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Frühpensionär

Frage von gretel2 gretel2

Was darf man als Frühpensionär dazuverdienen - oder - darf man überhaupt dazuverdienen?

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Antworten (4)

  • 2
    Antwort von Scheesama Scheesama

    400 Euro,unbegrenzt erst ab regulärem Renteneintritt.

    Kommentar von Scheesama ScheesamaScheesama

    Die Einkommensgrenze wird hier rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres auf 400 Euro angehoben - bisher waren es 355 Euro. Mit der Zustimmung des Bundestages ist nun die Verdienstgrenze für Frührentner die selbe wie bei 400-Euro-Jobs. Die sogenannte "Hinzuverdienstgrenze" von 400 Euro monatlich gilt für alle Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung, die vor der Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt werden. Danach hat die Höhe des erzielten Einkommens keine Auswirkungen mehr auf die Rente. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Westfalen hin.

    Kommentar von gretel2 gretel2

    Danke für die kompetente Auskunft. Ich nehme an, dass ich es richtig verstehe, dass dies auch für Beamte gilt.

    Kommentar von Scheesama ScheesamaScheesama

    Die sogenannte "Hinzuverdienstgrenze" von 400 Euro monatlich gilt für alle Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung, die vor der Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt werden.

    Kommentar von fairlane fairlanefairlane

    Nein.

    Kommentar von gretel2 gretel2

    Was nein?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''dass dies auch für Beamte gilt.''

    Nö.

    Kommentar von Scheesama ScheesamaScheesama

    sondern?

    Kommentar von gretel2 gretel2

    Das würde mich aber jetzt auch interessieren.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    http://kuerzer.de/khSgDWspf

    Kommentar von gretel2 gretel2

    Sehr gut, Danke

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Bitte. Ich hoffe das Gesetzesdeutsch ist einigermaßen verständlich.

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    Antwort von tonks tonks

    Steht eigentlich im Rentenbescheid.

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    http://www.rentenberater.de/relaunch/informationen/werte.php

    Kommentar von gretel2 gretel2

    Danke

    Kommentar von Niklaus NiklausNiklaus

    Wo bleibt der Daumen

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Wo bleibt der Daumen''

    Der bleibt aus, weil der link bei Beamten nicht zutrifft. (Das wusste die userin aber zum Zeitpunkt ihres Dankes noch nicht).

  • 0
    Antwort von fairlane fairlane

    Kommt darauf an, wie hoch die Rente ist.

    Er errechnet sich aus der Teilhaftigkeit der Rente mal dem aktuellen Rentenwert mal der Entgeldpunkte der letzten drei Kalenderjahre.

    Wende Dich an Deine Rentenanstalt für die genaue Hinzuverdienstgrenze. Das ist äußerst wichtig, da hier i.d.R. nicht der Gesamtverdient/Jahr zählt, sondern bereits eine monatliche(!) Überschreitung zu einer Rentenkürzung oder -Versagung führen können.

    Grüße Fairlane

    Kommentar von gretel2 gretel2

    Gut zu wissen, Danke

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das trifft leider auch nicht zu. Was du beschreibst klingt nach SGB VI. Beamtenversorgung ist da aber nicht geregelt. http://kuerzer.de/khSgDWspf

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