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Fristlose Kündigung trotz Ausschlussklausel von 1,5 Jahren Mietgarantie?

gefragt von zurfragebittezurfragebitte am 24.03.2009 um 12:52 Uhr

Hallo,

ich bin im September 2008 nach Berlin gezogen in eine frisch sanierte 1Zi-Wohung. Leider ist die Wohnung unzureichend saniert worden, sodass ich ständig Mängel vorfinde. Die meisten Mängel (Telefonleitung zugemauert, Fensterkippvorrichtung defekt, Fliesen im Bad schlampig verarbeitet, Zimmertür fehlte, etc.) sind in der Zwischenzeit teilweise behoben worden. Die grösste Sorge bereitet mir die Tatsache, dass es in der Wohnung im ungeheizten Zustand bei 15°C und im permanent geheizten Zustand bei maximaler Stufe bei 17-18°C liegt. Die Fenster und Balkontür sind nicht isoliert, sodass die Rahmen kalt sind. Die Heizung im Wohnzimmer heizt nur bis zur Hälfte des Heizkörpers und wird zwischendurch lauwarm. Der untere Teil der Balkontüren würde leicht abgesägt, sodass da ein Spalt zu sehen ist und Luft durchströmt. Mietminderung hierfür, nachdem ich den Spalt endlich entdeckt habe: 25EUR. Die Verwaltung reagiert immer auf meine Mängelangaben, doch leider wird das Problem mit der Heizung nicht gelöst trotz mehrfacher Besuche durch den Hausmeister. Habe ich ein Recht auf eine ausserordentliche Kündigung trotz Ausschlussklausel von 1,5 Jahren Mietgarantie? Mieterverein ist bereits informiert. Wie kann sie greifen, wenn bald Frühjahr ist und die Heizung evtl. abgestellt wird? Einen weiteren Herbst und Winter bei Unterkühlung überstehe ich nicht. Danke für Eure Antworten.


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anonym
beantwortet von Obelhicks am 24. März 2009 15:48
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du hast erhebliche mängel an der wohnung, die auch schriftlich (?) angemahnt wurden. solange die mängel bestehen, kannst du nach schriftlicher ankündigung die miete (§ 536 BGB) mindern. heute ankündigen zum 01.05.09. die minderung kann dann auch rückwirkend für die dauer des mangels erfolgen. die höhe der minderung kann immer nur im nachhinein durch ein gericht bestätigt werden, wenn der vermieter sich dagegen wehrt. da jedes gericht anders urteilen kann und jeder fall auch anders geregelt ist, kann man nur eine summe von urteilen für einen trend heranziehen. darum deine resultate bei der internetsuche. in dem geschilderten fall bin ich (ohne augenschein!) der meinung, eine minderung von 30 % ist angemessen. du hast doch protokoll geführt?

eine fristlose kündigung ist im gesetz als "außerordentliche Kündigung" bezeichnet. das sagt bereits aus, daß erhebliche gründe vorliegen müssen. wie bei der mietminderung kann letztlich auch hier nur ein gericht urteilen, ob die gründe ausreichend waren. jedenfalls kann eine solche kündigung nicht durch vertrag ausgeschlossen werden.

eine fristlose kündigung muß nicht ohne frist sein. du kannst z.b. zum nächsten ersten fristlos kündigen, wenn du zu dem termin eine neue wohnung bekommen kannst.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 24. März 2009 12:55
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Lass mal die Luft aus der Heizung!!!!

Kommentar von Simple_avatar7smallzurfragebitte am 24. März 2009 13:03

Kluge Antwort. Du weisst gar nicht, wie oft ich das schon gemacht habe!!!!!:))

Kommentar von anjanni am 24. März 2009 13:05

Na, da muß dann aber auch jedesmal Wasser ins System nachgefüllt werden...


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 24. März 2009 12:56
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Kostet zwar 1,99€ pro Minute, aber ich habe damit beste Erfahrungen gemacht:

http://www.anwalt.de/rechtsberatung/mietrecht.php?mode=tel&pid=10101


pepe33
beantwortet von pepe33 am 24. März 2009 12:59
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Gehe doch mal zur öffentlichen Rechtsberatung. Das koste nur 15,- Euro.

Oder zur Verbrauerzentrale?


anonym
beantwortet von chris125 am 24. März 2009 13:00
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schau mal im Internet wegen Mietminderung da ist alles angegeben was man abziehen kann wenn Mängel bestehen

Kommentar von Simple_avatar7smallzurfragebitte am 24. März 2009 13:07

Danke. Aber ich werde daraus nicht schlau. Ständig ändern sich die Mietminderungsstaffeln. Und bei einer Ausschlussklausel, die anscheinend neu zu sein scheint, steht auch kaum etwas wie in meinem speziellen Fall. Ich wollte diese Frage vorab klären (ob ich fristlos kündigen kann trotz Ausschlussklausel), bevor ich zum Mieterverein gehe. So wie es aussieht, wird der Vermieter sicherlich nicht ausschliesslich für mich die Fenster neu isolieren, die Aussenwand dämmen und den hydraulischen Abgleich mit dem Bau einer neuen Heizungsanlage vornehmen. :((


anonym
beantwortet von lokosmokos am 24. März 2009 13:04
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Also dadurch das deine Fenstern und Balkontür nicht richtig dicht ist das heißt, Du heizt ja für umme es kommt ja andauernt kalte luft rein. Das ist genauso wie wenn ich andauernt die Kühlschranktür offen habe, dan wird der Kühlschrank auch nicht seine Temperatur erreichen. Also Hauptproblem sehe hier die Abdichtung erst beheben dan würde sogar das heizen ausreichen um den Frühjahr zu Überstehen. Ansonsten nochmals Mietminderrung(bis zu 20%) und dan einen elektrischen Heizkörper Kaufen.(haste auch Schimmel drin?)

