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Führerschein mit 17, ohne Begleitung gefahren, und hatte ein Glas Wein getrungen

gefragt von martinamartina am 07.05.2009 um 15:11 Uhr

Support
Kommentar zur Frage vom Support

Liebe martinamartina,

bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.

Viele Grüße

Klaus vom gutefrage.net-Support

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Franticek
beantwortet von Franticek am 7. Mai 2009 17:58
6x
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Mit dem Alleinfahren hast du gegen die Auflage verstossen. Das alleine haette dazu gefuehrt, dass der BF17 widerrufen und dir der Fuehrerschein erst am 18 Geburtstag ausgehaendigt wird.
.
Nun kommt auch noch der Alkohol hinzu. Auch wenn ein einziges Glas Wein vielleicht nicht tragisch ist, als Anfaenger gilt fuer dich 0,0‰
Da du ja wohl noch in der Probezeit bist, wird nun neben dem Bussgeld wohl auch ein spezielles Aufbauseminar wegen Alkohol auf dich zukommen. Die Probezeit wird auf 4 Jahre verlaengert. Sie laeuft aber nicht jetzt immer weiter sondern erst am 18. Geburtstag, wenn du den Fuehrerschein wieder bekommst.
Desweiteren solltest du beachten, dass du in den naechsten ich glaube 10 Jahren, wenn du nochmals mit Alkohol erwischt wirst, als Wiederholungstaeter gilst und eine MPU anstehen wird. Die Sache mit dem Alkohol solltest du also durchaus ernst nehmen.

Kommentar von 005f7c7a154ea13eeb1e991f719dd6f3smalltruckdriver am 7. Mai 2009 19:54

Super Antwort.Trotzt etwas unverständlicher frage Antwort genau auf den Punkt getroffen

Kommentar von dgerdi am 8. Oktober 2009 03:06

TipTop. Danke dafür. DH.



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