Mit erwerb der führerscheinklasse B (in deinem fall die sonderform B17) erhältst du u.a. auch die führerscheinklasse M. diese erlaubt es dir roller mit nicht mehr als 50ccm hubraum und einer bauartbedingten höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h zu fahren.

Alles, was Du mit dem entsprechenden Führerschein ab 16 fahren darfst.
Die aktuell gültige Rechtslage kennt Dein Fahrlehrer! (Da ändert sich ja alle naselang was - andere Leute als Fahrlehrer sind da selten auf dem aktuellsten Stand...)