Kommentar von Simple_avatar7smallzurfragebitte am 24. März 2009 13:33

Das ist mein Problem. Die Abdichtung kann durch den Hausmeister erst erfolgen, wenn es wärmer geworden ist, also im Mai. Hierfür habe ich erstmal eine Mietminderung von EUR 25,00 erhalten. Wenn die Abdichtung erfolgt, dann ist es warm genug, sodass ich es zu dem Zeitpunkt mit der Heizung nicht mehr überprüfen kann. Und wenn es wieder Herbst wird, dann würde ich auch schon wieder frieren. Mir bleibt also nicht viel Zeit. Ich würde gerne vorab wissen, ob ich fristlos kündigen kann, damit ich aus der Wohnung ausziehen kann, bevor es Herbst wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in der Wohnung wirklich warm wird, selbst, wenn die Heizung wieder richtig heizt. Ich habe eine Aussenwand und nicht isolierte Fenster. Oder liege ich falsch?


Mismid
beantwortet von Mismid am 24. März 2009 13:04
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Für die Mängel die schon beim Einzug vorhanden waren kannst du die Miete nicht kürzen. Dazu zählen fehlende Türen, soweit sie nicht im Mietevretrag versprochen sind, schlecht verfugte Fliesen usw. Fenster und Türen müssen nicht isoliert sein. Die Heizung muß natürlich ausreichend heizen, auch wenn es dann viel kostet. Muß man halt überprüfen woran es liegt. Wenn in ungeheiztem Zustand 15 Grad sind, kann so schlecht isoliert ja nicht sein

Kommentar von Simple_avatar7smallzurfragebitte am 24. März 2009 13:20

die fenster sind alte doppelfensterrahmen (holz). Ich finde schon, dass es in der wohnung bei 15°c saukalt ist. genau aus diesem grunde bekomme ich von meinen freunden auch keinen besuch mehr. ganz zu schweigen von dem winter, zu dem zeitpunkt hatte ich das thermometer noch nicht gekauft. mit schlecht verfugten fliesen kann ich ja noch leben, aber die fehlende tür ist mir erst nach dem einzug aufgefallen. ich dachte, die wurde lediglich beiseite gelegt, um platz für die sanierung zu schaffen. der hausmeister hatte letztendlich nach der tür gesucht und sie nicht mehr gefunden im keller. nach mehreren monaten nachhaken habe ich nun auch endlich eine tür als ersatz erhalten. dennoch wurde die wohnung nicht wärmer. :-(( der heizungsmonteur meinte, es könnte als letzte alternative ebenso auch an der pumpe liegen. ich vermute ja auch die ganze zeit, dass die hausverwaltung den druck absichtlich nicht zu hoch stellt, um energie und kosten zu sparen. aber dann verstehe ich nicht, wieso die heizung in der küche ordentlich heizt. die heizungsanlage ist so konzipiert, dass meine heizung im wohnzimmer die letzte instanz ist, die geheizt werden muss, wenn die leitung aufgedreht wird.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 24. März 2009 13:22

der Hausverwaltung können die Kosten doch egal sein, da diese ja nur die Mieter zahlen. Wenn die Heizung nicht richtig funktioniert muß man eine Frist setzen. Wurde dann nicht gehandelt kann die Miete reduziert werden. 21 Grad müssen mindestens erreichbar sein


anonym
beantwortet von jockl am 24. März 2009 13:04
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Wie hoch ist die bisherige Mietminderung? Man könnte die event. weiter erhöhen. Dazu müsste ich mehr wissen; und nicht hier.

Kommentar von Simple_avatar7smallzurfragebitte am 24. März 2009 13:29

25 EUR Mietminderung, aber nur auf den Spalt an der Balkontür bezogen und mit dem Hinweis "ohne Anerkennng eines Rechtsanspruchs". Da ich zu dem Zeitpunkt aufgrund meiner Prüfungsphase keine Zeit und Nerven hatte, mich um die Höhe zu streiten, bin ich dieses Angebot eingegangen. Wie kann ich Dich kontaktieren?


anonym
beantwortet von anjanni am 24. März 2009 13:07
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Zum Problem mit der Heizung: bitte einmal darum, daß der Druckausgleichsbehälter überprüft wird.

Unser Heizungsmonteur damals hat das auch nicht bemerkt - wir wurden von einem Notdienstleister drauf aufmerksam gemacht - und seither heizt unsere Heizung prima.

Ansonsten:

Wenn Du den Mieterverein schon eingeschaltet hast, solltest Du auf deren Rat hören...


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