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Führerschein mit 17-Fahren auch ohne den richtigen Führerschein abgeholt zu haben???

gefragt von BieneMaya17BieneMaya17 am 10.04.2009 um 19:07 Uhr

Ich habe den Führerschein mit 17 gemacht. Da ich Samstags Geburtstags habe kann ich meinen Führerschein erst MIttwochs (wegen den blöden Öffnungszeiten) abholen. Darf ich aber auch ALLEINE Auto fahren wenn ich 18 bin auch wenn ich meinen richtigen Führerschein nocht nicht geholt habe. Auf dem jetztigen steht drauf man muss ihn innerhalb von drei Monaten nach dem 18 Geburtstag abgeholt haben.

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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 10. April 2009 19:09
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Du darfst noch drei Monate mit der Bescheinigung fahren; steht so in der Fahrerlaubnisverordnung; ich glaub § 48a FahrV; müsste Fundstelle aber noch mal genau nachschauen; das mit den drei Monaten stimmt aber.


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Punky123
beantwortet von Punky123 am 10. April 2009 19:08
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jap darfst du, du darfst den führerschein, den du bekommen hast ( wird so n zettelartiger wisch sein) noch dreimonate benutzen =) musst aber unbedingt deinen personalausweis dabei haben


lulu13595
beantwortet von lulu13595 am 10. April 2009 19:14
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Jetzt Frage ich Mich ob ein Führerschein mit 17 KEIN Führerschein ist?Wenn er ein Führerschein der Klasse M ( III ) hat und eine einschränkung hatte wie Fahren in Begleitung dann kann er wenn er 18 Jahre wird den Führerschein nutzen!Auch wenn er Ihn noch nicht dabei hat!Bestanden hat er ja wohl! Und auf diesen Weg Fahr immer Ohne Alkohol und und allzeit Unfallfrei!

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 12. April 2009 13:52

Richtig. Man hat bei dem BF17 eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse 3. Für diese Fahrerlaubnis gilt lediglich die Auflage, bis zum 18. Geburtstag PKW´s nur mit Begleitung zu führen. Da man das auf der Plastikkarte nicht vermerken kann, erhält man halt bis zum 18. Geburtstag den Führerschein in Papierform, nämlich diese Bescheinigung, in der die Auflage vermerkt ist.
Ab 18 muss man dann der Kartenführerschein haben, man hat allerdings 3 Monate Zeit, den Umtausch vorzunehmen. In diesen 3 Monaten kann auch PKW allein gefahren werden, es ist wie mit einem Kartenführerschein - mit einer Ausnahme: Ins Ausland kann man mit dieser Bescheinigung nicht fahren. Das kann man übrigens vorher auch nicht, auch nicht mit Begleitung.

Kommentar von 1e02ed1d0f06be2486776b336648ee04smalllulu13595 am 12. April 2009 15:24

D.H.


amateur1
beantwortet von amateur1 am 10. April 2009 19:11
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War bei meiner Tochter auch so.Du darfst mit der Bescheinigung fahren.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 10. April 2009 19:08
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Klar kannst Du dann alleine fahren. Auf dem Führerschein ist vermerkt, dass Du an diesem Tag schon 18 bist.


wim50
beantwortet von wim50 am 10. April 2009 19:10
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Sind Sie im Besitz eines gültigen Führerscheins? Nein!


ullagio
beantwortet von ullagio am 10. April 2009 19:09
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Ich denke mal Du musst noch etwas warten


anonym
beantwortet von TanteBertha am 10. April 2009 19:09
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Du bist grundsätzlich verpflichtet, Deinen Führerschein bei Dir zu tragen, wenn Du ein KFZ führst. Damit hat sich die Frage beantwortet. Tut mir leid für Dich. Du kannst aber auch jemanden bevollmächtigen, den Führerschein für Dich abzuholen. Dann hättest Du ihn möglicherweise schon Dienstag.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 12. April 2009 13:48

Diese Bescheinigung zählt aber noch 3 Monate als Führerschein.


oberaden
beantwortet von oberaden am 10. April 2009 19:08
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nein.depp. hast du deine fahrerlaubnis in händen?;)

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 10. April 2009 19:10

Es ist die Erlaubnis, in Begleitung eines volljährigen Führerscheininhabers zu fahren.

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 10. April 2009 19:12

ja dann erst recht

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 11. April 2009 04:06

die Fahrerlaubnis hat man nie in den Händen.. wenn dann den Führerschein. Und den hat er ja! Die Bescheinigung für das begleitete Fahren ab 17. Sobald er das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf er alleine fahren und zwar mit dieser Bescheinigung, für die Dauer von 3 Monaten. Bis dahin muss er den echten Führerschein abgeholt haben.


hajottka
beantwortet von hajottka am 10. April 2009 19:07
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Du mußt warten

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 11. April 2009 04:05

Wenn er noch gar keinen Führerschein hätte .. müsste er warten. Da er aber den Führerschein für "Begleitetes Fahren ab 17" hat, darf er mit diesem, ab seinem vollendeten 18.Lebensjahr auch alleine fahren und zwar für die Dauer von 3 Monaten. Bis dahin muss er dann seinen richtigen Führerschein abgeholt haben.


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