gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Füherschein mit 17, Bescheinigung muss beim Straßenverkehrsamt neu gedruckt werden, Erfahrung ?

gefragt von FliPPiFliPPi am 03.09.2009 um 18:55 Uhr

Hallo...

habe heute die praktische Führerscheinprüfung bestanden, und da ich mit 17 mache, sollte ich eig. so einen rosa Zettel bekommen wo dann auch die Begleitpersonen drauf stehen bekommen. Nun wurde aber ausversehen vergessen die Personen da einzutragen....

Habe statt dessen einen "Übergangszette" bekommen, der bescheinigt, das ich die Prüfung bestanden hab.

Nun muss ich dann morgen zum Straßenverkehrsamt damit die mir das richtige dann auch RICHTIG nochmal ausdrucken...

Jetzt zu meiner Frage:

Meint ihr das klappt dann gleich oder dauert das erst wieder Tage bis die das fertig haben...??? Ich muss das eig. nur vorzeigen von heute...und dann müssten die das doch dann machen oder ??

MFG

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Auto x 22.807 Straßenverkehrsamt x 21 Fühererschein x 10

anonym
beantwortet von Platinum am 3. September 2009 18:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

dass mit der begleitperson ist nur sollange du mit die "L"-taferl fährst. und die benötigst du ja jez nicht mehr wenn du bestanden hast. jez bekommst du auch einen ganz normalen führerschein

Kommentar von Platinum am 3. September 2009 19:01

der zettel ist jez dein vorläufiger führerschein bis du den richtigen zu geschickt bekommst (wie jeder andere führerschein)

Kommentar von Simple_avatar1smallFliPPi am 3. September 2009 19:05

Nein, der zettel den ich heute bekommen hab, erlaubt nicht ein KFZ zufahren..erst wenn ich den rosernen bei Straßenverkehrsamt bekommen habe

Kommentar von Simple_avatar1smallFliPPi am 3. September 2009 19:02

FALSCH ! Mit Begleitpersonen muss man fahren bis man 18 ist ! Und das bin ich erst in einem halben Jahr...

Kommentar von Platinum am 3. September 2009 19:08

bitte wo hast du den führerschein gemacht??? am mond?? werd erst in 2 monaten 18 und hab trotzdem nen normalen führerschein. für was machst du dann en führerschein wenn dann erst wer mit sein muss???

Kommentar von Simple_avatar1smallFliPPi am 3. September 2009 19:09

Das ist in NRW so. das bis man 18 ist, eine Begleitperson mitfahren muss...und das ist nicht nur in NRW so, sondern in allen Bundesländern auch !!!

Kommentar von Platinum am 3. September 2009 19:14

ist NRW (Norwegen?) denn nicht ein land und kein bundesland??

Kommentar von Simple_avatar1smallFliPPi am 3. September 2009 19:21

Also ein bisschen nachdenken sollte man schon: Nordreihn Westfalen

Kommentar von Platinum am 3. September 2009 19:24

dann frag mal deutsche

aber was bringt sich ein führerschein wenn man ihn erst nicht nutzen kann??

Kommentar von Simple_avatar1smallFliPPi am 3. September 2009 19:28

Ich kann ihn ja nutzen...nur mit begleitperson (also ein elternteil oder wen du willst, muss nur eingetragen sein)und das dann bis du 18 bist

Kommentar von Platinum am 3. September 2009 19:35

is ja voll der scheiß bei euch... arg...

Kommentar von Simple_avatar1smallFliPPi am 4. September 2009 07:08

Wie gesagt, das ist in ganz Deutschland so ! Also da ist i-was falsch bei dir



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.