Hallo,
nach langem hin und her habe ich nun (nach 2 maliger Abmahmung mit Frist) meine Wohnung fristlos gekündigt. Der Mieter fordert jetzt Schadensersatz für 3 Monate Miete (im Falle einer ordenlichen Kündigung ok). Da ich aber fristlos gekündigt habe, weiß ich nicht, wie ich jetzt weiter verfahren soll. Muss ich die Mieten nun noch zahlen?!?
wenn das mietverhältnis unzumutbar geworden war, dann hast du auch als mieter ein recht fristlos zu kündigen.
die 3 monate miete brauchst du dann nicht zu zahlen.
leider schreibst du nicht die gründe für deine fristlose kündigung hier.

im Vertrag steht doch die Kündigungszeit und die beträgt 3 Monate, warum sollte der Vermieter auf das ihm zustehende Geld verzichten, wenn du vertragsbrüchig wirstoder bist
also NULL-Chance und schön zahlen..auf Verhandlungsbasis lassen sich evenbtuell die monatlichen Nebenkosten einsparen..
Knowledge am 9. März 2008 13:34 Richtig, Andreas. Und eine "Abmahnung" gibt es im Mietrecht eh nicht.
Käpt'n Gruenbaer am 9. März 2008 13:39 Vielleicht nennt man es anders, aber das gibt es schon. Heißt glaube ich Fristsetzung.
Hmmm, mal von dem Begriff Abmahnung abgesehen, ist das nicht etwas gewagt, dies so pauschal zu behaupten? Es ist doch gar nicht bekannt, was da los war. Nach dem, was Ihr schreibt, wäre eine fristlose Kündigung durch den Mieter ja grundsätzlich ausgeschlossen.

Soweit ich die Frage verstanden habe hat THIES den Vermieter abgemahnt weil irgendetwas nicht in Ordnung war.
Wenn die Türklingel nicht geht ist das natürlich kein Grund zur fristlosen Kündigung.
Wenn es sich aber z.B. um akuten Schimmelbefall handelt, oder im Winter läuft die Heizung wochenlang nicht, dann wohl.
So habe ich es auch verstanden.

hallo thies, es ist doch zunächst erst mal der grund deiner fristlosen kündigung zu benennen, erst dann kann definitiv deine frage beantwortet werden. wenn dann deine fristlose kündigung gerechtfertigt wäre, bräuchtest du selbstverständlich nicht miete nachzahlen etc.. da können dir auch ein rechtsanwalt oder ein mieterverein nichts anderes sagen oder raten. also: bekenne farbe, dann kann ich konkret antworten. keinesfalls, insofern du rechtmäßig gehandelt hast, solltest du klagen, das brächte dir nur nachteile (gerichtskostenvorschuss usw.). wenn du dann noch obsiegen würdest und der vermieter hat kein geld, so bleibst du auf den kosten sitzen, obwohl das gericht zu deinen gunsten entschieden hat.
Richtig - man kann ohne den Kündigungsgrund nichts dazu sagen. Viel Glück.

Du solltest den Weg zu einer Mieterverein oder einem Anwalt wählen. Dein Vermieter wird auf die Zahlung beharren, mahnen und dann einen Mahnbescheid beantragen. Bist du dann immer noch der Meinung, dass du zurecht gekündigt hast, widerspreche dem Mahnbescheid innerhalb der gesetzten Frist. Resultat daraus wird ein Verfahren vor dem Gericht sein. Genau deshalb solltest du Mieterverein/Anwalt kontaktieren. Gerade bei Mietsachen und Kündigung ist es recht schwer, solche Sachen zu beurteilen.

Eine fristlose Kündigung muss aber auch einen knackigen Grund haben. Der Vermieter kann Dich verklagen. Stellt das Gericht fest, dass die fristlose Kündigung nicht angemessen war, zahlst Du die Miete für 3 Monate plus Gerichtskosten und ggf. den Anwalt des Vermieters.

Die Frage ist doch ganz klar. Ist in diesem Fall eine fristlose Kündigung rechtmäßig. D.h. liegt ein trieftiger Grund für eine fristlose Kündigung vor.
Ist dieses nicht der Fall mußt Du den Schadensersatz zahlen.
Abmahnungen gibt es auch im Mietrecht - wenngleich nicht mit den Auswirkungen des Arbeitsrechts pp. Da aus der Fragestellung nicht klar hervorgeht, ob als Mieter oder Vermieter fristlos und aus welchen Gründen gekündigt wurde, kann ich zur Sache selbst auch nichts weiter sagen...