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Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand, kann man sich durch Nachzahlung retten?

gefragt von Turfgriecq am 29.04.2009 um 20:59 Uhr

Habe eine Freundin, deren Vermieter die fristlose Kündigung wegen Mietrückstandes eingereicht hat. Wir überlegen nun, ob man nicht durch rasche Nachzahlung diesen Kündigungsgrund „aushebeln“ kann?


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anonym
beantwortet von tapsi8 am 29. April 2009 21:00
5x
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Ja, das ist möglich. Allerdings muss sie nun innerhalb von 2 Monaten die noch ausstehende Miete nachzahlen. Wenn sie dies unternimmt, so macht sie die Kündigung quasi „eigenhändig“ ungeschehen, da dann der Kündigungsgrund für den Vermieter fehlt. Fraglich ist dann allerdings, wie das weitere Verhältnis zum Vermieter auf nicht juristischer Ebene ausschaut.


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 29. April 2009 21:02
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Da die Kündigung zu Recht ausgesprochen und zugestellt ist, ist sie wirksam.

Der Vermieter kann seine Kündigung zurückziehen wenn man zahlt, muss er aber nicht.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 29. April 2009 21:03

Quatsch!!!!

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 29. April 2009 21:13

nachdem was hier steht muß er sie zurück ziehen... http://www.mieterbund.de/913.html


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 29. April 2009 21:00
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das kommt darauf an wie viel Monatsmieten sie im Rückstand ist...

Kommentar von 59fa89a9660bcc3e85e001e71b30f611smallKnabberstange am 29. April 2009 21:02

Du wieder^^

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 29. April 2009 21:04

geh pfui hier...

Kommentar von 59fa89a9660bcc3e85e001e71b30f611smallKnabberstange am 29. April 2009 21:04

Hehe....genau mach das mal

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 29. April 2009 21:05

in ca. 1 Stunde...

Kommentar von 59fa89a9660bcc3e85e001e71b30f611smallKnabberstange am 29. April 2009 21:06

Na siehste..ich auch..können uns ja treffen ;-)

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 29. April 2009 21:14

wasssssssssssss.....


steffiHobbylos
beantwortet von steffiHobbylos am 29. April 2009 21:01
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Das kann euch nur der Vermieter selbst beantworten wenn man in Ruhe und Vernunft mit Ihm redet!


Roxanne77
beantwortet von Roxanne77 am 29. April 2009 21:01
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Sofort mit dem Vermieter reden und ihn bieten die Kündigung zurück zu nehmen und bares zeigen. Vielleicht hilfts.



Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 29. April 2009 21:02
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Man kann es versuchen. Morgen zur Wohngesellschaft gehen und den Einzahlbeleg vorlegen, damit die auch sehen, dass der Betrag überwiesen wurde.

Die Chance das sie die Kündigung zurücknehmen ist wahrscheinlich..wenn das nicht ein Dauerzustand ist, wo sie öfter mal die Miete nach hinten verschob.


pcfuzzi
beantwortet von pcfuzzi am 29. April 2009 21:02
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Ausheben?

Zu feige, dazu zu stehen?

Setzt euch mit dem Vermieter in Verbindung, entschuldigt euch und bittet ihn darum, die Nachzahlung bei gleichzeitiger Rücknahme der Kündigung zu akzeptieren.

Sagt der "nein", habt ihr Pech, denn ihr habt es soweit kommen lassen.

Also gaaanz höflich und freundlich sein, und sehr unterwürfig zu ihm gehen.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 29. April 2009 21:06

eine Kündigung kann nicht zurückgenommen werden. Man kann lediglich auf die rechtsfolgen verzichten.

Kommentar von 2d106a7fadda5d10f85ec9b4c2c80ec5smallpcfuzzi am 29. April 2009 21:13

Ist doch nicht wahr. Ich kann als Vermieter jederzeit von meiner Kündigung Abstand nehmen und diese widerrufen.

Kommentar von Ruedi am 29. April 2009 23:14

Juristisch gesehen ist das falsch! Eine Kündigung wird wirksam, sobald sie dem Empfänger zugegangen ist. Man kann sie danach nicht einfach wieder zurückziehen. Damit das Rechtsverhältnis, auf das die Kündigung bezogen war, dennoch aufrecht erhalten bleiben soll, so muss dies vertraglich vereinbart werden.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 29. April 2009 21:03
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Wie hoch ist denn der Rückstand? In der regel wird die FK mit sofortiger Zahlung der Rückstände aber unwirksam.

Als VM hätte ich neben der FK noch ordentlich gekündigt...


Acer2009
beantwortet von Acer2009 am 29. April 2009 21:01
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Wird nicht ganz einfach werden! Wie lange wurde keine Miete bezahlt?

Kommentar von Turfgriecq am 29. April 2009 21:01

2 Monate!


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