Fuchs Wohn Rente , Riester und Vermögenswirksame Leistungen

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
In diesen Vertrag wurden bisher nur die vwl vom Arbeitgeber eingezahlt.

In der Regel können VL nicht in einen Riestervertrag eingezahlt werden. Wie geht das bei Dir ?

Es wurden keine Sparzulagen oder riesterförderungen beantragt

Wozu macht man dann WohnRiester ?

Kann ich den Vertrag irgendwann kündigen um das angesparte Kapital zu bekommen? Gibt es eine Sperrfrist oder ähnliches

Ohne beantragte Zulagen oder Förderungen (Arbeitnehmersparzulagen, Wohnungsbauprämien oder Riesterzlagen) hast Du keinerlei Sperrfristen zu beachten außer der Kündigungsfrist von 6 MOnaten, sonst zahlst Du Gebühren.

Leider musste ich in Insolvenz gehen. Der Vertrag ist insolvenzsicher . Könnte ich von meinem unpfändbaren in diesen Vertrag einzahlen und würde trotzdem der Vertrag insolvenzsicher bleiben?

Ja, was denn jetzt ? Kündigen ? Einzahlen ? Und warum ?

Ich stelle mir vor das ich den Vertrag mit z.b. 250 Euro montlich bespare , incl der vwl wären es 290 Euro. Nach etwa 5-6 Jahren wäre der Vertrag dann zu 50 % bespart. Könnte ich ihn mir dann auszahlen lassen ohne die Summe versteuern zu müssen ?

Alter, da krieg ich graue Haare. Such Dir bitte mal persönlich nen ordentlichen Berater, der das alles aufdröselt. Wie willst Du in einer Insolvenz oder mit unpfändbaren Einkommen 250 EUR im Monat in den Riester dröseln ? Du kannst ihn auszahlen lassen, aber was soll das mit versteuern ? Zinsen normaler Bausparer werden laufend versteuert, Zinsen von Riester werden am Ende versteuert.

Hi danke für eure Antworten

@Candlejack

Mein Arbeitgeber zahlt von Vetragsbeginn die VL ein. Im Kontoauszug steht "vermögenswirksame Leistungen " . Bisher hat sich niemand beschwert. Der Insolvenzverwalter hat den Vertrag geprüft und nicht herangezogen.

Habe den Wohnriester damals abgeschlossen weil ich eine Insolvenzsichere Möglichkeit wollte die VL anzulegen

Es sind keine Zulagen beantragt worden . Es sind auch bisher keine Zahlungen ausser den VL im Vertrag. Es wurden daher auch keine Steuerermässigungen bei der Lohnsteuererklärung genutzt.

Ich würde gerne den Vertrag bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung laufen lassen. Da ich Single bin und eine lebenslanges kostenfreies Wohnrecht habe kann ich problemlos etwa 300 Euro monatlich von meinem unpfändbaren Lohn abzweigen. Dieses Geld würde ich gerne in den Bausparvertrag einzahlen. Allerdings nur wenn ich nach der RSB auch sicher sein kann das das Geld frei verfügbar ist. Der Vertrag würde dann etwa 10 jahre laufen und etwa zu 45-50 % eingezahlt sein (ist ein 40k-Vertrag).

@cobratiger

Normalerweise gilt folgende Regel:

"Vermögenswirksame Leistungen (VL) werden nicht als förderfähige Einzahlungen anerkannt und müssen in einem separaten Vertrag für Ledige/Verheiratete fließen."

Wenn man aus den VL aber AVWL macht (AltersvorsorgeVL), dann geht das wieder. Die meisten wissen aber nicht, wie das geht, kennzeichnen das falsch etc. Das ist ein heikles Thema.

@Candlejack

Hmm , auf den Kontoauszügen der Bausparkasse steht "vermögenswirksame Leistungen" , ebenso auf meiner Lohnabrechnung. Da ich allerdings den Vertrag nicht fördern lassen möchte müsste das ja theoretisch egal sein , oder ?

@cobratiger

Wenn er nicht gefördert werden soll, interessiert das keine Sau :-) Aber man macht einen Riester nunmal, um gefördert zu werden ;-)

@Candlejack

Ja eigentlich schon jedoch habe ich versucht meine Gründe des riesters zu erklären. Hmm , nun bleibt eigentlich nur noch die Frage wieviel Euro ich einzahlen kann jährlich ohne den Vertrag vom unpfändbaren ins pfändbare zu gefährden.

@cobratiger

Da musst Du keinen WohnRiester machen, da gibts auch andere Wege für die Nichtpfändbarkeit ;-)

@Candlejack

Ja ? Welche den ?

Hi danke für eure Antworten

@Candlejack

Mein Arbeitgeber zahlt von Vetragsbeginn die VL ein. Im Kontoauszug steht "vermögenswirksame Leistungen " . Bisher hat sich niemand beschwert. Der Insolvenzverwalter hat den Vertrag geprüft und nicht herangezogen.

Habe den Wohnriester damals abgeschlossen weil ich eine Insolvenzsichere Möglichkeit wollte die VL anzulegen

Es sind keine Zulagen beantragt worden . Es sind auch bisher keine Zahlungen ausser den VL im Vertrag. Es wurden daher auch keine Steuerermässigungen bei der Lohnsteuererklärung genutzt.

