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Führerschein mit 17: Muss Begleitperson ein Familienmitglied sein?

gefragt von rabenmutter am 15.10.2008 um 8:51 Uhr

Wie sieht das denn auch beim Führerschein mit 17: Muss jemand aus der Familie neben dem minderjährigen Fahrer sitzen oder genügt es, wenn der Beifahrer volljährig ist? Braucht der selbst einen Führerschein?


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Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 15. Oktober 2008 08:58
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18 ist nicht richtig.

Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren.

Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.

Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!), für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.

Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!

Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.


xena55555
beantwortet von xena55555 am 15. Oktober 2008 08:54
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Der Beifahrer muss natürlich selbst einen Führerschein haben und ich glaube auch mindestens 25 Jahre alt sein. Und außerdem werden die Begleitpersonen (max. 2 oder 3) in den Führerschein eingetragen, so ist das zumindest bei einer Bekannten von mir gewesen.

Kommentar von De54bde66d6e47be2cec825a291b640dsmallleanderchen am 15. Oktober 2008 08:56

DH!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 15. Oktober 2008 08:57

irgendwie nicht ganz richtig

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 15. Oktober 2008 08:58

30 muss er sein.

Kommentar von De54bde66d6e47be2cec825a291b640dsmallleanderchen am 15. Oktober 2008 08:58

Was erscheint Dir daran nicht ganz richtig?

Kommentar von Simple_avatar9smallseehasenbraut am 15. Oktober 2008 08:59

sunnybunny1186
beantwortet von sunnybunny1186 am 15. Oktober 2008 08:54
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Nein muß kein Familienmitglied sein. Führerschein wäre von Vorteil-muß sich ja wenigst einer im Verkehr auskennen. Außerdem muß eine Kopie vom Führerschein der Begleitperson zum Antrag zugefügt werden.

Also:Familienmitglied -nicht unbedingt Führerschein Begleitpers.-JA

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 15. Oktober 2008 09:10

Führerschein nur von Vorteil usw? viel Ahnung hast Du aber nicht

Kommentar von Simple_avatar2smallsunnybunny1186 am 15. Oktober 2008 09:15

ich habe das so geschrieben weil die Frage "ob Führerschein" auch etwas komisch war. Deswegen zum Schluss mein JA. Außerdem sülz hier mal nicht rum ja. Sondern gib auch mal zur Abwechslung brauchbare Antworten ab, anstatt hier nur dumme Kommentare zu geben.


seehasenbraut
beantwortet von seehasenbraut am 15. Oktober 2008 08:55
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meines wissens muss der "Tutor" selbst mehrjähriger Führerscheininhaber sein, muss dann auch eingetragen werden, dass derjeniger dein "Tutor" ist. Das dürfen, glaube ich, bis zu 3 Personen sein. Aber frag doch mal in der Fahrschule nach. Die wissen es genau.

Kommentar von Simple_avatar2smallsunnybunny1186 am 15. Oktober 2008 09:03

Bis zu 6 Begleitpersonen bei der 6. ist der Kostenpunkt aber schon bei 103,- Euro.

Bei 1 Begleitperson: 61,70

2  Begleitp    :  70,00

3  Begleitp.   :  78,30

4  Begleitp.   :  86,60

5  Begleitp.   :  94,90

6  Begleitp.   : 103,20

Führerschein mit 18: 43,90Euro


seehasenbraut
beantwortet von seehasenbraut am 15. Oktober 2008 08:58
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* Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren.
* Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
* Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!), für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
* Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
* Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.


sunnybunny1186
beantwortet von sunnybunny1186 am 15. Oktober 2008 09:08
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Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren. Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen. Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!), für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze. Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren! Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 15. Oktober 2008 08:54
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Moin! Nein, es muß kein Familienmitglied sein; er/ sie muß aber volljährig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein; Punkte in Flensburg sind tabu!


anonym
beantwortet von SimoneSuperstar am 15. Oktober 2008 08:54
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Der Beifahrer muss einen Führerschein besitzen und muss natürlich auch volljährig sein. Ob es der Vater oder die Mutter sein muss weiss ich nicht genau, ich glaube aber nein!

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 15. Oktober 2008 08:59

30 muss er sein.


leanderchen
beantwortet von leanderchen am 15. Oktober 2008 08:57
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Genau so wie xena55555 habe ich das auch im Kopf:

  1. Mindestens 25 Jahre alt

  2. Führerschein-Besitzer (fürs Auto!)

  3. Fahrtüchtig (Brille dabei, nüchtern, keine Drogen etc.)

  4. Eingetragen im Führerschein des Neulings

Kommentar von Simple_avatar2smallsunnybunny1186 am 15. Oktober 2008 09:06

Hallo! Wie machst du diese Stichpunkte?

Kommentar von De54bde66d6e47be2cec825a291b640dsmallleanderchen am 15. Oktober 2008 14:52

Ausgezeichnete Frage! Habe ich auch fasziniert festgestellt, als ich meine fertige Antwort noch einmal gelesen habe! Ich glaube eigentlich, ich hatte - geschrieben, also ein normales Minus...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 15. Oktober 2008 08:57
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bevor ihr weiter vermutet, hier die klare Aussage:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php


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