gretel2 am 18.09.2008 um 0:12 Uhr
Was darf man als Frühpensionär dazuverdienen - oder - darf man überhaupt dazuverdienen?

400 Euro,unbegrenzt erst ab regulärem Renteneintritt.

gretel2 am 18. September 2008 00:36 Danke
Kommt darauf an, wie hoch die Rente ist.
Er errechnet sich aus der Teilhaftigkeit der Rente mal dem aktuellen Rentenwert mal der Entgeldpunkte der letzten drei Kalenderjahre.
Wende Dich an Deine Rentenanstalt für die genaue Hinzuverdienstgrenze. Das ist äußerst wichtig, da hier i.d.R. nicht der Gesamtverdient/Jahr zählt, sondern bereits eine monatliche(!) Überschreitung zu einer Rentenkürzung oder -Versagung führen können.
Grüße Fairlane
gretel2 am 18. September 2008 00:45 Gut zu wissen, Danke
bitmap am 18. September 2008 01:00 Das trifft leider auch nicht zu. Was du beschreibst klingt nach SGB VI. Beamtenversorgung ist da aber nicht geregelt. http://kuerzer.de/khSgDWspf
Die Einkommensgrenze wird hier rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres auf 400 Euro angehoben - bisher waren es 355 Euro. Mit der Zustimmung des Bundestages ist nun die Verdienstgrenze für Frührentner die selbe wie bei 400-Euro-Jobs. Die sogenannte "Hinzuverdienstgrenze" von 400 Euro monatlich gilt für alle Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung, die vor der Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt werden. Danach hat die Höhe des erzielten Einkommens keine Auswirkungen mehr auf die Rente. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Westfalen hin.
Danke für die kompetente Auskunft. Ich nehme an, dass ich es richtig verstehe, dass dies auch für Beamte gilt.
Die sogenannte "Hinzuverdienstgrenze" von 400 Euro monatlich gilt für alle Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung, die vor der Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt werden.
Nein.
Was nein?
''dass dies auch für Beamte gilt.''
Nö.
sondern?
Das würde mich aber jetzt auch interessieren.
http://kuerzer.de/khSgDWspf
Sehr gut, Danke
Bitte. Ich hoffe das Gesetzesdeutsch ist einigermaßen verständlich.