Fristlose Kündigung wegen Zerrüttung des Mietverhältnisses?

9 Antworten

Die Vermieterin hat nun wegen dieser geringen und gerechtfertigten Mietkürzung einen Prozess vor dem AG angestrengt. Es geht ihr nur um das Geld, nicht, ob ich mich hier wohl fühle.

Mit der Kündigung wird sie aber aber so nicht durchkommen, denn sie kann nicht kündigen nur weil der Mieter Mängel meldet und die Miete angemessen mindert.

Eigentlich ist es mir unter diesen üblen Bedingungen nicht mehr zuzumuten, noch länger hier zu bleiben. Kann ich da fristlos kündigen??

Nein, kannst Du nicht.

Die Vermieterin hat mir nicht gekündigt oder will dieses auch nicht tun.

@Theresaa

Da fällt mir noch noch eine Frage ein.

Hast Du die Mietkürzung an das Jobcenter weitergegeben?

Du darfst das Geld nicht einfach einbehalten, weil Dir persönlich nur der Satz zum Leben zusteht.

Sonst kann es passieren dass das Jobcenter Zahlungen einstellt bzw. Rückforderungen stellt.

Da leistest Du Dir Anwälte für eine lapidare Mietminderung und für das Kündigungsprocede nicht und für die Klage auch nicht? Na denn.

Ja doch, ich habe einen Anwalt, aber ich habe noch keine Rückmeldung, und ich wollte auch andere Meinungen dazu hören.

@Theresaa

Könnt die offene Rückmeldung ihren Grund darin haben, dass der Anwaltskostenvorschuß noch nicht entrichtet wurde?

- nur mal so am Rande gefragt!?! -

Die anderen Meinungen, die Sie hier erfahren haben treffen so ziemlich genau "des Pudels Kern"!

Vielelicht überdenken Sie einmal Ihre eigene Eintellung zum Mietrecht.

@schelm1

Er arbeitet auf Beratungshilfeschein.

@Theresaa

Da kann man ihm fehlende Motivation wohl kaum verdenken!

Wenn sie HartzIV bekommt, bekommst sie den doch bezahlt. lg

@KaeteK

Ich war heute bei ihm, er ist sehr nett, hat an den Anwalt der Vermieterin geschrieben, dass ich bereit bin, auszuziehen, wenn sie mich zum 01.10. entlässt, ansonsten bleibe ich wohnen. Er meinte, fristlos kündigen ist dann immer noch möglich. Irgendwie wird es schon klappen. Er kennt die Verhältnisse hier und kann mich voll verstehen.

Ich lese nichts von einer Strafanzeige wegen Beleidigung, Persönlichkeitsverletzung, Mobbing, vielleicht kannst du deine Behauptungen nicht beweisen? Oder eventuell diese Strafanzeigen jetzt noch lancieren?

Eine außerordentlich und fristlose Kündigung aufgrund eines massiv gestörten Vertrauensverhältnisses ist durchaus möglich.  Diese Kündigung sollte aber am Tag des Auszuges nachweislich erfolgen, weil du dann stehenden Fußes ausziehen müsstest. Deine Sichtweise zum Vertrauensverhältnis musst du sehr genau untermauern. Es besteht Grund zu der Annahme, dass die Vermieterin mit einer Zahlungsklage kontern wird. Bereite dich schon mal auf die Erklärung einer Privatinsolvenz vor.

Das Mobbing, die permanenten Kontrollen, das Herumschleichen und hautnahe Beobachten von mir und meinen Besuchern wurde von meinem Anwalt bereits angemahnt. Das Vertrauensverhältnis ist nachweislich gestört, wie ich bereits schrieb, durch die permanent nicht gehaltenen Zusagen in Anwesenheit Dritter. Eine neue Sprechanlage wird seit 1 Jahr zugesagt, immer "für den nächsten Monat bereits bestellt", sogar in Anwesenheit meines Anwalts im März 2016, und bis heute  wurde noch nie eine neue Sprechanlage eingebaut. Zeugen: Jobcenter, UPS, Katholische Gemeinde.

Was du über die Atmosphäre im Haus, Dein fehlendes Wohlbefinden, die mögliche Bespitzelung Deiner Besucher lang und breit wiedergegeben hast, ist vollkommen irrelevant.

http://www.mietrecht-hilfe.de/kuendigung/ausserordentliche-fristlose-kuendigung.html

Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen für die außerordentliche fristlose Kündigung gegeben sind. Du musst den Vermieter abmahnen und eine angemessene Frist für die Beseitigung der Mängel setzen und zwar schriftlich!!!!. Wenn dann noch die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses vorliegt, kannst du nach § 543 BGB kündigen. Das ohne anwaltliche Hilfe oder Mieterverein durchzuziehen, dürfte struktureller Irrsinn sein.

