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Führerscheientzug!

gefragt von Rewell111 am 31.12.2008 um 12:32 Uhr

Hallo Zusammen,habe Gestern leider meinen Führerschein abgenommen bekommen.Hatte 1,78 Promile wollte jetzt mal wissen was auf mir zukommt.Geldstrafe,MPUusw.Bitte nur Ernstgemeinte Antworten!!!Vielen Dank im Vorraus.

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Führerscheientzug x 1 15jährigerTroll x 1

kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 31. Dezember 2008 12:35
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Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 31. Dezember 2008 12:36

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze. Verstöße dagegen werden mit 125 Euro, 2 Punkten und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.

Kommentar von pickupartist am 5. Juni 2009 13:40

na klar. und mpu
Gruß pickupartist http://www.larseggert.de


anonym
beantwortet von migrowe am 31. Dezember 2008 12:34
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300-500 Euro Strafe, 4 Punkte und 6 Monate den Lappen weg. Das gilt nur für Ersttäter!!


RamsesII
beantwortet von RamsesII am 31. Dezember 2008 12:32
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Punkte und eine Geldstrafe.

Kommentar von Bdf71a08a26db27ae0eb65fcab30fbfdsmallYuLy42 am 31. Dezember 2008 12:33

Nein, ab 1,6 Promille handelt es sich um eine Straftat.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 31. Dezember 2008 12:43

@yuly42: was ist an Ramses II Antwort falsch? es gibt sieben Punkte und eine Geldstrafe; (zusätzlich noch FEE mindestens 6 Monate); genau das hat Ramses II geantwortet; eine Geldstrafe gibt es übrigens nur bei einer Straftat; alles andere wäre eine Geldbuße, aber die nur bei einer Owi,

Kommentar von migrowe am 31. Dezember 2008 12:33

Kein Führerscheinentzug?

Kommentar von 7ff4e6ef2be32cc0135315a534c91b5csmallKathymaus am 31. Dezember 2008 12:34

na klar. und mpu


bitmap
beantwortet von bitmap am 31. Dezember 2008 12:32
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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 31. Dezember 2008 12:38
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ab 1,1 Promille ist man absolut fahruntüchtig; nach § 316 StGB gibt es regelmäßig zumindest Geldstrafe; Führerscheinentzug ist zwingend mindestens 6 Monate; es gibt zudem 7 Punkte;

welchen Führerschein hast Du mit Geburts´jahr 1993?


grisu05
beantwortet von grisu05 am 31. Dezember 2008 12:35
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Das gibt wohl ein Gerichtsverfahren, MPU und Geldstrafe. Ich wünsche Dir einen strengen Richter. 1,78 Promille sind schlichtweg rücksichts- und verantwortungslos.


Maultier
beantwortet von Maultier am 31. Dezember 2008 12:46
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Mit welchem Fahrzeug warst Du unterwegs?
Bei PKW wirst Du wohl um ne MPU nicht drumherum kommen. Zusätzlich Geldstrafe (oder Arbeitsstunden) und Punkte.
Für MPU solltest Du ab sofort nichts mehr trinken, kommt immer gut. Auch ein sog. Vorbereitungsseminar (ist zwar teuer aber oft hilfreich) hilft Dir weiter.Ich kenne viele Leute aus meinem Freundeskreis, die wegen so nem Mist schon Fußgänger wurden. Denen hat dieser Kurs weitergeholfen. Da wird einiges auf Dich zukommen, doch wer A sagt, muß dann auch B sagen.
Liebe Grüße Muli


andreas48
beantwortet von andreas48 am 31. Dezember 2008 12:41
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www.bussgeldkataloge.de

und über die MPU entscheidet die zuständige Führerscheinstelle


Draschomat
beantwortet von Draschomat am 31. Dezember 2008 12:40
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wennde in der probezeit bist, bist ziemlich arm dran...1,78promille ist schon seeeehr viel als autofahrer -.-

@baiana

sry, aber auch wenn er sein fehler jetzt eingesteht, so verantwortungslos wie das war, darf man sich zurecht beschweren über dieses verhalten, möchte nicht dran denken, was passiert, wenn mir so einer nachts ins auto kracht -.-


wernilein
beantwortet von wernilein am 31. Dezember 2008 12:37
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Busfahren ist angesagt..und weniger Alkohol....


Wolli61
beantwortet von Wolli61 am 31. Dezember 2008 12:37
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Das volle Programm.MPU,Geldstrafe,erste Hilfe,Sehtest und minium 9Monate zu Fuß gehen.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 31. Dezember 2008 12:36
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Laß' Dich überraschen. Den Kopf lassen sie dran. Einige Punkte in Norddeutschland, Geldstrafe, einige Stunden gemeinnütziges Prangerstehen, im Wiederholungsfall verschärfte MPU oder Entzug auf Lebenszeit.

Komm' mit, das muß gefeiert werden.


sam820228
beantwortet von sam820228 am 31. Dezember 2008 12:33
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hohe geldstrafe mpu das volle programm


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