Ich habe den Führerschein mit 17 gemacht. Da ich Samstags Geburtstags habe kann ich meinen Führerschein erst MIttwochs (wegen den blöden Öffnungszeiten) abholen. Darf ich aber auch ALLEINE Auto fahren wenn ich 18 bin auch wenn ich meinen richtigen Führerschein nocht nicht geholt habe. Auf dem jetztigen steht drauf man muss ihn innerhalb von drei Monaten nach dem 18 Geburtstag abgeholt haben.

Du darfst noch drei Monate mit der Bescheinigung fahren; steht so in der Fahrerlaubnisverordnung; ich glaub § 48a FahrV; müsste Fundstelle aber noch mal genau nachschauen; das mit den drei Monaten stimmt aber.
jap darfst du, du darfst den führerschein, den du bekommen hast ( wird so n zettelartiger wisch sein) noch dreimonate benutzen =) musst aber unbedingt deinen personalausweis dabei haben

Jetzt Frage ich Mich ob ein Führerschein mit 17 KEIN Führerschein ist?Wenn er ein Führerschein der Klasse M ( III ) hat und eine einschränkung hatte wie Fahren in Begleitung dann kann er wenn er 18 Jahre wird den Führerschein nutzen!Auch wenn er Ihn noch nicht dabei hat!Bestanden hat er ja wohl! Und auf diesen Weg Fahr immer Ohne Alkohol und und allzeit Unfallfrei!
Franticek am 12. April 2009 13:52 Richtig. Man hat bei dem BF17 eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse 3. Für diese Fahrerlaubnis gilt lediglich die Auflage, bis zum 18. Geburtstag PKW´s nur mit Begleitung zu führen. Da man das auf der Plastikkarte nicht vermerken kann, erhält man halt bis zum 18. Geburtstag den Führerschein in Papierform, nämlich diese Bescheinigung, in der die Auflage vermerkt ist.
Ab 18 muss man dann der Kartenführerschein haben, man hat allerdings 3 Monate Zeit, den Umtausch vorzunehmen. In diesen 3 Monaten kann auch PKW allein gefahren werden, es ist wie mit einem Kartenführerschein - mit einer Ausnahme: Ins Ausland kann man mit dieser Bescheinigung nicht fahren. Das kann man übrigens vorher auch nicht, auch nicht mit Begleitung.
lulu13595 am 12. April 2009 15:24 D.H.

War bei meiner Tochter auch so.Du darfst mit der Bescheinigung fahren.

Klar kannst Du dann alleine fahren. Auf dem Führerschein ist vermerkt, dass Du an diesem Tag schon 18 bist.

Sind Sie im Besitz eines gültigen Führerscheins? Nein!
Du bist grundsätzlich verpflichtet, Deinen Führerschein bei Dir zu tragen, wenn Du ein KFZ führst. Damit hat sich die Frage beantwortet. Tut mir leid für Dich. Du kannst aber auch jemanden bevollmächtigen, den Führerschein für Dich abzuholen. Dann hättest Du ihn möglicherweise schon Dienstag.
Franticek am 12. April 2009 13:48 Diese Bescheinigung zählt aber noch 3 Monate als Führerschein.

nein.depp. hast du deine fahrerlaubnis in händen?;)
Nachtflug am 10. April 2009 19:10 Es ist die Erlaubnis, in Begleitung eines volljährigen Führerscheininhabers zu fahren.
oberaden am 10. April 2009 19:12 ja dann erst recht
PepsiMaster am 11. April 2009 04:06 die Fahrerlaubnis hat man nie in den Händen.. wenn dann den Führerschein. Und den hat er ja! Die Bescheinigung für das begleitete Fahren ab 17. Sobald er das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf er alleine fahren und zwar mit dieser Bescheinigung, für die Dauer von 3 Monaten. Bis dahin muss er den echten Führerschein abgeholt haben.

Du mußt warten
PepsiMaster am 11. April 2009 04:05 Wenn er noch gar keinen Führerschein hätte .. müsste er warten. Da er aber den Führerschein für "Begleitetes Fahren ab 17" hat, darf er mit diesem, ab seinem vollendeten 18.Lebensjahr auch alleine fahren und zwar für die Dauer von 3 Monaten. Bis dahin muss er dann seinen richtigen Führerschein abgeholt haben.