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Führerschein abgeben nach 2 mal Blitzen?

gefragt von manu2004manu2004 am 11.10.2009 um 13:51 Uhr

Hallo!

Ich hab ein riesen Problem.

Am 01.09.09 wurde ich auf der A9 Richtung Berlin mit 27 km/h zu schnell geblitzt. Eigentlich bin ich kein notorischer Raser, mein Freund und ich wussten dort nicht wie schnell man fahren darf, da alle paar Meter irgendwie was anderes stand. Naja...Shit happens... Lt. Bußgeldkatalog bekomme ich dafür 3 Punkte und 80 Euro Strafe.

Da ich aber letzte Woche auch geblitzt wurde, der Bescheid liegt noch nicht vor, habe ich jetzt Angst das man mir den Führereschein nimmt. Vermutlich war ich dort so ca. 20 km/h zu schnell, während ich einen LKW überholte, wenn überhaupt. Genau weiß ich das auch noch nicht.

Im Busgeldkatalog hab ich folgenden Satz gelesen:

"Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden ! Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich."

Kann mir jemand sagen, wie hoch die Chancen sind, das ich ihn abgeben muss? Im Jahr 2008 habe ich schon mal einen Punkt in Flensburg bekommen....

Hoffe jemand kann mir hier weiter helfen, ich bin grad echt am verzweifeln. Ich möchte aber bitten, nur Antworten zu geben, die mir hier vllt weiterhelfen. Sprüche wie "Bist ja selber schuld...etc." helfen hier niemandem weiter!

Danke euch!

Viele liebe Grüße aus Bayern!

Manu

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Fahrverbot x 63 Bußgeldkatalog x 18

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von TabakUndAlk am 11. Oktober 2009 13:53
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Hilfreichste Antwort

wenn du innerhalb eines jahres zweimal über 25 kmh zu schnell warst, musst du ihn abgeben. tut mir leid!

schreib doch einfach, dein freund(wenn er damit einverstanden ist), ist gefahren, dann bekommt er die punkte! so hat es ein kumpel von mir mal gemacht!

dann müsst ihr euch eben beide zusammenreissen

Kommentar von eeon100 am 11. Oktober 2009 14:02

lächel, anstiftung zur straftat und wenn es fotos gibt auch nicht machbar

Kommentar von TabakUndAlk am 11. Oktober 2009 14:05

den behörden ist es doch egal, hauptsache gezahlt wird

Kommentar von TabakUndAlk am 11. Oktober 2009 14:07
Kommentar von C55386094892eb9ddf1d193389531985smallmanu2004 am 11. Oktober 2009 14:12

Ahjaaa...okay...

Naja dann kann ich jetzt nur beten und hoffen das das letzte Woche nicht über 25 km/h waren. :-(


Weitere gute Antworten


manu2004
beantwortet von manu2004 am 11. Oktober 2009 14:00
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Ich hab leider im Bußgeldkatalog nichts gefunden... Das steht eben nur der Satz drunter.

"Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden ! Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich."


anonym
beantwortet von eeon100 am 11. Oktober 2009 14:00
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ja wenn du nur 20 kilometer zu schnell wars gibt es nur ein busssgeld und keine punkte und somit auch keinen eintrag in flensburg, junge frauen wie du sollten ohnehin langsam fahren, damit wir männer den anblick von ihnen beim vorbeifahren länger geniessen können, smile and bye


manu2004
beantwortet von manu2004 am 11. Oktober 2009 13:59
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Ich möchte mich hier informieren und nicht über die Schuldfrage diskutieren. Wenn dir langweilig ist, dann geh bitte wo anders hin und nerve dort mit deinen Schuldzuweisungen, die helfen hier niemandem weiter.


Sathupradit
beantwortet von Sathupradit am 11. Oktober 2009 13:57
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Tut mir leid, doch da bist Du selbst schuld. Eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird ja nicht zum Spaß angeordnet.

Kommentar von TabakUndAlk am 11. Oktober 2009 13:58

geniale antwort


manu2004
beantwortet von manu2004 am 11. Oktober 2009 13:55
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Das heißt also, wenn ich jetzt bei dem anderen Bescheid wirklich "nur" 20km/h zu schnell war muss ich mir keine Sorgen machen?

Naja auf dem Bescheid von der Thüringer Polizei waren die Fotos schon mit drauf. Ich denke nicht das es Sinn macht, da man dort eindeutig eine Frau erkennt. Womöglich könnte ich sonst auch noch ärger bekommen weil ich gelogen habe oder?

Kommentar von TabakUndAlk am 11. Oktober 2009 13:57

ja, musst mal genau durchlesen, da gibts auch irgendwie die regel innerorts und ausserorts, genau weiss ichs nicht mehr


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