Die Abmahnungen sind schon lange erfolgt, schon seit 1 Jahr, und es ist NICHTS passiert. 2 Versprechungen in Anwesenheit Dritter einer neuen Sprechanlage wurden bis heute NICHT gehalten.


Ich habe dazu folgendes gefunden:


Danach kann für den Mieter ein
wichtiger Grund (Kündigungsgrund) vorliegen, wenn das gegenseitige
Vertrauensverhältnis so nachhaltig zerrüttet ist, dass ein gedeihliches
Zusammenwirken der Vertragspartner nicht mehr zu erwarten und dem Mieter die
Fortsetzung des Vertrags auch bei Anlegung eines strengen Maßstabs nicht mehr
zuzumuten ist.


 


https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/kuendigung-durch-den-mieter-21-ausserordentliche-fristlose-kuendigung-aus-wichtigem-grund\_idesk\_PI9865\_HI2765242.html



Das Vertrauensverhältnis ist mehr als gestört. Versprechungen, die seit 1 Jahr nicht eingehalten werden. Und alles andere ist auch abgemahnt worden, das Mobbing. Ohne Erfolg.


@Theresaa

Wenn Du das zu einem so langwierigen Thema machst, ist das Dein Problem. Eine defekte Sprechanlage wird einmal formlos reklamiert. Dann setzt man schriftlich eine angemessene Frist (meinetwegen 14 Tage) und droht andernfalls die Beauftragung eine Handwerkers durch den Mieter auf Kosten des Vermieters an und beauftragt dann einen Handwerker. Dass Du keine Kohle hast, macht Dich natürlich erpressbar und hilflos.

Wenn die Vermieterin nicht toal behämmert ist, lässt sie Dich am ausgestreckten Arm verhungern.

@toomuchtrouble

Genau dieses ist letztes Jahr erfolgt. Ein Elektriker war schon unten, und da kam der bevollmächtigte Nachbar der Vermieterin sofort herangesprungen, hat uns beide regelrecht bedroht, und behauptet, eine neue Sprechanlage sei für den September 2015 bestellt. Daraufhin ging der Elektriker wieder.

Leider wurde die neue Sprechanlage nicht eingebaut. Ich hatte dann einen Anwaltswechsel, dann erfolgte Mietkürzung, dann behauptete die Vermieterin im Beisein des neuen Anwalts im März 2016 wieder, im April werde eine neue Sprechanlage eingebaut, wieder sei schon alles bestellt, und NICHTS ist passiert. Wenn ich da einen Handwerker kommen lasse, dann kommt wieder der Nachbar angesprungen und dasselbe Prozedere erfolgt. Ich werde wieder beleidigt, es wird wieder behauptet, die neue Sprechanlage sei schon bestellt, und dann erfolgt wieder NICHTS.

@Theresaa

Die Leute hier sind falsch und raffiniert.

Obwohl ich 3 renommierte Zeugen habe, wie Jobcenter, katholische Gemeinde, UPS, schriftlich, dass die Sprechanlage defekt ist, gibt sogar der Richter der Vermieterin recht, dass die Sprechanlage wieder funktioniert.

Und seltsamerweise haben die Vermieterin und der Umzugsunternehmer denselben polemischen Anwalt.

Gegen den Richter habe ich einen Befangenheitsantrag gestellt.

Aber ich habe nur ein Ziel - hier fort, und alles hinter mir lassen. Dann sollen sie selbst sehen, mir reicht das.

Mit Menschen, die falsch und raffiniert sind, ist logisch nicht zu verhandeln. Sie erfinden immer wieder neue Rafinessen.

Für eine fristlose Kündigung sehe ich hier keinen Grund. Aber du kannst natürlich fristgemäß kündigen. Für dein persönliches Wohlbefinden ist deine Vermieterin nicht verantwortlich und das braucht sie auch nicht zu interessieren. Erstaunlich finde ich aber, dass dein Anwalt dich in Sachen Mängelbeseitigung berät, aber nicht in der Lage ist, dich bzgl. deiner Kündigung zu beraten. Da ich mich sehr gut an deine anderen Fragen bzgl. dieses Mietverhältnisses erinnere, wird deine Vermieterin hurra schreien, wenn du endlich ausziehst.

Ich bin auch froh, wenn ich hier fort bin.

Eine sehr nette FB Freundin, die mich letzte Woche hier besuchte, wollte schon nach unten gehen, als die Türen geknallt wurden. Sie würde sich das alles nicht bieten lassen, sagte sie nur.

Von meinem Anwalt habe ich noch keine Rückmeldung.