indian59 am 14.05.2008 um 20:06 Uhr
Der AN wird vom AG schon seit einiger Zeit gemobbt. Die Situation verschärft sich. Der AN ist psychisch bereits sehr labil. Es kommt wieder einmal zu einer heftigen unberechtigten Beschuldigung. Die Situation eskaliert. Der AN nimmt seine Arbeitstasche und geht nach Hause (Kurzschluß) Der AG droht mit fristloser Kündigung, die folgen soll. Mit welchen Konseqenzen muß nun der AN rechnen und wie kann er sich wehren???

Ich meine, mich an eine Entscheidung zu erinnern, wonach bei einer solchen Kurzschlußreaktion eine fristlose Kündigung nicht möglich war. Kommt natürlich immer auf den Einzelfall an.
Versuchen, eine Einigung zu erzielen; ggfls. Anwalt.
Solche Fragen stellst du besser in einem speziellen Forum wie diesem: http://www.arbeitsplatz-mobbing-suedbaden.de/board.php?boardid=25
... oder vielleicht auch hier: http://www.gratis-forum.de/forum/Mobbing-f45964/
Außerdem ist es wichtig, sich Rat und Hilfe zu holen und sich seinem Schicksal nicht zu ergeben.
Gibt es einen Betriebsrat?
Oder gibt es öffentliche Stellen in der Stadt?
indian59 am 14. Mai 2008 20:13 danke für die Links bin heut das erste Mal hier muss mich noch ein bisschen zurecht finden

Falls es in der Firma einen Betriebsrat gibt, so sollte dieser sofort kontaktiert werden. Zusätzlich ist juristischer Beistand notwendig.
indian59 am 14. Mai 2008 21:55 entschuldigung, meine Antwort kommt etwas spät. Aber im Betrieb gibt es keinen Betriebsrat, dafür ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, so dass man juristische Hilfe in Anspruch nehmen kann.
Das ist nicht einfach, Dir hierauf eine passende bzw. richtige Antwort zu geben. Das hängt alles auch davon ab, welches Ziel Du verfolgst: Willst Du weiterhin dort arbeiten? Wenn nicht, lass Deinen behandelnden Arzt Deinen psychisch labilen Zustand attestieren und die vermutete Ursache ebenso und kündige selber. Am beten umgehend, denn etwas anderes kannst Du von Deinem AG nicht mehr erwarten, als daß er Dir die Kündigung zustellt oder Dir die Arbeit noch mehr zur Hölle macht. Wenn Du weiterhin dort beschäftigt bleiben willst, würde ich möglichst schnell das Gespräch mit Deinem AG suchen...
indian59 am 14. Mai 2008 20:24 ja Kündigung ja, aber eine fristlose Kündigung ist ja mit einer Sperrzeit beim Arbeitsamt verbunden. Ich glaub mit dem AG reden wäre nicht schlecht. es fanden schon eine Menge Gespräche statt, aber zum Schluß war immer wieder Demütigung und boshafte Äußerungen an der Tagesordnung. Mit diesem Verhalten sollte eigentlich erreicht werden, das der Ag mal über sein Verhalten nachdenkt. Es muss doch mal ein Punkt gesetzt werden. Er selbst lässt arbeiten und kennt sich im Detail über bestimmte Abläufe nicht aus. Könnte für Ihn nun auch Probleme geben, wo sein bester Mann nicht mehr da ist
Bei Mobbing (nachgewiesen) wird bzgl. Sperrzeit eine Ausnahme gemacht, ist ein anerkannter Kündigungsgrund, ebenso wie Krankheit. Wichtig ist nur, daß Du vorher weißt, was zu beachten ist. Auch um abzuklären, ob es auf Deine Situation überhaupt zutrifft. Stelle Deine Fragfe doch mal hier: http://www.elo-forum.org/forum.php
indian59 am 14. Mai 2008 20:35 Oh vielen Dank, naja Mobbing nachweisen ist so eine Sache, in dieser Spedition arbeiten im Büro nur Chef, die gemobbte Angestellte und eine weitere erst neu eingestellte Sekretärin. Aber gut zu wissen, dass in einer so angespannten Situation vom Arbeitsamt keine Sperrfrist verhängt wird. Da der Chef sehr oft im nebenan liegenden Büro ist, kann er natürlich die Angestellte oft nach Lust und Laune schikanieren. Schon schlimm, dass sie dann auch noch für die Fehler anderer angeschrien wird
Wie gesagt: Du musst Mobbing nachweisen. Nur dann wird es als Kündigungsgrund anerkannt. Das erste, was Du nachweisen musst, ist, daß es für Dich gesundheitlich negative Folgen hat, diese Tätigkeit weiter fort zu führen. Und das geht nur über ein Attest. Informiere Dich auf jeden Fall vor einer unüberlegten Eigenkündigung auf der empfohlenen Seite, man kennt sich dort sehr gut aus.
