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Führerschein-Duplikat ausstellen lassen (Österreich)

gefragt von schneeblumeschneeblume am 01.07.2009 um 21:12 Uhr

Mir ist vor einem halben Jahr meine Tasche (samt Führerschein und allem drum und ran) gestohlen worden. Da ich aber kein Auto mehr habe, und diesen nur als Ausweis mit mir rumgetragen habe, wollte ich mir vorerst die Kosten für eine Neuausstellung (ca. 45 euro) sparen, da ich eh noch einen anderen Ausweis habe. Nun hat mich aber eine Bekannte gemeint, ich sollte doch lieber ein Duplikat beantragen, wer weiss vielleicht brauch ich ja wieder mal einen Führerschein, man weiß nie, was kommt. Langer Rede, kurzer Sinn: stimmt es, dass die Frist für eine Duplikatbeantragung 18 Monate beträgt? (also in ÖSTERREICH, also alle Österreicher speziell angesprochen) und zweitens: ich habe meinen Führerschein in Niederösterreich damals (original) ausgestellt bekommen, weil ich damals noch dort bei meinen Eltern gewohnt habe. Kann ich jetzt aber zum Verkehrsamt in Wien für das Duplikat gehen, oder muss ich auf die BH in meine Gemeinde in Niederösterreich?

Vielen Dank für Antworten, lg


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Chill767
beantwortet von Chill767 am 1. Juli 2009 21:29
1x
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das mit den 18 monaten stimmt meines wissens nicht

Kommentar von 31fd16c3b08c857b109e80cfabd55b79smallschneeblume am 1. Juli 2009 21:46

aha, und was ist der Stand deines Wissens?


anonym
beantwortet von Felixguido am 1. Juli 2009 21:17
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Die Antworten findest du unter www.help.gv.at

Kommentar von 31fd16c3b08c857b109e80cfabd55b79smallschneeblume am 1. Juli 2009 21:24

danke, aber da steht weder etwas von den 18 Monaten noch von meiner 2. Frage bezüglich Original-Ausstellungsort und jetzigen Wohnort - wo genau soll das denn bitte stehen?


Franticek
beantwortet von Franticek am 2. Juli 2009 00:45
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Österreich gehört zur EU. Zuständig für das Ausstellen von Führerscheine wie z.B. Ersatzführerschein in diesem Fall ist die für den Wohnort zuständige Stelle. In deinem Fall wäre das also dann Wien, wo du jetzt wohnst.
.
Wie lange die Behörde braucht, um sich die Akte aus Niederösterreich zuschicken zu lassen, evtl Führungszeugnis besorgen ... und dann den neuen Führerschein aus einer zentralen Druckerei zu bestellen, das kann ich dir schlecht sagen. Das wird von Ort zu Ort wohl auch etwas unterschiedlich sein. Aber 18 Monate??? So lange braucht keine Behörde. Es geht ja nur um die Abwicklung und nicht um eine vorgegebene Wartefrist. Eine solche gibt es nämlich auch in Österreich nicht.

Kommentar von Felixguido am 2. Juli 2009 10:02

Lt.Internet-Info der Hoheits-Verwaltung kann jede österreichische Führerscheinbehörde den Duplikat-FS ausstellen.


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