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Führerschein ab 17 Jahren sprich begleitendes Fahren

gefragt von newcomer am 19.02.2009 um 7:18 Uhr

meine Mitfahrerin ( 17Jahre ) hat seit letzter Woche ihren Führerschein ( begleitendes Fahren ). Als Begleitpersonen sin ihre Eltern eingetragen. Wie sieht es bei einer Fahrgemeinschaft aus ? Dürfte sie da auf dem Weg zur Arbeit ein Auto steuern ? Kann eine "fremde" Person auch als Begleitperson wirken ?

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17 Jahre x 10 Begleitperson x 8 Führerscheinrecht x 3

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anonym
beantwortet von doris11 am 19. Februar 2009 07:21
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Hilfreichste Antwort

Es dürfen nur solche Personen als Begelitpersonen fungieren,die auch eingrtragen sind!-alles andere kann teuer werden!

Kommentar von newcomer am 19. Februar 2009 07:24

DH


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badalandabad
beantwortet von badalandabad am 19. Februar 2009 07:21
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solange die "fremde" Person nicht mit eingetragen ist, darf sie nur mit ihren eltern fahren, sprich nur mit den personen die 1. einen fs haben und 2. beim Antrag angegeben worden sind.

Kommentar von newcomer am 19. Februar 2009 07:24

DH

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 19. Februar 2009 07:49

"nur mit ihren Eltern" stimmt so nicht;

Kommentar von 16ab065110a673bc92402913737c067csmallbadalandabad am 19. Februar 2009 07:55

stimmt. hab n fehler drin.. aber in der frage stand dass nur die eltern des mädchens eingetragen sind. darauf habe ich mich bezogen.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 19. Februar 2009 07:47
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Auszug aus der Fahrerlaubnisverordnung

5) Die begleitende Person

muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR-oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist, darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein.

...

es können grundsätzlich unbegrenzt viele begleitenden Personen auf der Prüfbescheinigung vermerkt werden (einen FS bekommt der 17-jährige noch nicht); allerdings können sich aus Gründen der Zweckmäßigkeit Beschränkungen der Anzahl ergeben.

Kommentar von newcomer am 19. Februar 2009 09:09

DH

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 22. März 2009 12:52

Es ist zwar kein Führerschein in Form dieses kleinen Kärtchens, aber es ist eine Fahrerlaubnis für PKW, welche lediglich eine Auflage beinhaltet. Ansonsten wäre BF17 ja gar nicht möglich.


mia963
beantwortet von mia963 am 19. Februar 2009 07:29
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Es dürfen insgesamt 3 Personen eingetragen werden. Sie müssen die Probezeit hinter sich haben, 7 Jahre den Führerschein besitzen, und der Wagen in dem der 17-Jährige fährt muß ihn in die Versicherung einschließen. Das kostet natürlich mehr, lohnt sich aber wenn was passiert.

Kommentar von newcomer am 19. Februar 2009 09:09

DH


anonym
beantwortet von Naddl005 am 19. Februar 2009 07:21
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ich bin mir nicht sicher, aber die "begleitperson" muss eingetragen werden und es sind entweder 2 oder 3 Leute die man benennen darf. die Fahrer müssen mindestens 25 sein und ich glaube auch aus der Probezeit sein. es ist egal welches Fahrzeug man fährt solange die eingetragene Begleitperson dabei ist... aber immer dran denken, dass es sinnvoll ist, dass das Fahrzeug auch für andere Fahrer Versichert ist und nicht nur auf den Eigentümer :O)

Kommentar von Speedy85 am 19. Februar 2009 07:24

Genau so ist es. Ausser mit den 25 Jahren stimmt nicht ganz, man muss mindestens 7 Jahre den Führerschein besitzen (falls jemand erst später den Führerschein gemacht hat).

Kommentar von Naddl005 am 19. Februar 2009 07:28

ahhh... und ich dachte immer, mind. 25 aber raus aus der probezeit! kommt ja trotzdem fast hin, wenn man mit 18 den führerschein macht ;O)

Kommentar von newcomer am 19. Februar 2009 07:25

DH


anonym
beantwortet von newcomer am 19. Februar 2009 07:24
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Lieben Dank für eure Tips, nun bin ich etwas schlauer.


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