indian59 am 14. Mai 2008 20:48 danke nochmals für den Link, hab schon mal geguggt und diesen als Lesezeichen abgespeichert.
Auf keinen fall zu hause bleiben, sondern "arbeitskraft anbieten". Es kann ja sein, dass die kündigung nur angedroht wurde. Oder am nächsten Tag eine Krankschreibung persönlich (sofort) einreichen. Ein fernbleiben bietet erst recht den grund für eine fristlose kündigung. Viel glück!
indian59 am 14. Mai 2008 20:55 Krankschreibung ja, aber einfach wieder zur Tagesordnung übergehen, dann ändert sich auch nichts. Es muß einfach mal ein Punkt gesetzt werden. Der Chef kann den Betrieb allein nicht meistern, dazu ist das Aufgabengebiet der Angestellten schon überaus groß geworden, es gibt Gebiete die nur sie kennt. Ich denke, wenn es zu einem Gespräch seinerseits kommt, dann kann man zufrieden sein, ansonsten wird sich nichts ändern und der Psychodruck weitergehen
bitmap am 14. Mai 2008 21:24 Was spricht gegen eine Krankschreibung? Die AN ist doch fix und fertig. Ein verständnisvoller Arzt wird da kein Problem haben. Das ist kein Wegrennen, sondern dringend notwendiger Abstand. Es bringt absolut nichts, wenn man mit Kopfweh, Bauchschmerzen o.ä. dann zur Arbeit geht. In der Situation braucht der AG nur noch einmal kräftig ''nachtreten'' und dann ist der Nervenzusammenbruch vorprogrammiert.
indian59 am 14. Mai 2008 21:32 genau so seh ich das auch, das einfach Nachhausegehen war wie ein Black Out
locker bleiben. Dringend Rechtsrat einholen. Mich anrufen :)
Es kann keine pauschalen Ratschläge geben. Wichtig ist die richtigen "Freunde" und "Ratgeber" zu finden. Wir beim http://wwww.mobbing-gegner.de haben die Erfahrung und das Netzwerk.
Hier wird nicht abgezockt!

Der AG wird vermutlich direkt oder nach Abmahnung fristlos kündigen. Wie er sich wehren kann, kommt drauf an, welches Ziel der AN verfolgt.
indian59 am 14. Mai 2008 20:43 Der AN wollte mit der Reaktion "des Nachhausegehens" den AG zum Nachdenken über die Behandlung seiner Angestellten anregen. Da der AG nicht mehr so im direkten Bezug mit der unmittelbaren Arbeit steht, überwiegend die Angestellte das Unternehmen aufrecht erhält, wird er nun auch Probleme bekommen. Es müsste entweder ein ausführliches Gespräch stattfinden, Umgangsformen neu geregelt werden oder eine ordentliche Kündigung (dauerhafte Psychostreß ist gesundheitschädigend). Dann wäre eine neue Arbeitsstelle wohl doch die beste Lösung.
bitmap am 14. Mai 2008 21:03 ''wird er nun auch Probleme bekommen''
Das ist aber nicht Thema der Frage und das Problem des AG. Der AN hat ja momentan selbst genug Probleme. Lucas hat schon in die richtige Richtung gewiesen, was die Vorgehensweise betrifft.

