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Führerschein mit 17 - begleitetes Fahren - wie versichert?

gefragt von tuppergirltuppergirl am 06.04.2009 um 12:33 Uhr

wenn z.B. ein 17-Jähriger mit dem Führerschein ab 17, von mir begleitet, mein Auto fährt und dann einen Unfall verursacht, wie ist da die Versicherungslage, beim Geschädigten und bei meinem Auto?? Wer weiß da was zu ??


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Franticek
beantwortet von Franticek am 6. April 2009 14:19
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Frueher hatte man seine Kfz-Haftpflicht, das war's. Heute scheinen viele diesen oder jenen Rabatt zu bekommen, z.B. auch einen gewissen Rabatt, wenn man den Personenkreis, der das Auto faehrt, ziemlich einengt. Wenn das so eng abgeschlossen ist, dass dieser 17-jaehrige nicht als Fahrer erfasst ist, dann ist das nicht so gut, aber auch kein Beinbruch.
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Egal, ob BF17 oder irgendein anderer Fahrer, die Versicherung haftet. Auch bei BF17 hat man ja eine vollwertige Fahrerlaubnis sprich einen Fuehrerschein, der lediglich vom Amt her mit einer Auflage (Begleitung) versehen ist. Von dieser Seite her kann keine Versicherung sich quer stellen.
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Was passiert im Falle eines Unfalles, wenn durch die Form des Vertrages dieser 17-jaehrige Fahrer nicht abgedeckt war, ist folgendes:
1. Die Versicherung hatte einen Rabatt gewaehrt dafuer, dass nur ein angegebener Personenkreis faehrt, zu dem dieser 17-jaehrige nicht gehoert.
2. Da dieser 17-jaehrige nun doch gefahren ist, war der Rabatt dann zu Unrecht gewaehrt worden. Die Versicherung wird in der Regel mindestens ein Jahr zurueckrechnen, was der Beitrag incl. diesem Fahrer gewesen waere, und den Unterschied nachfordern. Damit ist es so, als haette man den 17-jaehrigen gleich mit drin gehabt.
3. Das war leider aber noch nicht alles. Durch den Aufwand usw verlangt die Versicherung dann in der Regel auch noch eine kleine "Strafpraemie", die unterschiedlich hoch ausfallen kann, sich aber dennoch in sehr ertraeglichen Grenzen haelt.


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 6. April 2009 12:34
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Deine Versicherung wird zahlen. Und Dich hochstufen.

Erkundige Dich aber lieber noch einmal direkt.


GustavG
beantwortet von GustavG am 6. April 2009 12:34
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Den Schaden des Geschädigten Zahlt deine Haftpflichtversicherung, das ist beim Fahren ab 17 genauso wie bei allen anderen Autofahrern.

Den Schaden am eigenen Auto kann man über eine Vollkaskoversicherung absichern, die kosten zusätzlich Geld und leistet bei allen Schäden (ausser absichtlichen) am eigenen Auto.

Bei einem Schaden wird man in der Schadenfreiheitsklasse ausserdem hochgestuft. Immer derjenige, auf den der Vertrag läuft, egal wer fährt.


anonym
beantwortet von kurtjohann am 6. April 2009 12:44
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du musst als beifahrer angegeben sein und du musst die 17 jährige auf deinem versicherungsschein haben, dann ist alles kein problem. hab das grade mit meiner tochter hintermich gebracht

Kommentar von B412a50c117f2a0fe1f5361e4d36ad99smalltuppergirl am 6. April 2009 16:03

d.h. deine Versicherung zahlt den Schaden am fremden wie eigenen Auto??

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 6. April 2009 19:26

Du musst doch wissen wie Du versichert bist. Schau in die Police, da steht es drin!
Ja sie zahlt, wenn der/die 17-Jährige der Versicherung bekannt war, also z.B. sonstiger Personenkreis - jüngster Fahrer/in 17.
Dann zahlt die Haftpflicht den Schaden am beschädigten Fahrzeug und die Vollkasko ( abzgl. evtl. Selbstbeteiligung) den Schaden am eigenen Auto.
Wenn der Versicherer noch nichts von dem/der 17-Jährigen weiss, dann siehe Posting von Franticek

Kommentar von B412a50c117f2a0fe1f5361e4d36ad99smalltuppergirl am 12. September 2009 00:09

Nein, muß ich nicht wissen, wenn ich kein eigenes Auto habe!


lotta1lotta2
beantwortet von lotta1lotta2 am 6. April 2009 12:34
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Am besten deinen Autoversicherer fragen. Du musst bestimmt einen höheren prozentualen Versicherungsrabatt leisten. Wird von jedem Versicherer unterschiedlich gehandhabt.



anonym
beantwortet von IchSchauMal am 7. April 2009 08:33
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Wenn du heute einen Versicherungsantrag stellst steht darin wer am begleiteten Fahren teilnimt. Hier musst du das angeben. Der Beitrag ist dann etwas höher, dafür bist du aber in der Kasko versichert.

Grundsätzlich rate ich bei bestehenden Verträgen die ohne dieses Merkmal abgeschlossen wurden, die Versicherung zu informieren.


T2Fahrer
beantwortet von T2Fahrer am 6. April 2009 12:35
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Wenn Fahrer und der/die Begleitende in einem fahrtüchtigen Zustand sind gelten die normalen Regeln.

D.h. wenn das fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand war vor dem Unfall sollte die Versicherung ganz normal zum Tragen kommen.


Maultier
beantwortet von Maultier am 6. April 2009 12:40
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Frag bei Deiner Versicherung nach, denn oft sind unter 23 jährige Fahrer nur gegen aufpreis mit versichert. Ist abhängig von der Vertragsart und von der Versicherung.
Grundsätzlich zahlt die Versicherung wie bei Dir, doch wirst Du hochgestuft und musst Beiträge nachzahlen (abhängig vom Vertrag). Muli


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