Als Neu-Single habe ich im Januar eine 2 Zi.-Wohnung bezogen. Alles top-renoviert.
Nun habe ich von einem Hausmitbewohner erfahren, daß in meiner Wohnung ein Mann verbrannt ist und deshalb alles renoviert wurde.
Meine Frage: komme ich aufgrund dessen vorzeitig aus dem Mieterhältnis, weil mir dies verschwiegen wurde.
Denn, seit ich das weiß, fühle ich mich hier nicht mehr wohl und habe sogar Schlafprobleme.

Das ist leider kein Grund für eine fristlose Kündigung. Also fristgerecht kündigen und dann ausziehen. Bis dahin alles Gute.
Fuer eine fristlose Kuendigung duerfte der Grund nicht reichen. In den meisten Wohnungen sterben irgenwann Menschen. Und die Wohnungen werden natuerlich wieder vermietet. Wenn es Dir so sehr unwohl, suche sofort Nachmieter und arrangiere Dich mit Vermieter
ich fürchte nein, das ist zwar subjektiv für dich nicht angenehm, ober objektiv ist an der Wohnung nichts auszusetzen.

Normalerweise ist das kein Grund für die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.
Ich will aber nicht ausschließen, das mitunter ein Gericht dem gleichwohl stattgeben würde. Erkundige Dich bei einem ortsansässigen Anwalt; der kennt die übliche Rechtsprechung des zuständigen Gerichts am besten.
Warum noch Anwaltkosten draufpacken ? Da kann sie auch nach der Rechtssprechung googeln, wie gestern, Mietvertrag muendlich, da war alles klar zu lesen, nur Du wolltest es nicht glauben.
WolfRichter am 28. Oktober 2007 19:00 Was wollte ich gestern nicht glauben? Gestern war ich gar nicht auf dieser Plattform!
Du bist doch rama 6. Wenn ja, hast Du in der Nacht von gestern zu heute Kommentare geschrieben, zur Frage "Mietvertrag muendlich..."
WolfRichter am 28. Oktober 2007 20:28 Ich bin WolfRichter.
Kannst Du nicht lesen?
bitmap am 28. Oktober 2007 20:31 Bruno meint/vermutet wohl du wärst (auch) Wolfgang Richter http://www.gutefrage.net/nutzer/rama6
WolfRichter am 28. Oktober 2007 20:45 Nein, bin ich nicht. Ich firmiere hier ausschließlich unter WolfRichter.
Kann man hier auch mehrere Identitäten haben? Wozu?
Entschuldige. Versuch das zu klaeren. Ich erhielt Kommentare mit Absender rama6 Wohnort Thailand, war der Ansicht, der Text beziehe sich auf Zeilen von Dir. Da in der ganzen Mietvertraggeschichte niemals rama6 etwas schrieb. Melde mich wenn ich mehr weiss.
bitmap am 28. Oktober 2007 21:08 "Kann man hier auch mehrere Identitäten haben?"
Ist zwar per Richtlinien verboten, aber technisch scheint es wohl zu gehen. (Wems Spaß macht ...)
@bitmap. Da sitzen wir wieder mal vor dem Wunderding, und, staunen. Ob der Mann in Thailand sich freut, dass ich ihn enttarnt ? Voellig unbeabsichtigt, durch einen Lapsus von mir, nur Richter gelesen, mich geargert ueber Bwirei. Na nun, was hat er zu verstecken. Nicht mein Problem. Gruss von der Insel
Danke fuer die Hilfe. Frage und Seite nochmal ueberprueft. Wolfgang Richter ist der "unglaeubige" und antwortet unter rama6, was ziemlich verwirrt, eigentlich Unfug.
Wolf Richter, entschuldige. Wie Du siehst, ich konnte den Fehler von mir nachvollziehen. Gruss von der Insel
WolfRichter am 28. Oktober 2007 21:46 Akzeptiert. Kein Problem. Schönen Abend. :-)
Danke. Dir auch, Und guten Wochenstart. hier ist Ende. Touris zuhause, bis auf ganz, ganz wenige Individualisten, die nach den heftigen Regen ( 3 Tage ) schon wieder den Fruehling riechen ! Ja, die Insel, vor acht Tagen noch braungebrannt, gruent schon wieder.
