gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Fristlose Kündigung Wohnung als Mieter

gefragt von thies am 09.03.2008 um 13:31 Uhr

Hallo,

nach langem hin und her habe ich nun (nach 2 maliger Abmahmung mit Frist) meine Wohnung fristlos gekündigt. Der Mieter fordert jetzt Schadensersatz für 3 Monate Miete (im Falle einer ordenlichen Kündigung ok). Da ich aber fristlos gekündigt habe, weiß ich nicht, wie ich jetzt weiter verfahren soll. Muss ich die Mieten nun noch zahlen?!?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Miete (973)
Mietrecht (958)
Kündigung (663)
ähnliche Fragen

Reply


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 9. März 2008 13:41
4x
Thumb_up

wenn das mietverhältnis unzumutbar geworden war, dann hast du auch als mieter ein recht fristlos zu kündigen.

die 3 monate miete brauchst du dann nicht zu zahlen.

leider schreibst du nicht die gründe für deine fristlose kündigung hier.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 9. März 2008 13:32
1x
Thumb_up

im Vertrag steht doch die Kündigungszeit und die beträgt 3 Monate, warum sollte der Vermieter auf das ihm zustehende Geld verzichten, wenn du vertragsbrüchig wirstoder bist

also NULL-Chance und schön zahlen..auf Verhandlungsbasis lassen sich evenbtuell die monatlichen Nebenkosten einsparen..

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 9. März 2008 13:34

Richtig, Andreas. Und eine "Abmahnung" gibt es im Mietrecht eh nicht.

Kommentar von 0247d27813c17c117c28709d4167d148smallKäpt'n Gruenbaer am 9. März 2008 13:39

Vielleicht nennt man es anders, aber das gibt es schon. Heißt glaube ich Fristsetzung.

Kommentar von Eisvogel am 9. März 2008 13:41

Hmmm, mal von dem Begriff Abmahnung abgesehen, ist das nicht etwas gewagt, dies so pauschal zu behaupten? Es ist doch gar nicht bekannt, was da los war. Nach dem, was Ihr schreibt, wäre eine fristlose Kündigung durch den Mieter ja grundsätzlich ausgeschlossen.


Käpt'n Gruenbaer
beantwortet von Käpt'n Gruenbaer am 9. März 2008 13:37
1x
Thumb_up

Soweit ich die Frage verstanden habe hat THIES den Vermieter abgemahnt weil irgendetwas nicht in Ordnung war.

Wenn die Türklingel nicht geht ist das natürlich kein Grund zur fristlosen Kündigung.

Wenn es sich aber z.B. um akuten Schimmelbefall handelt, oder im Winter läuft die Heizung wochenlang nicht, dann wohl.

Kommentar von Eisvogel am 9. März 2008 13:43

So habe ich es auch verstanden.


albatros
beantwortet von albatros am 9. März 2008 16:25
1x
Thumb_up

hallo thies, es ist doch zunächst erst mal der grund deiner fristlosen kündigung zu benennen, erst dann kann definitiv deine frage beantwortet werden. wenn dann deine fristlose kündigung gerechtfertigt wäre, bräuchtest du selbstverständlich nicht miete nachzahlen etc.. da können dir auch ein rechtsanwalt oder ein mieterverein nichts anderes sagen oder raten. also: bekenne farbe, dann kann ich konkret antworten. keinesfalls, insofern du rechtmäßig gehandelt hast, solltest du klagen, das brächte dir nur nachteile (gerichtskostenvorschuss usw.). wenn du dann noch obsiegen würdest und der vermieter hat kein geld, so bleibst du auf den kosten sitzen, obwohl das gericht zu deinen gunsten entschieden hat.

Kommentar von kunni am 10. März 2008 19:43

Richtig - man kann ohne den Kündigungsgrund nichts dazu sagen. Viel Glück.


Zwenne
beantwortet von Zwenne am 9. März 2008 13:41
0x
Thumb_up

Du solltest den Weg zu einer Mieterverein oder einem Anwalt wählen. Dein Vermieter wird auf die Zahlung beharren, mahnen und dann einen Mahnbescheid beantragen. Bist du dann immer noch der Meinung, dass du zurecht gekündigt hast, widerspreche dem Mahnbescheid innerhalb der gesetzten Frist. Resultat daraus wird ein Verfahren vor dem Gericht sein. Genau deshalb solltest du Mieterverein/Anwalt kontaktieren. Gerade bei Mietsachen und Kündigung ist es recht schwer, solche Sachen zu beurteilen.





Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 9. März 2008 13:43
0x
Thumb_up

Eine fristlose Kündigung muss aber auch einen knackigen Grund haben. Der Vermieter kann Dich verklagen. Stellt das Gericht fest, dass die fristlose Kündigung nicht angemessen war, zahlst Du die Miete für 3 Monate plus Gerichtskosten und ggf. den Anwalt des Vermieters.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 9. März 2008 14:01
0x
Thumb_up

Die Frage ist doch ganz klar. Ist in diesem Fall eine fristlose Kündigung rechtmäßig. D.h. liegt ein trieftiger Grund für eine fristlose Kündigung vor.

Ist dieses nicht der Fall mußt Du den Schadensersatz zahlen.


anonym
beantwortet von Rolfe am 11. März 2008 00:09
0x
Thumb_up

Abmahnungen gibt es auch im Mietrecht - wenngleich nicht mit den Auswirkungen des Arbeitsrechts pp. Da aus der Fragestellung nicht klar hervorgeht, ob als Mieter oder Vermieter fristlos und aus welchen Gründen gekündigt wurde, kann ich zur Sache selbst auch nichts weiter sagen...


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.