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Führerschein Begleitetes Fahren mit 17

gefragt von butterflyeffect am 10.01.2009 um 11:04 Uhr

Führerschein Begleitetes Fahren mit 17 gerade eben

Hallo ihr lieben,

ich habe da mal eine Frage...ich bin 16 und fange jetzt mit meinem Führerschein an..also Begleitetes Fahren ab 17 und dazu hab ich jetzt eine Frage..

Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen..

* 30 Lebensjahr vollendet
* seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen EU oder EWR Fahrerlaubnis der Klasse B..
* nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister

so und jetzt meine Frage..

Mein Dad hat letztes Jahr für 7 Monate seinen Führerschein abgenommen bekommen.. Könnte es dadurch jetzt eventuell Probleme geben..? Mein Dad ist 50 jahre alt und hat seinen Führerschein schon über 30 Jahre..!!

Wäre wirklich lieb wenn ihr mir antworten würdet..!! danke.. :-)

eure fanny


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eisbluemchen
beantwortet von eisbluemchen am 10. Januar 2009 11:06
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ich würde einfach mal in einer fahrschule anrufen und nachfragen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 10. Januar 2009 11:07
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Frag ihn mal, ob er noch Punkte in Flensburg hat. Ich vermute ja - und dann gehts ( noch ) nicht.


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 10. Januar 2009 11:07
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da hättest du ein schlechtes Vorbild und einen schlechten Begleiter....ein verurteilter Bankräuber würde ja auch nicht als Geldfahrer einen Job finden


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 10. Januar 2009 11:14
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dies ist geregelt in § 6e StVG und § 48a Fahrerlaubnisverordnung; Dein Dad muss mindestens seit fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis haben; wenn sie ihm entzogen wurde dann hat er leider keine mehr und die Frist beginnt bei der Neuerteilung neu zu laufen; leider geht da nichts; Du musst Dir jemand anderes suchen zum Begleiten oder warten;


anonym
beantwortet von floorangel am 10. Januar 2009 11:40
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naja.. wenn er ihn abgenommen bekommen hat, wird das wohl nen Grund haben. Du weißt ja, dass man nich mehr als 3Punkte haben darf. Hat er diese ANzahl (weil er ja 7monate keinen Führerschein hat) überschritten?? Bis du deinen Führerschein hast, hat er eh seinen Führerschein wieder. Außerdem musst du 16,5 Jahre alt sein, damit du mit dem FH anfangen kannst.


Franticek
beantwortet von Franticek am 12. Januar 2009 14:01
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Das geht definitiv nicht.
Da dein Vater letztes Jahr 7 Monate keinen Fuehrerschein hatte, ist er jetzt im Moment halt nur seit einigen Monaten wieder im Besitz eines Fuehrerscheines. Er muesste aber nicht irgendwann sondern JETZT 5 Jahre lang ununterbrochen eine Fahrerlaubnis gehabt haben.
Ein Fahrverbot stoert nicht, da man die Fahrerlaubnis da ja nicht entzogen bekommt, man muss lediglich seinen Fuehrerschein voruebergehend abgeben und darf nicht fahren. Die Fahrerlaubnis ist aber nicht futsch.
Bei einem Entzug hingegen (und bei 7 Monaten kann es nur ein Entzug sein) verliert man die Fahrerlaubnis, der Fuehrerschein wird vernichtet. Beim Antrag danach wird ein neuer FS hergestellt.
Punkte hat er keine, sofern er mit dem neuen FS noch keine Punkte gesammelt hat. Mit dem Entzug einer Fahrerlaubnis werden naemlich auch alle Punkte geloescht.


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