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fristlose Kündigung durch Mieter, Zustimmung der Arge

gefragt von Casper2005Casper2005 am 29.09.2008 um 22:04 Uhr

Hallo,

wenn ein Mieter die fristlose Kündigung ausspricht und dann in eine Wohnung zieht, die 300Euro plus 60 Euro NK zzgl. Gas und Strom kostet, muß die Arge dann auf jeden Fall dem Umzug zustimmen, weil der Mieter ja sonst obdachlos ist? (Zwei Personen, Mithöchstgrenze der Arge liegt bei 352Euro zzgl. NK) Und werden die Umzugskosten dann von der Arge übernommen und wie ist das mit der Kaution?

Der Mieter möchte kündigen, weil der Vermieter die heizung nicht anschaltet auch nach mehrmaliger Aufforderung und weil der Hausfrieden gestört ist.

Danke für die Antworten.

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Recht x 35.097 wohnen x 7.288 umzug x 1.544 arge x 1.095 fristlose-kuendigung x 105

bitmap
beantwortet von bitmap am 29. September 2008 22:09
1x
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Dann muss der Mieter die Miete kürzen. Ein Grund für ne fristlose Kündigung ist das nicht. Und wenn der Umzug nicht notwendig war (was man vor dem Umzug mit der ARGE abklären muss), dann zahlen die den Umzug auch nicht.


''und weil der Hausfrieden gestört ist''

Bitte konkreter. Was soll man sich darunter vorstellen?


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 29. September 2008 22:06
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Ich denke, in dem Fall hat der Mieter keine Chance, da er ja mit angemessenem Wohnraum versorgt ist. Ich würde als Mieter zum Mieterverein oder die berüchtigte BILD gehen, dann läuft auch die Heizung bald wieder...

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 29. September 2008 22:58

Eben! Der Vermieter ist verpflichtet, die Heizung anzuschalten. Ansonsten Miete kürzen.



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