Führerschein sichergestellt ohne richterlichen Beschluss

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Nein, denn im berechtigten Zweifelsfall darf die FE auch bis zur Dauer eines Verfahrensabschlusses einbehalten werden. Die Polizei an sich zieht ja nur zur Gefahrenabwehr ( unmittelbar ) ein, oder seitens Staatsanwaltschaft oder anderer anordnungsberechtigten Behörden vollstreckend. Die Polizei ist somit nur ein "durchsetzendes" Amtsglied. Die Einbehaltung kommt für dieses Organ als Anordnung von anderen Behörden. 

Bunkiadus 
Fragesteller
 11.05.2015, 02:05

Erst einmal danke für die ausführliche Antwort. Meine weiter Frage wäre das auf  der zweifachen Anfrage der Fallnummer(falls es so heisst) meines Anwalts immer noch keine einzige Antwort gekommen ist, geschweige denn von der Versicherung etc. Das ist dann natürlich eine verwirrende Situation für mich, denn der Vorfall ist fast 2 Monate her.

Parhalia  11.05.2015, 02:16
@Bunkiadus

Dann wird es vermutlich in den urteilenden Instanzen ( die Polizei ist nur ausführend / durchsetzend und ermittelnd ) noch keinerlei richtungsweisende Entscheide gegeben zu haben. Bedeutet somit für Deine FE : sie ist vorläufig sichergestellt. Und es kann dauern, bis ein Gericht sämtliche Informationen zusammengetragen hat und ein (Vor-) Urteil abgeben kann. Die Polizei ist halt diesbezüglich erst einmal mangels Ausgabeanweisung der Fahrerlaubnis raus. 

Bunkiadus 
Fragesteller
 11.05.2015, 02:18
@Parhalia

Es erfolgte eine Ausgabeanweisung seitens meines Anwaltes. Oder ist diese von anderen Instanzen abhängig?

Parhalia  11.05.2015, 02:24
@Bunkiadus

Ja Dann, wenn die Ausgabe bereits von höheren Instanzen gesperrt wurde. Und Nein, wenn es für einen Einbehalt ( noch ) keine hinreichende Begründung gäbe. DAS ist die Variable der bislang "Unbekannten". Und daran arbeitet Dein Anwalt ja.

Bunkiadus 
Fragesteller
 11.05.2015, 02:35
@Parhalia

Vielen dank für die Antwort!

Parhalia  11.05.2015, 03:42
@Bunkiadus

Gerne geschehen😉

Ich denke das Du von völlig falschen Ansichten ausgehst. Traurig das Dein Anwalt Dir nicht erklärt hat was hier passiert...

Dir wird eine Straftat vorgeworfen, nämlich Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach §142 StGB.

Wenn es im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens Anzeichen dafür gibt das es auch im Urteil zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen wird dann kann die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden, siehe §111StPO.

Deine Fahrerlaubnis wurde polizeilich sichergestellt und durch einen richterlichen Beschluss gedeckt vorläufig entzogen. Wenn Dein Anwalt das für nicht gerechtfertigt halten würde da die Tatvorwürfe unzureichend sind dann hätte er dagegen vorgehen können. Das hat er offensichtlich nicht getan.

Du solltest Dich also darauf einstellen das Du eine längere Zeit ohne Fahrerlaubnis auskommen musst. Bei Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort kann man von 10-12 Monaten ab Datum des Urteils ausgehen - und das kommt in er Regel erst 2-4 Monate nach der Tat.

Bunkiadus 
Fragesteller
 11.05.2015, 08:11

Das ist ja das Problem, es gibt KEINEN richterlichen Beschluss, garnichts seiten der Polizei, auch keine Antwort zu meinem Anwalt seit 2 Monaten. Der wurde ja gerade deshalb stutzig weil es keinen Beschluss gibt.

Crack  11.05.2015, 09:08
@Bunkiadus

Wenn das so wäre dann hätte Dein Anwalt die vorläufige Entziehung der FE sicher schon rückgängig machen können.

Du musst hier auch zwei Dinge unterscheiden:

Für die vorläufige Entziehung der FE bekommst Du keinen Bescheid oder Beschluss, das wird nur in der Akte vermerkt - was ja auch für den Anwalt einsehbar sein sollte. Ich kann mir auch nicht vorstellen das der Anwalt nach 2 Monaten noch keine Akteneinsicht nehmen konnte, denn die Untersuchungen sind 2 Monate nach der Tat sicher schon abgeschlossen.

