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Führerschein mit 17 und die Probezeit danach?

gefragt von studitypstudityp am 12.08.2009 um 18:46 Uhr

Den Führerschein mit 17 Jahren möchte mein kleiner Bruder nun anfangen. Weiß jemand, ob dann die Probezeit für ihn mit 19 Jahren endet, falls er sich nichts zu Schulden hat kommen lassen? Und wie sieht es aus, wenn er einen A1-Schein hatte und gleich noch den Führerschein für 17-jährige macht? Ist die Probezeit dann mit 18 Jahren rum oder erst mit 19? Danke!


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anonym
beantwortet von icemanbulley am 12. August 2009 18:48
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ich glaube mit A1 fängt die probezeit an, also wenn er ihn mit 16 gleich gemacht hat, dann hat er 2 jahre probezeit, egal ob auto oder nicht, also dann bis 18 ;)... aber 0,0 promille ist bis 21 ;) egal ob probezeit vorbei oder nicht

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 15. August 2009 13:40

Genau so ist es. Die Probezeit beginnt, sobald man erstmalig einer der Klassen A1, A oder B erteilt bekommt. Da BF17 ebenfalls eine vollwertige Fahrerlaubnis Klasse B ist (nur halt mit einer Auflage), schließt das BF17 natürlich mit ein.
Probezeit gibt es auch nur einmal, sobald man eine solche Klasse erhält. Es gibt NICHT für jede dieser Klassen erneut eine Probezeit.


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Osnabrueckerin
beantwortet von Osnabrueckerin am 12. August 2009 18:47
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Probezeit ist zwei Jahre.


Liebsie
beantwortet von Liebsie am 12. August 2009 18:47
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Probezeit ist (in Österreich) auch erst mit 20 vorbei, also nach 3 Jahren in dem Fall...


anonym
beantwortet von QuentinT am 12. August 2009 19:20
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Icemanbulley hat Recht, die Probezeit startet mit 16 und dem A1-Schein. Sie endet dann mit dem 18. Lebensjahr, unabhängig vom Führerschein mit 17. Wenn er keinen A1-Schein hätte, wäre er mit 19 die Probezeit los. Wichtiger ist aber die Versicherung, die sich bei beiden Führerscheinen vergünstigen kann :)


anonym
beantwortet von Jago90 am 12. August 2009 18:48
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Ja die Probezeit endet nach zwei jahren sofern er nicht aufgefallen ist, ansonsten verlängert sie sich. soweit ich weiß kann man a1 und BF mit 17 gar nicht machen...erst mit 18 dann. aber die probezeit läuft allgemein nach 2 jahren ab, verkürzt sich nicht dadurch.


Kommentar von icemanbulley am 12. August 2009 18:49

doch auf jedenfall mit BF17 ... das BF17 jahr zählt zur probezeit!


BingBing2009
beantwortet von BingBing2009 am 13. August 2009 15:35
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a1 kann man auch schon ab 16 jahren machen. Ab dort zählt dann auch die Probezeit.


anonym
beantwortet von Benny27 am 13. August 2009 18:44
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Wenn er den Führerschein mit 17 macht, zählt die Probezeit ab dem Tag an dem er seinen vorläufigen Schein erhält, mit dem er dann fahren darf. sie ist also mit 19 zuende.


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