moena am 03.09.2009 um 22:32 Uhr
wenn man den führerschein ab 17 hat und dann 18 wird. kann man dann erst alleine fahren, wenn man sich den richtigen führerschein abgeholt hat? diese karte? oder kann man für den anfang auch mit diesem papier-dinx legal rumfahren?
ich bin am 18 direkt zur Führerscheinstelle und hab den richtigen Führerschein abgeholt. Sicher ist sicher!

Und jetzt schauen wir mal, wie es richtig ist.
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1. Der BF17 ist eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B. Damit darf man PKW fahren.
2. Es gibt bei dieser Fahrerlaubnis eine Auflage. Diese besagt, dass man bis zum 18. Geburtstag einen Begleiter dabei haben muss.
3. Diese Auflage wird mit dem 18. Geburtstag hinfaellig. Ab 18 darf man allein fahren.
4. Der Umtausch der Bescheinigung gegen den Kartenfuehrerschein geht nicht immer genau am Geburtstag. Dafuer hat man noch drei Monate Zeit, um die Bescheinigung umzutauschen.
5. Tauscht man spaeter um, dann ist es nach diesen drei Monaten ein Fahren ohne Fuehrerschein, aber KEIN Fahren ohne Fahrerlaubnis. D.h. es ist so, als wuerde man spaeter fahren und den Fuehrerschein zuhause vergessen. Kostet um die 10€.
6. Waehrend dieser drei Monate ab dem 18. Geb. ist jedoch die BF17-Bescheinigung ausreichend, so hat es der Gesetzgeber vorgesehen. Man darf dann ganz legal allein mit dem PKW fahren.
7. Achtung - mit BF17-Bescheinigung darf aber nicht im Ausland gefahren werden.
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Das steht alles in der FeV, ich glaube $ 48 a+b.
Aber die Polizei wird auch nix sagen, wenn du gerade dabei bist das ding abzuhokenn oder es sonntag is un du ihn montags holst
moena am 3. September 2009 22:38 ja ich werd an nem sonntag 18, und will dann auch fahren :P also geht das eigentlich legal nicht, ja?
darfst du nicht! Du brauchst den "richtigen" Führerschein. Ist ja auch so, wenn du den Führerschein schon gemacht hast und am WE 18 wirst. Dann kannst du ihn auch erst montags holen und darfst dann erst fahren.