Führerschein mit 17 -> mit Prüfbescheinigung schon Mofa, Roller etc. fahren?
Liebe Community,
man kann ja den Führerschein mit 17 machen und darf die theoretische Prüfung drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat machen. Ist man beim Tag der praktischen Prüfung noch nicht 17, bekommt man nur eine Prüfbescheinigung und man kann sich am 17.Geburtstag seine Prüfungsbescheinigung abholen.
* Nun zu meiner Frage:*
Darf ich, wenn ich die Prüfbescheinigung habe (einen Monat vor dem 17.Geburtstag) auch schon Roller und Mofa mit der Bescheinigung ohne einen 'richtigen' Mofa oder Rollerführerschein fahren, oder erst ab dem 17.Geburtstag mit der Prüfungsbescheinigung?
Liebe Grüße und danke schonmal im vorraus :)
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Wenn du einen entsprechenden Antrag stellst, dann bekommst du zum Tag der Prüfung (also vor dem 17. Geburtstag schon) einen Führerschein mit den Klassen M, S, L ausgehändigt. Am 17. Geburtstag gibt es dann die BF17-Bescheinigung. Und am 18. musst du dann alles abgeben und bekommst den endgültigen Führerschein mit B, AM und L (M und S sind bis dahin zusammengefasst zu AM).
Du musst das nur so entsprechend bei deinem Antrag angeben. Eine kleine Gebühr kostet das auch, da ja vorab schon mal so ein Kärtchen hergestellt werden muss. Aber du kannst damit schon fahren - Roller und auch Quads mit 50ccm und 45km/h.