Wie sieht das denn auch beim Führerschein mit 17: Muss jemand aus der Familie neben dem minderjährigen Fahrer sitzen oder genügt es, wenn der Beifahrer volljährig ist? Braucht der selbst einen Führerschein?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

18 ist nicht richtig.
Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren.
Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!), für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.

Der Beifahrer muss natürlich selbst einen Führerschein haben und ich glaube auch mindestens 25 Jahre alt sein. Und außerdem werden die Begleitpersonen (max. 2 oder 3) in den Führerschein eingetragen, so ist das zumindest bei einer Bekannten von mir gewesen.
leanderchen am 15. Oktober 2008 08:56 DH!
andreas48 am 15. Oktober 2008 08:57 irgendwie nicht ganz richtig
Mariposa68 am 15. Oktober 2008 08:58 30 muss er sein.
leanderchen am 15. Oktober 2008 08:58 Was erscheint Dir daran nicht ganz richtig?
schau doch mal hier rein
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php
Nein muß kein Familienmitglied sein. Führerschein wäre von Vorteil-muß sich ja wenigst einer im Verkehr auskennen. Außerdem muß eine Kopie vom Führerschein der Begleitperson zum Antrag zugefügt werden.
Also:Familienmitglied -nicht unbedingt Führerschein Begleitpers.-JA
maiki01 am 15. Oktober 2008 09:10 Führerschein nur von Vorteil usw? viel Ahnung hast Du aber nicht
ich habe das so geschrieben weil die Frage "ob Führerschein" auch etwas komisch war. Deswegen zum Schluss mein JA. Außerdem sülz hier mal nicht rum ja. Sondern gib auch mal zur Abwechslung brauchbare Antworten ab, anstatt hier nur dumme Kommentare zu geben.
meines wissens muss der "Tutor" selbst mehrjähriger Führerscheininhaber sein, muss dann auch eingetragen werden, dass derjeniger dein "Tutor" ist. Das dürfen, glaube ich, bis zu 3 Personen sein. Aber frag doch mal in der Fahrschule nach. Die wissen es genau.
Bis zu 6 Begleitpersonen bei der 6. ist der Kostenpunkt aber schon bei 103,- Euro.
Bei 1 Begleitperson: 61,70
2 Begleitp : 70,00
3 Begleitp. : 78,30
4 Begleitp. : 86,60
5 Begleitp. : 94,90
6 Begleitp. : 103,20
Führerschein mit 18: 43,90Euro
* Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren.
* Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
* Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!), für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
* Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
* Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.
Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren. Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen. Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!), für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze. Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren! Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.

Moin! Nein, es muß kein Familienmitglied sein; er/ sie muß aber volljährig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein; Punkte in Flensburg sind tabu!
Der Beifahrer muss einen Führerschein besitzen und muss natürlich auch volljährig sein. Ob es der Vater oder die Mutter sein muss weiss ich nicht genau, ich glaube aber nein!
Mariposa68 am 15. Oktober 2008 08:59 30 muss er sein.

Genau so wie xena55555 habe ich das auch im Kopf:
Mindestens 25 Jahre alt
Führerschein-Besitzer (fürs Auto!)
Fahrtüchtig (Brille dabei, nüchtern, keine Drogen etc.)
Eingetragen im Führerschein des Neulings
Hallo! Wie machst du diese Stichpunkte?
leanderchen am 15. Oktober 2008 14:52 Ausgezeichnete Frage! Habe ich auch fasziniert festgestellt, als ich meine fertige Antwort noch einmal gelesen habe! Ich glaube eigentlich, ich hatte - geschrieben, also ein normales Minus...

bevor ihr weiter vermutet, hier die klare Aussage:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php