CE79.


huckymaus
beantwortet von huckymaus am 1. Juni 2009 09:35
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Ich vermute, Du hast die alte Klasse 3. Diese entspricht nach heutigem Recht der Klasse C1E (LKW bis 7,5 t)Wenn das so ist, musst Du gar nichts machen. Hast Du die alte Klasse 2, verliert diese mit Vollendung des 50. LJ seine Gültigkeit, wenn Du diesen nicht verlängern lässt u. in den Kartenführerschein umtauschst.Dieses kannst Du Dir nach Gesetzesänderung v. 30.10.08 auch später noch überlegen, wenn Du meinst, dass Du derzeit keinen LKW - Führerschein brauchst, da die 2-Jahres-Frist nun weggefallen ist. Für den Umtausch brauchst Du ein Foto, ein augenärztliches Zeugnis u. eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 u. 6 Fahrerlaubnisverordnung. Kleiner Tipp: Lass die Untersuchungen bei einem Arbeits-oder Betriebsmediziner machen oder beim Gesundheitsamt. Da kannst Du viel Geld sparen , als wenn Du Dir vom Augenarzt ein Gutachten holst u. vom Hausarzt das Zeugnis. Die kassieren oft richtig ab. Wenn Du jetzt woanders wohnst und Dein Führerschein dort noch nicht registriert ist, benötigst Du zusätzlich von der ausstellenden Behörde einen Registerauszug. Die Gebühr bei der Führerscheinstelle beträgt ca. 45 Euro.

Kommentar von Simple_avatar8smallanna001 am 1. Juni 2009 09:47

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort.


StefanMadre
beantwortet von StefanMadre am 31. Mai 2009 09:57
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JA das stimmt, aber nur für den LKW-Führerschein ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Den PKW-Führerschein darf man noch so lange behalten wie man will! Der internationale Führeschein verfällt auch nach drei Jahren


anonym
beantwortet von schonvergeben am 31. Mai 2009 09:58
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Nein, das brauchst du ganz bestimmt nicht. Für manche wäre eine Auffrischung vielleicht ganz gut. Aber eine entsprechende gesetzliche Regelung gibt es nicht.


froschvleder
beantwortet von froschvleder am 31. Mai 2009 09:58
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"Ich habe gehört, dass man ab 50 Jahre seinen Führerschein erneuern muss".......... Das ist definitiv falsch!!

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 1. Juni 2009 01:59

Das ist nicht falsch, gilt aber nur für den CE - und für den C1/C1E, wenn er erst später separat gemacht wurde.

Kommentar von 8fa22f6906d4bb5179ac6fa4b3b021ffsmallfroschvleder am 1. Juni 2009 14:20

Danke!


anonym
beantwortet von Regenmacher am 31. Mai 2009 09:56
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Diese Meldung ist ein Fake. Ich bin weit über 50 und habe von dieser Geschichte nichts gehört.


anonym
beantwortet von Colleen am 31. Mai 2009 09:55
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Erkundige Dich doch mal bei einem naheliegenden Fahrlehrer. Ich hab davon noch nichts gehört. Wichtig, denke ich, sind halt die Augen und dass man ansonsten vital fit ist.


Dina2607
beantwortet von Dina2607 am 31. Mai 2009 09:55
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Erneuern? Nein, eventuell einige Test´s (erste Hilfe z. B.)!


Shark
beantwortet von Shark am 31. Mai 2009 09:55
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http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,457603,00.html Das Problem an sich ist Deutschland, wo der Führerschein bzw. die Erlaubnis, ein Kfz zu führen als Besitzstand gilt. Das bedeutet: Er kann zwar temporär entzogen werden, nur nach Nachweis der Fahrtüchtigkeit/Eignung wiedererteilt werden.......aber eben nicht UNGÜLTIG werden.

So wie behauptet, wird es also in Deutschland wohl kaum funktionieren; weder jetzt noch 2013. Solange noch ein einziger Deutscher eine Fahrerlaubnis nach jetzigen Recht besitzt, und das wären sicher 70-80 Jahre, müsste zweierlei Recht gelten.


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