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Fristlose Kündigung wegen Salpeter und feuchte Wände??

gefragt von divel0divel0 am 06.12.2007 um 17:39 Uhr

Wohnen seit 3 Monaten in neuer Whg und haben schon beim malern Salpeter unter der kompletten Fensterseite im Schlafzimmer festgestellt, sowie Feuchtigkeitsflecken in allen Räumen, außer Bad wo man es durch Fliesen nicht sehen kann. Wir haben den Vermieter mehrfach telefonisch und letztlich auch schriftlich, mit Drohung zur Mietminderung auf die Mängel hingewiesen. Es kam zwar eine Malerfirma zur Besichtigung und sagte es würde gemacht werden, sei aber nicht schädlich. Das ist inzwischen 6 Wochen her und es passiert nichts. Durch die Arztpraxis über uns, haben wir nun erfahren, dass aus dem Grund schon unsere vormieter ausgezogen sind.Auch Ihnen versprach der Vermieter abhilfe zu schaffen

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Mietrecht x 3.891 Kündigen x 221 fristlos x 35 Salpeter x 21 vorsätzlich x 3 vermietet x 2

MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 6. Dezember 2007 19:32
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Rechtlich ist es so, dass eine sofortige fristlose Kündigung in diesem Fall nur möglich ist, wenn eine derart erhebliche Gesundheitsgefährdung besteht, dass dem Mieter die Fortsetzung des Mietvertrags keinen Tag mehr länger zumutbar ist. Bei Salpeterflecken ist das sicher nicht der Fall.

Ansonsten kann der Mieter erst fristlos kündigen, nachdem er dem Vermieter schriftlich (nachweisbar!) abgemahnt hat, eine angemessene Frist zur Schimmelbeseitigung gesetzt hat und die Frist ohne Bemühungen des Vermieters verstrichen ist.

Die fristlose Kündigung ist das schärfste Schwert des Mieters. Weniger krass geht es mit dem Mittel der Mietminderung. Die muss nicht angedroht werden. Es reicht, die geminderte Miete zu überweisen und dem Vermieter zu verstehen zu geben, dass es sich um eine Minderung handelt. Vorher muss der Mangel natürlich angezeigt worden sein. Aber das ist hier ja geschehen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 6. Dezember 2007 17:58
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ein guter grund sogar für eine fristlose kündigung.

erstens wegen der gesundheitsgefahr und zweitens handelt es sich auch noch um arglistische täuschung beim abschluss des mietvertrages.

denn wenn eure vormieter deswegen die wohnung verlassen haben, war dem vermieter der zustand der wohnung bekannt und das hätte er euch nicht verschweigen dürfen.


scHniefcHen
beantwortet von scHniefcHen am 6. Dezember 2007 17:55
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  1. nach neuer Wohnung ausschau halten!
  2. sucht im internet nach ähnlichen fällen. da gibt es hilfe zuhauf.
  3. mietminderung nicht "androhen", sondern erklären. (bei Schimmel in Wohnung: 100% erklären wegen gesundheit. das ist in der BRD gesetz.)
  4. extrakonto einrichten und miete dorthin überweisen (für den fall, dass das folgende verfahren negativ verläuft. (mietminderungen immer sichern!))
  5. mitglied in einem mieterschutzbund in der näheren umgebung werden
  6. weiter intensiven kontakt zum vermieter halten (jeglichen kontakt schriftlich festhalten)

Also ich habe in meiner Bekanntschaft schon zwei mal sowas erleben müssen und drücke euch die daumen.


Luise
beantwortet von Luise am 6. Dezember 2007 17:47
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Auf jeden Fall kündigen, mit dem Vermieter sprechen, Mietminderung machen. Dann lässt er Euch auch früher aus u.U. Der Zustand wird sich nicht ändern und der Vermieter sicher nichts machen.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 6. Dezember 2007 17:46
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Ich würde ausziehen. Schimmel, der einmal in Wänden ist, geht kaum wieder raus, zumindest nicht ohne erheblichen Aufwand und ist gesundheitsschädlich .Vom Malern ist er nicht weg. Außerdem kann er Dir noch die Möbel ruinieren, die an den Wänden stehen. Bist Du sicher, dass das Andere Salpeter ist? Das gibt es eigentlich nur im Fachwerk und da auch fast nur bei Ställen.

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