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Fristlose Kündigung! Wie läuft das ab?

gefragt von lilian777 am 08.11.2008 um 11:57 Uhr

Hallo!

Also ich bin jetzt leider 3 Monate mit der Miete im Rückstand, da ich Bafög beantragt habe (ist schon ne Weile her) und nun schon selbst seit 3 Monaten kein Geld kriege. Der Vermieter wurde von mir darüber auch informiert. Nun ist aber der 3. Monat angebrochen und der Vermieter hat mich nun um Stellungnahme gebeten und eine fristlose Kündigung angekündigt. Ich habe geantwortet und eine Kündigung meinerseits hinzugefügt. Die ist wohl nicht angekommen und so wurde ich nochmals um eine Stellungnahme gebeten.

Wie läuft es eine fristlose Kündigung ab? Hab sie zwar noch nicht erhalten, aber denke, mein Bafög wird so schnell nicht kommen. Wenn ich die Kündigung erhalten habe und dann zahle (was ich auch will) ist die Fristlose dann noch gültig? Und in welchem Zeitraum muss man umziehen? Wie ist das mit weiteren Zahlungen? Und inwiefern wirkt die Kündigung meinerseits bei dem Ganzen?

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Recht x 35.156 Mietrecht x 3.888 fristlose Kündigung x 105

anonym
beantwortet von Obelhicks am 8. November 2008 13:02
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du hast einen sehr kulanten vermieter. aber du schreibst komische sachen. der vermieter ist informiert, dann erhällt er die erste stellungnahme nicht...

zum Recht: bei 2 monatsmieten rückstand kann der vermieter fristlos kündigen. dies geschieht in der regel gleichzeitig mit einer ordentlichen kündigung mit 3-monatsfrist.wenn du jetzt zahlst, kannst du schlimmeres abwenden, denn § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB sagt daß dann die kündigung unwirksam wird. so auch durch BGH bestätigt.

Fazit: spätestens unverzüglich nach der kündigung muß der mietrückstand ausgeglichen werden. ansonsten würdest du ein erhebliches kostenrisiko eingehen für eine räumungsklage die du verlierst.

Kommentar von lilian777 am 9. November 2008 01:56

Ja, ich weiss, dass mein Vermieter kulant ist. Der Vermieter ist seit Anfang an meinerseits informiert, also seit dem ich wusste, dass mein Bafög-Antrag noch länger in Bearbeitung sein wird. Und warum die letzte schriftliche Stellungnahme nicht angekommen ist, weiss ist selbst nicht. Dieser Umstand ist jetzt auch blöd, weil ne Kündigung meinerseits dabei war und ich nun doch die Mietrückstände die nächsten Tage begleichen kann, aber meine Kündigung wird sich wohl wieder um einen Monat verschieben ??? Ist das dann so? Ich will nich noch einen Monat warten ...

Kommentar von Obelhicks am 9. November 2008 12:51

vielleicht ist das der grund warum die stellungnahme/kündigung nicht angekommen ist. vertragsveränderungen wie kündigung müssen immer beweisbar sein. in vielen mietverträgen wird eine einschreibeform verlangt. hinterlegen unter zeugen geht z.B. auch. die dreimonatsfrist für kündigung kann nur im gegenseitigen einvernehmen verändert werden. bitte von beiden unterschreiben lassen.

wenn der vermieter an deiner bonität weiter zweifeln muß, ist er eher zu einer solchen vereinbarung bereit...


anonym
beantwortet von MarianneW am 8. November 2008 12:08
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Mir ist nicht ganz klar was du willst? Du hast als Antwort selber gekündigt? Natürlich musst du dennoch die ausstehenden Mieten zahlen. Ich denke wenn du nicht zahlen kannst derzeit aber später zahlen willst und eh aus der Wohnung rauswillst, sollte man sich da schon einigen können.

Kommentar von lilian777 am 9. November 2008 01:50

Nein, nicht als Antwort gekündigt. Ich kündige, weil ich viel lernen muss und es in meiner eigenen Wohung nicht möglich ist, wegen ständigem Lärm.


Monika100
beantwortet von Monika100 am 8. November 2008 12:02
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Geh zur Mieterschutzvereinigung und alss Dich beraten.

Kommentar von Regenmacher am 8. November 2008 12:35

Toller Tipp! Von da kriegt er dann die Miete vorgestreckt, oder wie?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. November 2008 00:32

Mieterschutzvereinigung? Das ist doch irgendwas österreichisches. Oder?


ralli16
beantwortet von ralli16 am 8. November 2008 12:01
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