Ich würde gerne den Vertrag bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung laufen lassen. Da ich Single bin und eine lebenslanges kostenfreies Wohnrecht habe kann ich problemlos etwa 300 Euro monatlich von meinem unpfändbaren Lohn abzweigen. Dieses Geld würde ich gerne in den Bausparvertrag einzahlen. Allerdings nur wenn ich nach der RSB auch sicher sein kann das das Geld frei verfügbar ist. Der Vertrag würde dann etwa 10 jahre laufen und etwa zu 45-50 % eingezahlt sein (ist ein 40k-Vertrag).

@kevin1905

Bei deiner Antwort lese ich heraus das ich 2100 Euro einzahlen kann. Das wären 175 Euro im Monat. Kann ich das zusätzlich zu den VL und den Zinsen rechnen oder darf es INSGESAMT nur 2100 Euro jährlich sein?

Da einer meiner Gläubiger das Finanzamt ist habe und werde ich keine Beiträge zur Altersvorsorge in der Lohnsteuerjahreserklärung gelten machen. Da eine eventuelle Rückerstattung eh gepfändet werden würde. Somit hätte ich ja keine Steuerersparnis und theoretisch dürfte damit der Bausparvertrag auch nicht nachgelagert besteuert werden . Ist das so ?

Also grob gesagt würde ich gerne den Bausparvertrag als Riester-Vertrag laufen lassen allerdings ohne irgendwelche "Riestervorteile" sondern einzig und alleine aus dem Grund der insolvenzsicherheit und somit der unpfändbarkeit. Sobald das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist würde ich den Vertrag kündigen , das angesparte Kapital auszahlen lassen und hätte wenigstens eine Basis für einen Neustart.

Lieben gruß Dirk

Kann ich den Vertrag irgendwann kündigen um das angesparte Kapital zu bekommen?

ja, das ist möglich. Allerdings wird das Finanzamt schauen, ob du Steuern nachzuentrichten hättest.

Gibt es eine Sperrfrist oder ähnliches.

Kündige 6 Monate im Voraus.

Der Vertrag ist riesterzertifiziert allerdings , wie bereits geschrieben , sind keinerlei Förderungen beantragt worden. Gibt es hier probleme bei einer eventuellen kündigung?

Wie gesagt, das Finanzamt meldet sich evtl. wegen zurückzuzahlender Steuervorteile.

Könnte ich von meinem unpfändbaren in diesen Vertrag einzahlen und würde trotzdem der Vertrag insolvenzsicher bleiben?

Ich dachte du willst ihn kündigen jetzt soll auf einmal Geld dort eingezahlt werden? Förderfähig zur Riester-Rente sind maximal 2.100,- € im Jahr. Alles drüber ist rechtlich kein Riester mehr und unterliegt damit auch nicht dem Pfändungsschutz.

Könnte ich ihn mir dann auszahlen lassen ohne die Summe versteuern zu müssen ?

Riester ist IMMER zu 100% steuerpflichtiges Einkommen, da es der nachgelagerten Besteuerung unterliegt. Auszahlen ja, steuerfrei auf keinen Fall.

@kevin1905

Bei deiner Antwort lese ich heraus das ich 2100 Euro einzahlen kann. Das wären 175 Euro im Monat. Kann ich das zusätzlich zu den VL und den Zinsen rechnen oder darf es INSGESAMT nur 2100 Euro jährlich sein?

Da einer meiner Gläubiger das Finanzamt ist habe und werde ich keine Beiträge zur Altersvorsorge in der Lohnsteuerjahreserklärung gelten machen. Da eine eventuelle Rückerstattung eh gepfändet werden würde. Somit hätte ich ja keine Steuerersparnis und theoretisch dürfte damit der Bausparvertrag auch nicht nachgelagert besteuert werden . Ist das so ?

Also grob gesagt würde ich gerne den Bausparvertrag als Riester-Vertrag laufen lassen allerdings ohne irgendwelche "Riestervorteile" sondern einzig und alleine aus dem Grund der insolvenzsicherheit und somit der unpfändbarkeit. Sobald das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist würde ich den Vertrag kündigen , das angesparte Kapital auszahlen lassen und hätte wenigstens eine Basis für einen Neustart.

Lieben gruß Dirk

@cobratiger

Du darfst selbst nur 2.100,- € in den Vertrag fließen lassen, wovon der Staat die Grundzulage von 154,- € übernimmt. Dies lässt einen Eigenbeitrag von 1.946,- € im Jahr bzw. 162,17 € im Monat.

Somit hätte ich ja keine Steuerersparnis und theoretisch dürfte damit der Bausparvertrag auch nicht nachgelagert besteuert werden .

Doch wird er. Die Zulage bzw. den Steuervorteil abzuholen ist freiwillig, wenn du ihn nicht angibst dein Pech, der Vertrag unterliegt dennoch der nachgelagerten Besteuerung. Außerdem kommst du so doch schneller von deinen Schulden runter, was deine erste Priorität sein sollte.