gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Frühpensionär

gefragt von gretel2gretel2 am 18.09.2008 um 0:12 Uhr

Was darf man als Frühpensionär dazuverdienen - oder - darf man überhaupt dazuverdienen?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

finanzen x 23.808 beruf x 14.633 allgemein x 6.903 Pensionär x 2

Scheesama
beantwortet von Scheesama am 18. September 2008 00:16
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

400 Euro,unbegrenzt erst ab regulärem Renteneintritt.

Kommentar von Aeb3c463c4cd43dd2ca65e6ad9242b38smallScheesama am 18. September 2008 00:19

Die Einkommensgrenze wird hier rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres auf 400 Euro angehoben - bisher waren es 355 Euro. Mit der Zustimmung des Bundestages ist nun die Verdienstgrenze für Frührentner die selbe wie bei 400-Euro-Jobs. Die sogenannte "Hinzuverdienstgrenze" von 400 Euro monatlich gilt für alle Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung, die vor der Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt werden. Danach hat die Höhe des erzielten Einkommens keine Auswirkungen mehr auf die Rente. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Westfalen hin.

Kommentar von 61fc59a4f439cf3707a9530c92678026smallgretel2 am 18. September 2008 00:25

Danke für die kompetente Auskunft. Ich nehme an, dass ich es richtig verstehe, dass dies auch für Beamte gilt.

Kommentar von Aeb3c463c4cd43dd2ca65e6ad9242b38smallScheesama am 18. September 2008 00:28

Die sogenannte "Hinzuverdienstgrenze" von 400 Euro monatlich gilt für alle Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung, die vor der Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt werden.

Kommentar von fairlane am 18. September 2008 00:29

Nein.

Kommentar von 61fc59a4f439cf3707a9530c92678026smallgretel2 am 18. September 2008 00:34

Was nein?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. September 2008 00:32

''dass dies auch für Beamte gilt.''

Nö.

Kommentar von Aeb3c463c4cd43dd2ca65e6ad9242b38smallScheesama am 18. September 2008 00:34

sondern?

Kommentar von 61fc59a4f439cf3707a9530c92678026smallgretel2 am 18. September 2008 00:41

Das würde mich aber jetzt auch interessieren.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. September 2008 00:45
Kommentar von 61fc59a4f439cf3707a9530c92678026smallgretel2 am 18. September 2008 00:49

Sehr gut, Danke

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. September 2008 00:54

Bitte. Ich hoffe das Gesetzesdeutsch ist einigermaßen verständlich.


anonym
beantwortet von tonks am 18. September 2008 00:13
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Steht eigentlich im Rentenbescheid.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 18. September 2008 00:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Kommentar von 61fc59a4f439cf3707a9530c92678026smallgretel2 am 18. September 2008 00:36

Danke

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 18. September 2008 08:53

Wo bleibt der Daumen

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. September 2008 19:15

''Wo bleibt der Daumen''

Der bleibt aus, weil der link bei Beamten nicht zutrifft. (Das wusste die userin aber zum Zeitpunkt ihres Dankes noch nicht).


anonym
beantwortet von fairlane am 18. September 2008 00:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt darauf an, wie hoch die Rente ist.

Er errechnet sich aus der Teilhaftigkeit der Rente mal dem aktuellen Rentenwert mal der Entgeldpunkte der letzten drei Kalenderjahre.

Wende Dich an Deine Rentenanstalt für die genaue Hinzuverdienstgrenze. Das ist äußerst wichtig, da hier i.d.R. nicht der Gesamtverdient/Jahr zählt, sondern bereits eine monatliche(!) Überschreitung zu einer Rentenkürzung oder -Versagung führen können.

Grüße Fairlane

Kommentar von 61fc59a4f439cf3707a9530c92678026smallgretel2 am 18. September 2008 00:45

Gut zu wissen, Danke

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. September 2008 01:00

Das trifft leider auch nicht zu. Was du beschreibst klingt nach SGB VI. Beamtenversorgung ist da aber nicht geregelt. http://kuerzer.de/khSgDWspf


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.