meine Mitfahrerin ( 17Jahre ) hat seit letzter Woche ihren Führerschein ( begleitendes Fahren ). Als Begleitpersonen sin ihre Eltern eingetragen. Wie sieht es bei einer Fahrgemeinschaft aus ? Dürfte sie da auf dem Weg zur Arbeit ein Auto steuern ? Kann eine "fremde" Person auch als Begleitperson wirken ?
Es dürfen nur solche Personen als Begelitpersonen fungieren,die auch eingrtragen sind!-alles andere kann teuer werden!

solange die "fremde" Person nicht mit eingetragen ist, darf sie nur mit ihren eltern fahren, sprich nur mit den personen die 1. einen fs haben und 2. beim Antrag angegeben worden sind.
DH
Guppy194 am 19. Februar 2009 07:49 "nur mit ihren Eltern" stimmt so nicht;
badalandabad am 19. Februar 2009 07:55 stimmt. hab n fehler drin.. aber in der frage stand dass nur die eltern des mädchens eingetragen sind. darauf habe ich mich bezogen.

Auszug aus der Fahrerlaubnisverordnung
5) Die begleitende Person
muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR-oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist, darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein.
...
es können grundsätzlich unbegrenzt viele begleitenden Personen auf der Prüfbescheinigung vermerkt werden (einen FS bekommt der 17-jährige noch nicht); allerdings können sich aus Gründen der Zweckmäßigkeit Beschränkungen der Anzahl ergeben.
Es dürfen insgesamt 3 Personen eingetragen werden. Sie müssen die Probezeit hinter sich haben, 7 Jahre den Führerschein besitzen, und der Wagen in dem der 17-Jährige fährt muß ihn in die Versicherung einschließen. Das kostet natürlich mehr, lohnt sich aber wenn was passiert.
DH
ich bin mir nicht sicher, aber die "begleitperson" muss eingetragen werden und es sind entweder 2 oder 3 Leute die man benennen darf. die Fahrer müssen mindestens 25 sein und ich glaube auch aus der Probezeit sein. es ist egal welches Fahrzeug man fährt solange die eingetragene Begleitperson dabei ist... aber immer dran denken, dass es sinnvoll ist, dass das Fahrzeug auch für andere Fahrer Versichert ist und nicht nur auf den Eigentümer :O)
Genau so ist es. Ausser mit den 25 Jahren stimmt nicht ganz, man muss mindestens 7 Jahre den Führerschein besitzen (falls jemand erst später den Führerschein gemacht hat).
ahhh... und ich dachte immer, mind. 25 aber raus aus der probezeit! kommt ja trotzdem fast hin, wenn man mit 18 den führerschein macht ;O)
DH
Lieben Dank für eure Tips, nun bin ich etwas schlauer.
DH