Hallo Zusammen,habe Gestern leider meinen Führerschein abgenommen bekommen.Hatte 1,78 Promile wollte jetzt mal wissen was auf mir zukommt.Geldstrafe,MPUusw.Bitte nur Ernstgemeinte Antworten!!!Vielen Dank im Vorraus.
Führerscheientzug!
Antworten (14)
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5Antwort von
RenntierRenntier
http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/bussgeld-straftat/strafhoehe.html
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4Antwort von
migrowemigrowe
300-500 Euro Strafe, 4 Punkte und 6 Monate den Lappen weg. Das gilt nur für Ersttäter!!
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3Antwort von
RamsesIIRamsesII
Punkte und eine Geldstrafe.
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YuLy42YuLy42 Nein, ab 1,6 Promille handelt es sich um eine Straftat.
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Guppy194Guppy194 @yuly42: was ist an Ramses II Antwort falsch? es gibt sieben Punkte und eine Geldstrafe; (zusätzlich noch FEE mindestens 6 Monate); genau das hat Ramses II geantwortet; eine Geldstrafe gibt es übrigens nur bei einer Straftat; alles andere wäre eine Geldbuße, aber die nur bei einer Owi,
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migrowemigrowe Kein Führerscheinentzug?
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KathymausKathymaus na klar. und mpu
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2Antwort von
Guppy194Guppy194
ab 1,1 Promille ist man absolut fahruntüchtig; nach § 316 StGB gibt es regelmäßig zumindest Geldstrafe; Führerscheinentzug ist zwingend mindestens 6 Monate; es gibt zudem 7 Punkte;
welchen Führerschein hast Du mit Geburts´jahr 1993?
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2Antwort von
grisu05grisu05
Das gibt wohl ein Gerichtsverfahren, MPU und Geldstrafe. Ich wünsche Dir einen strengen Richter. 1,78 Promille sind schlichtweg rücksichts- und verantwortungslos.
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1Antwort von
MaultierMaultier
Mit welchem Fahrzeug warst Du unterwegs?
Bei PKW wirst Du wohl um ne MPU nicht drumherum kommen. Zusätzlich Geldstrafe (oder Arbeitsstunden) und Punkte.
Für MPU solltest Du ab sofort nichts mehr trinken, kommt immer gut. Auch ein sog. Vorbereitungsseminar (ist zwar teuer aber oft hilfreich) hilft Dir weiter.Ich kenne viele Leute aus meinem Freundeskreis, die wegen so nem Mist schon Fußgänger wurden. Denen hat dieser Kurs weitergeholfen. Da wird einiges auf Dich zukommen, doch wer A sagt, muß dann auch B sagen.
Liebe Grüße Muli -
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andreas48andreas48
http://www.bussgeldkataloge.de
und über die MPU entscheidet die zuständige Führerscheinstelle
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DraschomatDraschomat
wennde in der probezeit bist, bist ziemlich arm dran...1,78promille ist schon seeeehr viel als autofahrer -.-
@baiana
sry, aber auch wenn er sein fehler jetzt eingesteht, so verantwortungslos wie das war, darf man sich zurecht beschweren über dieses verhalten, möchte nicht dran denken, was passiert, wenn mir so einer nachts ins auto kracht -.-
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1Antwort von
Wolli61Wolli61
Das volle Programm.MPU,Geldstrafe,erste Hilfe,Sehtest und minium 9Monate zu Fuß gehen.
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1Antwort von
wolfgang1956wolfgang1956
Laß' Dich überraschen. Den Kopf lassen sie dran. Einige Punkte in Norddeutschland, Geldstrafe, einige Stunden gemeinnütziges Prangerstehen, im Wiederholungsfall verschärfte MPU oder Entzug auf Lebenszeit.
Komm' mit, das muß gefeiert werden.
ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.
Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze. Verstöße dagegen werden mit 125 Euro, 2 Punkten und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.