Für mich ist das ein klarer Fall von Arbeitsverweigerung, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt! Wenn nämlich als Beispiel der AG das nächste Mal eine Arbeit an den AN deligiert und der keine Lust hat, sie zu verrichten, wird er wieder psychisch labil und reagiert wieder im Kurzschluß! Wenn die Situation so schlimm ist, hätte man längst schon etwas unternehmen müssen! Und wenn die Psyche schon dermaßen hinüber ist, wäre es für ärztliche Unterstützung höchste Zeit!
indian59 am 14. Mai 2008 21:07 Wenn man schon über 15 Jahre in einem Betrieb arbeitet, versucht man alles jedem Recht zu machen. Man achtet nicht auf so kleine Anzeichen, welche sich später als Demütigung und Bevormundung herausstellen, nur funktionieren. An der Arbeit liegt es ja auch nicht, an den Mitmenschen oder Vorgesetzten. Die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes ist da. Von Arbeitsverweigerung konnte nie die Rede sein, auch im jetzige Fall, die macht ja Spaß, aber die Angst Fehler zu machen und sind diese auch noch so klein und für alle anderen immer und immer wieder zur Verantwortung gezogen werden. Das ist Streß auf Dauer. Abends das Gefühl, ist auch alles vor dem Feierabend ordentlich erledigt worden. Morgens schon die Angst, welche Laune bringt mein Vorgesetzter heut mit ins Büro, irgendwann kommen Sie- die Warnsignale des Körpers und dann passiert halt so eine Kurzschlußhandlung. Auch der Angestellte ist nur ein Mensch und nicht rund um die Uhr ein setzbar!!!
RBMannheim am 14. Mai 2008 21:20 So kenne ich das Berufsleben seit gut 25 Jahren! Da ist immer Druck, Stress! Die Arbeiten müssen gestern erledigt sein! Alles auf den letzten Drücker, obwohl dem Chef das schon vor Wochen bekannt war! Und jeder Fehler kann "tödlich" sein! So ist es nun mal! Wenn man das aber nicht ab kann, muss man sich da frühzeitig drum kümmern und nicht warten, bis die Situation eskaliert! Denn alles das, was Du jetzt hier als Gründe, bzw. belastende Faktoren darstellst, sind die Anforderungen der Arbeitswelt! Und die sieht der AG sicher viel gemilderter! Da würdest Du wohl vor jedem Arbeitsgericht schlechte Karten haben! So fälle kenne ich genügend von meiner früheren Firma!
indian59 am 14. Mai 2008 21:36 hier geht es aber nicht um Leistungsdruck ansich, wie ich schon schrieb liegt es nicht an der eigentlichen Arbeit, denn diese bereitet Freude. Hier geht es um Erniedrigung, Demütigung, Beleidigungen und Eingriff in die Persönlichkeit. Unwesentliche Fehler werden zu einer Lawine aufgebauscht, um dem Mitarbeiter zu zeigen, wer der Stärkere ist Das ist Psychostreß vom Feinsten
RBMannheim am 14. Mai 2008 21:42 Ich sehe das schon etwas anders! Wer beurteilt, wie "unwesentlich" ein Fehler ist! Wer setzt den Maßstab? Eher der Chef, als der Mitarbeiter! Ein Punkt, an den man sich gewöhnen muss! Und was ist es anderes, als Leistungsdruck, wenn man Angst vor Fehlern hat? Natürlich ist es Leistungsdruck, wenn man Angst hat, seine Stelle zu verlieren! Und wer der Stärkere ist, braucht der Chef normal gar nicht beweisen; er sitzt eh am längeren Hebel! Ich denke, Du solltest Dir Hilfe holen. Jemand, der dich stärken kann und dir erklärt, wie man solche Sachen verarbeitet, ohne "durchzudrehen"!
Vielen Dank für den Hinweis, ich denke auch wenn man das Gepräch findet ist es wohl am besten. Eine fristlose Kündigung gibt es bei Arbeitsverweigerung, aber das war ja nie der Fall. Für Fehler eines anderen zur Rechenschaft gezogen werden und dann noch in einer besonders heftigen Weise ohne das es einer Verteidigung bedurfte, brachte halt das Faß mal zum überlaufen. Eine gute Rechtsschutzversicherung ist doch manchmal nicht verkehrt
''Eine fristlose Kündigung gibt es bei Arbeitsverweigerung, aber das war ja nie der Fall.''
Dann hab ich wohl was falsch verstanden. Ist denn der AN am nächsten [Arbeits-]Tag wieder zur Arbeit erschienen?
es ist erst heut vormittag zu dem Tatbestand des einfach nach Hausegehens gekommen
Und was gedenkt der AN weiter zu tun? Will er morgen wieder zur Arbeit gehen oder nicht?
darüber kann ich momentan noch keine Auskunft geben. Müsste ich erst nochmal nachfragen.