Ich habe einen Bericht über ein aktuelles Gerichtsurteil gefunden, wo jemand den Kauf eines Hauses wegen eines Selbstmordes anfechten konnte. Daher vermute ich, dass es auch bei Wohnungen eine Möglichkeit dazu gibt.
h t t p : / / w w w . morgenpost.de/content/2007/10/13/ratgeber/926191.html Ein anderer Artikel über den selben Fall: h t t p : / / w w w . handelsblatt.com/News/Recht-Steuern/Meldungen/pv/p/204886/t/ft/b/1339454/default.aspx/grausiger-fund-rechtfertigt-ruecktritt-vom-vertrag.html
Hast du denn schon mal die einfachste Möglichkeit probiert?: Mal mit dem Vermieter gesprochen?
Wenn es hart auf hart kommt: Zeige doch deinem Vermieter mal einen Ausdruck dieser aktuellen Rechtssprechung. Spätestens dann wird er wahrscheinlich einlenken.
Übrigens, kleine Anmerkung: Interessant ist natürlich, dass du dich erst unwohl fühlst, seid du das weißt. Vielleicht hilft es, sich klar zu machen, dass wahrscheinlich überall auf der Welt schon mal jemand gestorben ist. Das ist ja nichts SO ungewöhnliches. - Allerdings kann ich natürlich verstehen, dass es zu Unwohlsein führt, wenn so etwas in der eigenen Wohnung passiert ist.
Viel Erfolg damit & LG Nils P.S.: Die Links natürlich ohne Leerzeichen
wenn du deine wohnung kündigst .. kannst du sofort raus .......
wenn du drei nachmieter zur auswahl stellst..
dann muss dein vermieter dich raus lassen ..
am bessten über immoscout die wohnung anbieten .. geht in der regel sehr schnell weg..
bitmap am 28. Oktober 2007 19:37 "wenn du drei nachmieter zur auswahl stellst..
dann muss dein vermieter dich raus lassen .."
Quatsch.
HerrLich am 28. Oktober 2007 19:37 Es gibt keinen Grundsatz, dass man gegen Stellung von 3 Nachmietern vorzeitig aus dem Mietverhältnis ausscheiden kann. Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten. Die Rechtsprechung macht eine Ausnahme, wenn der Mieter die Wohnung unverschuldet nicht mehr nutzen kann und sein Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses dasjenige des Vermieters an der Fortführung überwiegt. Dann kann der Vermieter nach „Treu und Glauben“ gehalten sein, den Mieter gegen Beibringung eines ordentlichen und solventen Nachmieters aus dem Vertrag herauszulassen. Beispiele für solche Härtefälle: Versetzung ohne eigenes Zutun nach außerhalb; Umzug ins Altenheim; gesundheitliche Gründe, die die Nutzung der Wohnung unmöglich machen; Familienzuwachs, so dass die Wohnung zu eng wird. Mit Urteil vom 22.1.2003 hat der BGH diesen Grundsatz bestätigt und einen Fall grundloser Ablehnung einer vorgeschlagenen Nachmieterin entschieden. - Eine Familie mit zwei Kleinkindern ist als Nachmieter einer Obergeschosswohnung nicht geeignet, wenn der bisherige Mieter alleinstehend bzw. mit erwachsenem Kind diese über der Wohnung der Vermieterin, einer älteren Dame, gelegenen Räume gemietet hat (LG Hildesheim, 7 S41/05, Urteil vom 3.6.2005, WuM 2005, 572).
Frag einen Anwalt! Hier sind nur Laien, die nichts können und nichts wissen.
bitmap am 28. Oktober 2007 19:18 "Hier sind nur Laien, die nichts können und nichts wissen."
Und woher willst du das so genau wissen?
HerrLich am 28. Oktober 2007 19:50 @bitmap: korrektur überträgt nur den Stand seiner eigenen Antworten auf die anderen GF-User ;-)
Danke HerrLich. Ist doch unterste Schublade und vergiftet GF. 98% geben sich Muehe nach bestem Wissen und Gewissen zu antworten.
HerrLich am 29. Oktober 2007 10:44 @Bruno, mir ist aufgefallen, dass Du trotz angeblichem Nichtskönnen und Nichtswissen gute Antwort gibst. Am besten man ignoriert Quertreiber.