KubaLibre am 23.08.2007 um 14:12 Uhr
Habe letztens einen alten Schulkameraden getroffen, dem es, wie er mir erzählte, nicht sehr gut ging. Depressionen und so weiter. Hatte sogar 3 Selbstmordversuche hinter sich. Nun ist er Frührentner. Er tat mir leid und daher wollte ich ihn nicht persönlich fragen, wieviel er bekommt? Weiss jetzt auch nicht, ob er je gearbeitet hat oder nicht? Weiss jemand, wieviel er ungefähr bekommt?
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Ich glaube das kann man pauschal nicht so sagen, ich denke es kommt drauf an WIEVIEL er bereits einbezahlt hat, WAS er für eine Krankheit hat, was hat er evtl. für eine Zusatzversicherung gehabt....
Im schlimmsten Fall muß er von HartzIV leben, im günstigsten bekommt er so viel wie ein normaler Arbeiter. Eink Bekannter vor mir ist Frührentner mit Anfang 30 geworden und der bekommt ca. 1600 Euro im Monat mit Pflegeversicherung und dem ganzen Zeugs.

Das kann man so einfach nicht beantworten.Ich denke,im schlimmsten Fall muss er mit einem Betrag wie bei Harz 4 auskommen.Viel ist es jedenfalls bestimmt nicht.Er kann einem wirklich Leid tun bei seinem Schicksal.
Das kommt auf seine Berufunfähigkeitsvericherung an. u.U. kann er sogar soviel bekommen wie ein normal Rentner aus seiner Branche.
KubaLibre am 23. August 2007 14:24 Leider weiss ich nicht, ob er einen Beruf gelernt hat, bzw. weiss ich nicht, ob und wie lange er gearbeitet hat. Aber viel wird es wohl nicht sein... der Arme!
Niklaus am 23. August 2007 14:34 Eine esetzliche Berufsunfähigkeit gibt es nicht mehr. Seit 1.1.2001. Nur noch eine halbe oder ganze Erwerbsminderungsrente.

Eine Frührente gibt es nicht. Dein Schulkamerad kann höchstens ein halbe oder volle Erwerbsminderungsrente haben.
Die Regel für die Erwebsminderungsrente ist
Wer weniger als 3 h /Tag arbeiten kann, erhält eine volle Erwerbsminderungsrente=34 % vom letzten Bruttogehalt
wer mehr als 3 aber weniger als 6 h /Tag arbeiten kann, erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente = 17% vom letzten Bruttogehalt.
Wesentlich mehr als Hartz IV dürfte es nicht sein. Also die 345 EUR plus Wohnung plus einige weitere Vergünstigungen.
Der Vorteil bei der Rente ist nur, dass ggf. vorhandenes Vermögen nicht angerechnet wird.

Auf dieser Seite stehen die verbindlichen Antworten: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Alles andere ist Spekulation, sorry :-)
Er bekäme maximal eine Erwerbsminderungsrente = 30 % vom letzten Netto-Einkommen - wenn er gearbeitet hat - da er unter die neue Regelung fällt.