Erst dann wenn der Strafbefehl erlassen wurde [2-4 Monaten nach der Tat] wirst Du etwas schriftliches erhalten in dem Dir dann das Strafmaß verkündet wird.

Bunkiadus 
Fragesteller
 11.05.2015, 16:03
@Crack

Anfang April ist das Ganze passiert. Seitdem habe ich nicht einen Brief von der Polizei oder sonst welchen Instanzen bekommen. Mein Anwalt hat auch keine Antwort geschickt bekommen, trotz 2 facher Anfrage auf das Aktenzeichen bzw zuletzt der Aufforderung einer orläufigen Aushändigung des Führerscheines, da kein richterlicher Beschluss vorliegt. Da du sagst das die Ermittlungen nach 2 Monaten abgeschlossen sein sollten, geh ich einfach mal davon aus das die Anzeige fallengelassen wurde, oder liege ich da falsch?

Crack  11.05.2015, 18:15
@Bunkiadus

Davon solltest Du nicht ausgehen, denn über eine Einstellung des Verfahrens hätte man Dich unterrichtet - wenn das Verfahren nocht abgeschlossen ist dann kommt auch nichts zwischendurch.

Mit den 2 Monaten meinte ich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Die rekonstruiert ja den Tatablauf und dann entscheidet ein Richter darüber - das Ganze dauert dann wie schon geschrieben meist 2-4 Monate.

Bunkiadus 
Fragesteller
 11.05.2015, 23:51
@Crack

Danke für die Antwort!

Warum weshalb weswegen ? Du sagst nur beschlagnahmt mehr nicht .. Und was sollen hier die Leute draus schließen?

Bunkiadus 
Fragesteller
 11.05.2015, 02:01

Es wurde sichergestellt, nicht beschlagnahmt. Siehe Kommentare oben, ich habe ja kein Kapitalverbrechen begangen oder so etwas in der Art.

Weswegen wurde der beschlagnahmt? Bei eindeutiger Beweislage brauchen die keinen richterlichen Beschluss. Wenn du geblitzt wirst, kriegst du doch auch direkt Post und musst den abgeben.

Bunkiadus 
Fragesteller
 11.05.2015, 01:58

Ich scheine beim Parken ein Auto gestreift zu haben und mir wurde Fahrerflucht vorgeworfen. Habe dann um keine Probleme zu verursachen der Mitnahme zugestimmt anstatt das es beschlagnahmt wird. Hab bis heute nichtmal einen Report der Anzeige bekommen geschweige denn den Beschluss den die Polizei laut meinem Anwalt haben müsste

H4RD5TYL3R  11.05.2015, 02:07

Dein Anwalt müsste doch wissen was zu tun ist. Sprech mit den Polizisten, die den Führerschein eingesackt haben, am besten in Begleitung deines Anwaltes. So wie das klingt, ist da wohl was untergegangen oder es wird noch ermittelt. So oder so muss dir die Polizei Auskunft geben.

Bunkiadus 
Fragesteller
 11.05.2015, 02:08
@H4RD5TYL3R

Danke für die Antwort, werde mich nochmal in Verbindung mit meine Anwalt setzen

Geh doch zur Polizei und hol ihn dir zurück!

Hast du was Verbotenes gemacht?

Bunkiadus 
Fragesteller
 11.05.2015, 01:59

Siehe mein Kommentar oben. Soweit ich weiss erfolgt die Aushändigung ausschliesslich über den Postweg, die Briefe meines Anwalts wurden nicht beantwortet und es ist sehr lange her..

Parhalia  11.05.2015, 02:07
@Bunkiadus

Im Rahmen eines Strafverfahrens ist es dann Sache der Gerichtsbarkeit, ob die FE einbehalten bleibt, oder auf Anweisung wieder ausgehändigt werden darf. Die Polizei selbst stellt die FE nur sicher. 

Bunkiadus 
Fragesteller
 11.05.2015, 02:09
@Parhalia

Welchen Zeitrahmen hat denn diese Gerichtsbarkeit?

Parhalia  11.05.2015, 02:42
@Bunkiadus

Sollten die Hinweise bereits für eine Verurteilung wegen "Unerlaubten Entfernens vom Unfallort" ausreichen, so ist die "Fahrkarte" mindestens 6 Monde gut archiviert. ( Fahrerlaubnis entzogen )  . Ausser Dein Anwalt hätte hinreichende Argumente der Entkräftung, dass o.g. Straftat garnicht erst in Betracht kommen könnte. DIE scheint er aber nicht zu haben. Aber es