Ein Hallo an die Profis,
mein Kollege hat ein folgendes Problem:
2007 Weihnachten waren wir in Österreich mein Kollege hatte dort sein Führerschein verloren (Alkohol). Sommer voriges Jahres ging das alles vor einer Gerichtsverhandlung, seine Strafe Bewährung in Österreich und ne kleine Geldstrafe.
Jetzt weiss aber keiner wo der Führerschein hin ist?! Wo muss man sich melden? Kann es auch gut möglich sein, das er diesen Führerschein hier neumachen muss?!
Ich Danke schon mal im vorraus und hoffe es kann jemand weiterhelfen.
Mfg. David
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Verlust melden und ein Ersatzpaier beantragen, Wenn er das nicht schon längst gemacht hat! Womit ist er denn bislang herumgefahren?

da ist er bei seinem anwalt besser aufgehoben, der kann diese frage beantworten bzw. klären

Was für ein Durcheinander , da wird ja keiner mehr schlau draus . Warum ist er nicht nach dem Urlaub 2007 zum Verkehrsamt gegangen und hat den Verlust gemeldet , dann hätte er längst neue Papiere gehabt . Für mich unverständlich
curafe am 6. April 2009 16:02 ihm wurde der lappen wegen eines alkohldelikts von der polizei abgenommen
odemtann am 6. April 2009 16:41 Warum schreibt er es nicht , dann kann man auch anders und besser antworten . Mein Gott wie blöd kann man nur eine Frage stellen
Wie blöd kann man nur eine Frage lesen. "mein Kollege hatte dort sein Führerschein verloren (Alkohol)". Erst lesen, dann denken, dann schreiben... Mfg. David

Er soll sich doch an das österreichische Gericht wenden, das ihn "verdonnert" hat. Wenn der "Lappen" gänzlich verschwunden, also nicht mehr auffindbar ist, müsste er in Deutschland wohl bei der zuständigen Führerscheinbehörde die Ausstellung eines neuen Beantragen. Ob dazu eine Führerscheinprüfung nötig ist, kann ich dir nicht sagen, das richtet sich wohl nach dem Ausgang des Gerichtsverfahrens. Wenn er aber Bewährung und nur eine kleine Geldstrafe erhalten hat, wird es vielleicht ohne erneute Prüfung gehen.

meiner Meinung muß der den ganz sicher neu machen mit einem zusätzlichet Test auf psychologischer Basis.
der hat ihn ja nich verloren, sondern wegen alkohol delikt abgeben müssen
Na gar nicht, da er ja kein Führerschein hat.
wie jetz, er ist ohne einen führerschein gemacht zu haben, gefahren unter alkohol einfluss?