Wir haben folgendes Problem.
Ein Mieter im Hause ist seit einiger Zeit sehr durch Alkohol und Gewalt aufgefallen. Gestern hat er erstmals Mieter tätlich angegriffen. Polizei war vor Ort. Lt Vermieter ist der Vertrag vor kurzem gekündigt worden. Er verweist jedoch auf die Dauer bis zur Möglichen Räumung.
Wir sind jetzt am überlegen, ob wir uns eine andere Wohnung suchen. Können wir fristlos kündigen?. Wir wissen, das wir bereits jetzt die Miete mindern könnten. Das hilft uns jedoch nicht. Zumal was ist wenn wir direkt angegriffen werden.

wenn der hausfrieden (durch direkte gewalt, etc) erheblich gestört ist, hat man ein recht auf eine ausserordentliche kündigung. so lange du nicht persönlich angegriffen wurdest, kannst du nicht kündigen.

Die fristlose Kündigung ― Für die fristlose Kündigung ist es unerheblich, was für ein Mietvertrag vorliegt. Die Kündigung kann durch Mieter und Vermieter erfolgen. Auch befristete Mietverträge können fristlos gekündigt werden... http://www.rechtbekommen.de/miete/fkuend.html
Indy72 am 26. Mai 2008 14:39 DH!
der vermieter hat dem gewalttätigen mieter gekündigt, ist somit seiner pflciht zur abhilfe nachgekommen.
ihr könnt ausziehen, aber mit der gesetzlichen kündigungsfrist, nicht fristlos.
Indy72 am 26. Mai 2008 14:38 DH!
Ja.