Frage von xdestruction 11.04.2012

FRISTLOSE KÜNDIGUNG VOM VERMIETER ALG2?!?!?!

  • Hilfreichste Antwort von casilein 12.04.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Fehlen die Unterlagen nach Meinung der Ämter mit Deinem Verschulden? Dann kannst Du kaum etwas erreichen.

    Ist es nicht Dein Verschulden, kannst Du selbstverständlich Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Sicherung der Unterkunft beim Jobcenter beantragen. Stelle einen Antrag, der muss angenommen und schriftlich beschieden werden. Stelle außerdem einen Antrag auf umgehende Unterstützung wegen Mittellosigkeit und einen Antrag auf wohnungserhaltende Maßnahmen. Für letzteren ist in vielen Städten das Sozialamt oder das Wohnungsamt zuständig. Dort bekommst Du ein Darlehen für die ausstehende Miete, vorausgesetzt, dass nur damit die Wohnung erhalten werden kann und dass die Miete in Zukunft gesichert ist.

    Grundsätzlich hättest du auch für die Kaution ein Darlehen beantragen können. Da dürfte der Zug aber bereits abgefahren sein, da Du bereits den Vertrag unterschrieben und sogar eingezogen ist - die fehlende Kaution ist erstmal kein Kündigungsgrund.

  • Antwort von helmutgerke 11.04.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    wenn vom Grundsatz dir Arbeitslosengeld 1 zusteht, aber aus Gründen welche auch immer darüber noch nicht Bescheid erteilt wurde, dürften dir vorläufige Leistungen gemäß § 328 SGB III zustehen.

    Frage entsprechend aufgrund der Dringlichkeit eines möglichen Wohnungsverlustet nach und bei weiterer Ablehnung lasse es dir unverzüglich schrifltich geben.

    Mit einem derartigen Schreiben, sowie evtl. Schreiben des Vermieters zur evtl. fristlosen Wohnungskündigung gehe bitte direkt zum Sozialgericht und beantrage dort Einstweiligen Rechtsschutz verbunden mit dem Antrag der Anordnung.

    Das ER-Verfahren dauert keine 14 Tage.

  • Antwort von packobello 11.04.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du bist berechtigt, solange ALG1 nicht berechnet ist, vorübergehend ALG2 zu bekommen. Das muss allerdings sofort beantragt werden, damit auch die Mietkosten mit übernommen werden können...

  • Antwort von belpaese 11.04.2012

    da haste dir aber was eingebrockt , denn wer keine miete bezahlt fliegt ... wenn dir weitere unterstützung verweigert wird, dann mit grund - das sind leider die konsequenzen. hast hoffentlich ne gute freundin, die dich vorübergehend aufnimmt.

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