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Führerschein mit 17 J. Wie verhält es sich mit der Kfz-Versicherung?

gefragt von tabea am 15.07.2008 um 7:34 Uhr

Meine Tochter macht mit 17J. den Führerschein. Der Versicherung muss ich melden,dass meine Tochter mein Fahrzeug benutzt. Wer kennt sich damit aus - steige ich jetzt in der Versicherungsklasse ? Es besteht ja versicherungsmäßig ein Unterschied ,ob man mit 17J. oder mit 18J. den Führerschein macht und mit Mutter`s Auto fährt.Wer hat da schon Erfahrung gesammelt?.


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mashstettler
beantwortet von mashstettler am 15. Juli 2008 07:43
1x
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Unsere Versicherung hat da keinen Unterschied gemacht. Der Beifahrer/in muß mindestens 30 Jahre alt sein. Keine Punkte haben. Die angegebnen Beifahrer müßen noch den Punktestand schriftlich in Flensburg anfordern. Kann übers Internet gemacht werden... Die Versicherungen handeln da unterschiedlich... Eine Beitragserhöhung sollte man besprechen, da ab 17 Jahre doch nur mit Beigleitung gefahren wird und das auch nur hin und wieder... Da sollte die Versicherung etwas entgegen kommen... Gegebenenfalls, wechseln. Oder wurde per KfZ-Versicherung ein Mindesalter als Klausel mit aufgenommen, damit der Tarif günstiger wird???

Kommentar von tabea am 15. Juli 2008 08:03

Ich habe einen günstigen Tarif : Garagenwagen,nur familiär genutzt,max.9000km pro Jahr. Aber wie komme ich an die Punkte in Flensburg (meine eigenen).

Kommentar von B7ad84e68d1a7269e7dd1541fa8ed9absmallmashstettler am 17. Juli 2008 07:30

www.kba.de da können Sie das Formular ausdrucken... Um eine Einsicht in Ihren Punktestand zu bekommen.. Wenn der Link nicht funktioniert.. Dann bei Google, Yahoo oder Suchmaschine Ihrer Wahl, Kraftfahrt-Bundes-Amt eingeben!!!


kiralee
beantwortet von kiralee am 15. Juli 2008 08:04
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Da kann ich meinem Vorredner nur Recht geben - sprich mit der Versicherung, falls in deinem Tarif drin steht, dass nur du das Auto fahren darfst. In meiner Versicherung musste ich angeben, wie viele Personen mit Altersangabe das Auto fahren, in der Regel macht das ein paar Euro mehr aus. Allerdings wirst du deshalb NICHT in eine andere Schadensfreiheitsklasse eingestuft


andreas48
beantwortet von andreas48 am 15. Juli 2008 08:14
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mit der Schadensfreiheitsklasse hat das gar nichts zu tun, einige Versicherungen lanngen dann mehr oder weniger (meistens mehr) zu bei der Prämie, wenn es sich um jugendliche Fahrer handelt..

die ÖSA z.B verhält sich allerdings sehr moderat..

Kommentar von B7ad84e68d1a7269e7dd1541fa8ed9absmallmashstettler am 17. Juli 2008 07:31

Was ist den ÖSA???? Wenn das Werbung für eine Versicherung ist.. Dann teilen Sie das doch direkt mit!! Dann muß mann nicht nachfragen :)


anonym
beantwortet von RexDanny am 14. November 2008 10:42
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Hallo,

bei der Allianz gibt es KEINEN ZUSCHLAG, auch nicht mit 18, oder 19 oder 20 usw., wenn FS ab 17 gemacht wurde. Keine Punkteabfrage, nix.

Spart über die Jahre bis 23 (solange erheben die Gesellschaften Zuschläge) etwa 2.500 €.

Die Fahrerin kann mit 18 alle Autos der Familie nutzen, nur kurzer Hinweis an den Vertreter, das wars. Kostet keinen Cent mehr.


anonym
beantwortet von aristokrat am 17. Dezember 2008 14:44
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Bei einigen Versicherungen gibt es Beitragsermässigungen. Als ich meiner Versicherung gemeldet habe, dass meine Tochter am "Begleiteten Fahren" teilgenommen hat und das Auto auch benützen würde ist der Beitrag um ca. 50.- Euro gesunken.






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