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Frührente mit 50 möglich?

gefragt von felipe1 am 30.06.2009 um 12:31 Uhr

Gibt es schon mit 50 Jahren die Möglichkeit einer Frühverrentung? Wenn ja, was muss ich beachten und was sind die Voraussetzungen? Dürfte ich ggf später doch wieder arbeiten?


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belmondo
beantwortet von belmondo am 30. Juni 2009 12:32
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Das ist ab dieses Jahr nicht mehr so einfach. da müssen gesundheitliche Probleme vorliegen


anonym
beantwortet von archison am 30. Juni 2009 12:32
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nee, einmal rentner, immer renter... wo kämen wir denn da hin? jetzt mal paar jahre nichts machen, dann mal wieder arbeiten...


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 30. Juni 2009 12:34
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Das dürfte Dir bei der jetzigen Rechtslage sehr schwer fallen.


anonym
beantwortet von crohnie2 am 30. Juni 2009 12:37
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geht nur noch bei Arbeitsunfähigkeit, für vor 1961 geborene gibt es noch die Berufsunfähigkeit. Ist aber denkbar gering und liegt nur ein paar Euro über Hartz 4 dabei kommt es auch noch darauf an, ob einem noch mind. 2-6 Stunden Arbeit am Tag zuzumuten sind, kurz gesagt, am Besten Kopf unter dem Arm. Es gibt aber ein paar Ausnahmen: Krebserkrankung z.B., da kann es dann auch sein, das man später gesagt bekommt, so jetzt geht es dir wieder besser, du bist geheilt, jetzt arbeitest du wieder was.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 1. Juli 2009 08:04
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Nur, wenn Du schwer krank bist, gibt es diese Möglichkeit. Du könntest in dem Fall EU- oder BU-Rente beziehen. Auch eine zeitliche befristete Berentung ist hier möglich.



Niklaus
beantwortet von Niklaus am 1. Juli 2009 08:47
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Das geht nur bei der Deutschen Post, da werden jetzt Beamten mit 49 in die Pension geschickt.


anonym
beantwortet von GuteFee1 am 1. Juli 2009 12:04
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Lieber Felipe1,

natürlich kannst Du bereits mit 50 die Erwerbsminderungsrente (Frührente) beantragen. Das können auch wesentlich jüngere. Voraussetzungen sind bei der Deutschen Rentenversicherung, dass Du - die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllst (5 Jahre Wartezeit = Beitragszeiten, in den letzten 5 Jahren 3 JAhre Pflichtbeitragszeiten (hier gibt's auch Verlängerungszeiten)) und - die persönlichen Voraussetzungen erfüllst, d. h. voll oder teilweise erwerbsgemindert bist, d. h. dass Dein Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf unter 6 Stunden täglich reduziert ist. Du hast auf Grund Deines Jahrgangs auch noch die Möglichkeit, die teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit in Anspruch zu nehmen. Ziel sollte die volle Erwerbsminderungsrente sein, da sie natürlich die Höchste ist. Du kannst natürlich später wieder arbeiten, das ist inzwischen auf Grund der zeitlichen Befristung der EM-Renten ja sogar so vorgesehen (wundersame HEilung...). Schau doch mal im Internet unter gesetze-im-internet unter SGB VI, Paragraphen 43 und 240. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Weitere Hilfe erhältst Du auch bei freiberuflichen Rentenberatern.

Liebe Grüße und viel Erfolg!!!


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