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Führerscheientzug!

Frage von Rewell111 Rewell111

Hallo Zusammen,habe Gestern leider meinen Führerschein abgenommen bekommen.Hatte 1,78 Promile wollte jetzt mal wissen was auf mir zukommt.Geldstrafe,MPUusw.Bitte nur Ernstgemeinte Antworten!!!Vielen Dank im Vorraus.

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Antworten (14)

  • 6
    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    http://www.bussgeldkataloge.de/

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

    Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

    Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze. Verstöße dagegen werden mit 125 Euro, 2 Punkten und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.

  • 5
    Antwort von Renntier Renntier

    http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/bussgeld-straftat/strafhoehe.html

  • 4
    Antwort von migrowe migrowe

    300-500 Euro Strafe, 4 Punkte und 6 Monate den Lappen weg. Das gilt nur für Ersttäter!!

  • 3
    Antwort von RamsesII RamsesII

    Punkte und eine Geldstrafe.

    Kommentar von YuLy42 YuLy42YuLy42

    Nein, ab 1,6 Promille handelt es sich um eine Straftat.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    @yuly42: was ist an Ramses II Antwort falsch? es gibt sieben Punkte und eine Geldstrafe; (zusätzlich noch FEE mindestens 6 Monate); genau das hat Ramses II geantwortet; eine Geldstrafe gibt es übrigens nur bei einer Straftat; alles andere wäre eine Geldbuße, aber die nur bei einer Owi,

    Kommentar von migrowe migrowemigrowe

    Kein Führerscheinentzug?

    Kommentar von Kathymaus KathymausKathymaus

    na klar. und mpu

  • 3
    Antwort von bitmap bitmap
  • 2
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    ab 1,1 Promille ist man absolut fahruntüchtig; nach § 316 StGB gibt es regelmäßig zumindest Geldstrafe; Führerscheinentzug ist zwingend mindestens 6 Monate; es gibt zudem 7 Punkte;

    welchen Führerschein hast Du mit Geburts´jahr 1993?

  • 2
    Antwort von grisu05 grisu05

    Das gibt wohl ein Gerichtsverfahren, MPU und Geldstrafe. Ich wünsche Dir einen strengen Richter. 1,78 Promille sind schlichtweg rücksichts- und verantwortungslos.

  • 1
    Antwort von Maultier Maultier

    Mit welchem Fahrzeug warst Du unterwegs?
    Bei PKW wirst Du wohl um ne MPU nicht drumherum kommen. Zusätzlich Geldstrafe (oder Arbeitsstunden) und Punkte.
    Für MPU solltest Du ab sofort nichts mehr trinken, kommt immer gut. Auch ein sog. Vorbereitungsseminar (ist zwar teuer aber oft hilfreich) hilft Dir weiter.Ich kenne viele Leute aus meinem Freundeskreis, die wegen so nem Mist schon Fußgänger wurden. Denen hat dieser Kurs weitergeholfen. Da wird einiges auf Dich zukommen, doch wer A sagt, muß dann auch B sagen.
    Liebe Grüße Muli

  • 1
    Antwort von andreas48 andreas48

    http://www.bussgeldkataloge.de

    und über die MPU entscheidet die zuständige Führerscheinstelle

  • 1
    Antwort von Draschomat Draschomat

    wennde in der probezeit bist, bist ziemlich arm dran...1,78promille ist schon seeeehr viel als autofahrer -.-

    @baiana

    sry, aber auch wenn er sein fehler jetzt eingesteht, so verantwortungslos wie das war, darf man sich zurecht beschweren über dieses verhalten, möchte nicht dran denken, was passiert, wenn mir so einer nachts ins auto kracht -.-

  • 1
    Antwort von wernilein wernilein

    Busfahren ist angesagt..und weniger Alkohol....

  • 1
    Antwort von Wolli61 Wolli61

    Das volle Programm.MPU,Geldstrafe,erste Hilfe,Sehtest und minium 9Monate zu Fuß gehen.

  • 1
    Antwort von wolfgang1956 wolfgang1956

    Laß' Dich überraschen. Den Kopf lassen sie dran. Einige Punkte in Norddeutschland, Geldstrafe, einige Stunden gemeinnütziges Prangerstehen, im Wiederholungsfall verschärfte MPU oder Entzug auf Lebenszeit.

    Komm' mit, das muß gefeiert werden.

  • 1
    Antwort von sam820228 sam820228

    hohe geldstrafe mpu das volle programm

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