Hallole...habe 1994 meinen damaligen klasse 3 abgeben müssen!Vor 5 Monaten stlellte ich den Antrag auf "Wiedererteilung" ,natürlich der heutigen klasse B.Theorie prüfung habe ich geschafft,praktische folgt in den nächsten 2 Wochen.Weder die Fahrschule noch die Führerscheinstelle,noch der Leiter davon,können mir rein rechtlich sagen,ob mir der "Alte Klasse3" wiederzugeteilt wird bzw. Klasse B mit den damaligen Eigenschaften zum Beispiel bis 7,5 t.Ich hoffe auf einen Tip von euch,vielleicht kenn sich hier jemand aus!?! Ansonsten werde ich zum Anwalt gehn müssen und ihn fragen.Danke und ein schönen Feiertag.Bye
Wenn Dir der Führerschein (Achtung, darauf kommt es an) entzogen wurde, bekommst Du jetzt den Führerschein Klasse B ohne die Privilegien der alten Klasse. Anders sieht es aus, wenn er nur vorübergehend eingezogen(!) wurde. Allerdings mußt Du dann die erweiterten Klassen auch beantragen, sonst sind sie ebenfalls futsch. Allerdings dümpelt mir, wenn er nur eingezogen wird, ist keine Neubeantragung notwendig. Also Antwort eins.
also du bekommst nur noch klasse B ohne die alten Sonderregelungen.Da der Entzug länger als 2 Jahre zurückliegt mußt du auch die Prüfungen neu machen.Das einzige ist du bist von den Sonderfahrstunden befreit. Viel Glück bei der Prüfung und einen guten Fahrprüfer.
Sorry, habe jetzt erst das Datum "1994" gelesen. Mein Fehler. Ganz klar: Klasse B ohne die Erweiterungen der Klasse 3 von damals. Weg ist weg.