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Fristverlängerung oder ähnliches bei Fahrverbot?

gefragt von Romero am 06.04.2009 um 11:53 Uhr

Hallo! Leider muss ich bis zum 29.05.2009 meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Habt ihr Erfahrungswerte bzw. Tips wie ich eine Fristverlängerung bis zum Ende des Jahres durchsetzen kann oder wie ich mich vielleicht sogar ganz davor "drücken" kann? :) Ich bin "leider" kein Berufsfahrer oder ähnliches. Allerdings wäre es für meine berufliche Situation und Existenz ein großer Nachteil. Was kann man da machen? Kann man evtl. stattdessen zahlen? Welche Argumente "ziehen"? Vielen Dank und beste Grüße!

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Fahrverbot x 63 Führerscheinentzug x 42 Lappen weg x 1

anonym
beantwortet von anjanni am 6. April 2009 11:57
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Seit wann weißt Du denn schon, daß Du den Führerschein abgeben mußt? Doch sicherlich nicht erst seit einer Woche? - Wer geschickt ist, legt dann seinen Urlaub entsprechend...

Wenn Deine berufliche Existenz davon abhängt und Du das wirklich gut begründen kannst, kannst du ja mal einen Antrag stellen und einen Vorschlag für einen geeigneten Zeitraum machen. Vielleicht kommst Du durch.

Sicherlicht geht es auch, daß Du ein entsprechendes Bußgeld zahlst...

Kommentar von Romero am 6. April 2009 11:58

Seit Februar. Urlaub ist nicht geplant. Viel Arbeit steht an... .


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 6. April 2009 11:56
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Du kannst, mit entsprechender anwaltlicher Unterstützung, durchsetzen, daß das Fahrverbot durch ein Bußgeld ersetzt wird. Aber wehe, Du wirst dann nochmal erwischt. Dann gilst Du als "lernresistent" und dann ist der Lappen länger als nur einen Monat weg - und ein Bußgeld gibt es zusätzlich, was Dich dann wahrscheinlich ruinieren wird...


ncteam
beantwortet von ncteam am 6. April 2009 11:54
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man kann einen Antrag stellen, das der Führerscheinentzug in Geldstrafe umgewandelt werdenkann... aber sei dir bewußt das die Geldstrafe ein paar 1000 Euro sein kann

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 6. April 2009 11:55

Das ist nicht zutreffend.

Kommentar von C2a952bd3b9dbbe3568d656e21ab1024smallncteam am 6. April 2009 11:56

doch... ich habe 1800 Euro bezahlt, dafür konnte ich den Füherschein behalten - musste ihn nicht abgeben.

Kommentar von 3bad9c88a069341782ae8e407cad8963smallYummiYummi am 6. April 2009 11:58

und ist fällt unter "offiziell" und nicht unter "bestechung"...?

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 6. April 2009 12:22

Der Sachbearbeiter hat das Geld ja nicht persönlich und zur eigenen Bereicherung bekommen, sondern es ist in die Staatskasse geflossen (hoffe ich!). Zumindest gibt es die "offizielle" Möglichkeit, Führerscheinentzug durch ein deutlich erhöhtes Bußgeld abzuwenden.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 6. April 2009 11:54
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Wer hat das Fahrverbot denn angeordnet?

Kommentar von Romero am 6. April 2009 11:56

Landrat, Kreis Mettmann, Amt 32, Bußgeldstelle, Kreishaus, Verwaltungsgebäude, Herr Weber :)


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