
Liebe martinamartina,
bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.
Viele Grüße
Klaus vom gutefrage.net-Support
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Mit dem Alleinfahren hast du gegen die Auflage verstossen. Das alleine haette dazu gefuehrt, dass der BF17 widerrufen und dir der Fuehrerschein erst am 18 Geburtstag ausgehaendigt wird.
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Nun kommt auch noch der Alkohol hinzu. Auch wenn ein einziges Glas Wein vielleicht nicht tragisch ist, als Anfaenger gilt fuer dich 0,0‰
Da du ja wohl noch in der Probezeit bist, wird nun neben dem Bussgeld wohl auch ein spezielles Aufbauseminar wegen Alkohol auf dich zukommen. Die Probezeit wird auf 4 Jahre verlaengert. Sie laeuft aber nicht jetzt immer weiter sondern erst am 18. Geburtstag, wenn du den Fuehrerschein wieder bekommst.
Desweiteren solltest du beachten, dass du in den naechsten ich glaube 10 Jahren, wenn du nochmals mit Alkohol erwischt wirst, als Wiederholungstaeter gilst und eine MPU anstehen wird. Die Sache mit dem Alkohol solltest du also durchaus ernst nehmen.
Super Antwort.Trotzt etwas unverständlicher frage Antwort genau auf den Punkt getroffen
TipTop. Danke dafür. DH.