Hallo Community, leider habe ich auf mein Problem keine genaueren Informationen erhalten^^
Ich habe zum 15.04.2009 einen Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen mit meiner Freundin, am 20.04.2009 sind wir dann in unsere neue Wohnung gezogen, nachdem ich meine alte Wohnung zum 01.05.2009 gekündigt hatte.Der Mietvertrag läuft auf uns beide auf unbestimmte Zeit. Am Sonntag den 10.05.2009 gegen 15:00 klingelte mein Telefon und mein bzw. unser Vermieter war an der Strippe und fragte mich was denn los sei bei uns, ich wußte von nichts...
Am 30.04.09 gegen 12:00 und am 10.05.09 gegen 15:00 hat meine Freundin wohl erheblich die Hausruhe gestört, in der Wohnung rumgeschimpft und halt Lärm veranstaltet... Das wäre so nicht hinnehmbar, da Kinder im Haus sind und die Leute Angst bekommen würden, angeblich war die Polizei bei uns am 10.05.09 was ich nicht bestätigen kann, wenn sie da war ist sie wieder gegangen ohne zu klingen deshalb würden die Vermieter den Mietvertrag zum 30.05.09 Fristlos kündigen und wir sollten doch dann bitte die Wohnung übergeben...
2x war meine Freundin laut, es gab keine Abmahnung, eine Kündigung wurde ohne vorherige Abmahnung am Telefon mündlich ausgesprochen, zum 30.05.09 in mal knapp 20 Tagen, ist das überhaupt rechtens ??? Was soll ich jetzt machen, ist eine WBS Wohnung ich bin ALGII Empfänger, für Infos wäre ich echt dankbar...
MFG AbiDez

nein! eine Fristlose Kündigung kann der vermieter hier nicht aussprechen! - Erstens muss er Euch abmahnen! - Zweitens muss er Euch die Möglichkeit zur Abstellung bzw. zur Stellungnahme geben! - Drittens muss er Euch eine Frist dafür setzen! - Viertens kann er ohne schriftliche Kündigung mal gar nix!
wende dich an den Mieterschutz, die helfen dir!
nee...also abmahnung muss sein!! lass dir mal nen einsatzbericht der polizei geben
Bei Kündigung der Wohnung muß eine Abmahnung nicht erfolgen.
Allerdings von heute auf morgen raus geht auch nicht.
Wie die anderen schon geschrieben haben:
diese Kündigung ist unwirksam.
müssen einer fristlosen Kündigung mindestens 2 schriftliche Abmahnungen vorausgehen, die 3. ist dann quasi mit der Kündigung gleichzusetzen.
kannst du jeder Kündigung auch schriftlich widersprechen, wenn du der Meinung bist, sie ist nicht richtig.
Solltest du deiner Freundin unbedingt beibringen, dass sie sich so zu verhalten hat, dass sich kein anderer über sie beschweren muss, was das für Folgen haben kann, habt ihr ja nun gesehen.
Also: widersprich der Kündigung schriftlich und wenn es weitere Probleme mit dem Vermieter gibt, geh zum Mieterverein.
Muss dir aber auch sagen, dass ich auch nicht darauf erpicht bin, Mieter zu haben, die nach 8 Tagen schon Probleme machen.
Hey, würde mich anwaltlich beraten lassen. Bei diesem Portal z. B. kannst du dein Problem online schildern und dann sagt dir ein Anwalt, was es dich ungefähr kosten würde, wenn sich hier ein Anwalt für Mietrecht für dich einsetzt. Du kannst dann selbst entscheiden, ob du das Angebot von dem Anwalt annimmst oder nicht, erst dann wird der Anwalt für dich tätig. Näheres. http://www.deutsche-anwaltshotline.de/emailberatung/info/index.php

Schau mal in den Mietvertrag, was da zu Kündigung steht. Eine schriftliche Abmahnung wäre meiner Meinung nach angebracht und erforderlich. Dann spreche noch mal mit dem Vermieter und nehme auch Deine Freundin mit, damit die sich in aller Form entschuldigen und Besserung geloben kann. Solche Ausrutscher sollten eine einmalige Sache sein. Dass Dein Vermieter daran interessiert ist, Ruhe und Ordnung im Haus zu halten, ist sehr löblich.
solang die kündigung nicht schriftlich bei euch ist kann der vermieter gar nix machen
Einfach so kündigen geht nicht. Da muss es erstmal ein Gesptäch geben wo ihr euch zu der Sache äußern könnt und danach muss man euch erst abmahnen bevor ihr fristlos gekündigt werden könnt. Da könnte ja jeder kommen und sagen das ihr zu laut seid. Ihr dürft euch in jedem Fall rechtfertigen also nehmt euch zur Not nen Anwalt. Da du ALG2 Empfänger bist kannst du auch Gerichtskostenbeihilfe beantragen. Das kostet dich einmalig ca. 20 €uro. Hoffe ich konnte helfen.

fristlos geht deswegen garnicht. sollte die ruhestörung gerechtfertigt sein beträgt die frist 3 monate !

fristlos geht deswegen garnicht. sollte die ruhestörung gerechtfertigt sein beträgt die frist 3 monate !
Hehe also eine solche Kündigung kannst du in die Tonne treten.
Nimm dir einen Anwalt, hierfür kannst du Prozeßkostenbeihilfe beantragen.
Exotime am 12. Mai 2009 13:29 so ist es aber es scheint das du dort nicht glücklich wirst^^

Nee, er hat keine Chance mit der fristlosen Kündigung, aber fragt mal beim Mieterbund nach.