Ich hab den führerschein klasse B mit 17 gemacht und da ich ja nur mit begleitung fahren darf interessiert es mich natürlich welche anderen "fahrzeuge" ich jetzt mit dem führerschein alleine fahren darf.

Ab 18 Jahre darfst du fahren: Zum Einen steht es ja hinten auf dem Führerschein drauf. Zum Anderen hast du neben der Klasse B (Auto), die Klasse L (kleiner Traktor) und die Klasse M (Mofa). Dazu kommt auch die Klasse S (Kleinkraftrad, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge )
Daneben kannst du auch ein KFZ mit Hänger fahren. Dieser darf dann aber nicht schwerer als 750 Kg sein.
Mehr Infos gibt es hier: http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/fahrerlaubnisklassen.php#Klasse_B
Wie genau es mit 17 aussieht, weiß ich natürlich nicht so genau, aber ich nehme an, das z.B. ein Mofa schon ab 16 Jahre sein könnte.
Für genaue Antworten kannst du ja auch bei einer Fahrschule etc. nachfragen.

Du darfst jetzt mit deinem Führerschein einen Roller bis 50ccm fahren, ein Auto (versteht sich) und einen kleinen Traktor. Wenn du zum Beispiel noch ein Motorrad oder so fahren möchtes musst du dafür ebenfalls einen Führerschein machen.
Achtung: Du darfst mit deinem Führerschein keine Anhänger fahren. Dafür musst du ebenfalls einen Schein machen.
Viel Spaß mit deinem Lappen.
T.W.L.
Mal wieder falsch...
natürlich darf er Anhänger fahren. nur nicht alle..

Gib am bessten deinen Führerschein zurück,denn genau das hättest du in der Fahrschule lernen müssen
ja klar aber für die theorieprüfung brauchst du es nich wissen und daher hab ich mir das auch nich angeguckt.

Die beste Antwort gab @mausolene, DH. Das wuerde ich auch als hilfreichste Antwort ansehen.
Nochmal kurz:
Mit Klasse B darfst du auch alle Fahrzeuge der Klassen M,L und S fahren. In bezug auf Zweiraeder bedeutet das, du kannst Roller usw fahren mit einem Hubraum bis zu 50 ccm und einer max Geschwindigkeit von 45 km/h (Klasse M).
Da deine Klasse B eine vollertige Fahrerlaubnis ist und das Mindestalter fuer M, L, S 16 Jahre betragt, darfst du mit 17 diese Fahrzeuge auch allein fahren.
BF17 bedeutet lediglich, dass deine Klasse B mit einer Auflage versehen ist, naemlich dass du PKW's nur mit Begleitung fahren darfst. Ansonsten hast du keine Einschraenkung.
Junge, obwohl Du schon so viel zu wissen scheinst, rate ich Dir, einfach bei Deiner Fahrschule nachzufragen. Der Fahrlehrer wird Dich zwar fragen, warum Du ihm nicht zugehört hast, als er das im theoretischen Unterricht erzählt hat, aber zuhören scheint ja echt nicht Deine Stärke zu sein. Mal sehen, wie lange Du die Pappe behalten kannst.

alleine darfst du gar nicht fahren mit 17, erst wenn du 18 jahre alt bist und dann darfst du alles bis zu einem gesamtgewicht von 3,5 tonnen fahren

guck doch einfach hinten drauf
beim führerschein mit 17 erhält man nur sonen scheiß papier.
ja soweit war ich auch schon. Ich mein was jetzt so unter den begriff Kleinkraftrad, vierrädrige Leichtkraftfahrzeug fällt.
"Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen."
Steht doch alles im Link von mir, z.B. auch zu Mofas:
"Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)."