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fristgerechte Kündigung der Wg im beisein von Zeugen in den Briefkasten geworfen

gefragt von dynja81 am 08.07.2009 um 14:31 Uhr

in meinem fall war es so das ich mir am 3.6. eine wohnug angesehen habe und diese auch nahm, folglich konnte ich dann erst kündigen, habe die kündigung im beisein von 2 zeugen vormittags deselben tages in den briefkasten geworfen, da auf mein klingeln niemand aufgemacht hat, (per post wäre der brief zu spät dagewesen und ich hätte einen monat verschenkt) jetzt meint meine vermieterin sie hätte nichts bekommen, habe mir aber datum, uhrzeit und zeugen notiert, reicht das aus?und wie kann ich ihr gegenüber jetzt argumentieren?

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Recht x 35.059 Mietrecht x 3.873 Kündigung x 2.759

anonym
beantwortet von guterwolf am 8. Juli 2009 14:46
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Genau. Entweder gehst du persönlich mit deinem Zettel und den Zeugen zur Vermieterin oder teilst ihr schriftlich (was ich besser finde) mit, dass du lt. Notiz am ....um....im Beisein von .... die Kündigung in den Briefkasten geworfen hast.

Und ganz wichtig: beide Zeugen haben sich vorher davon überzeugt, dass in dem Umschlag auch die Kündigung war!!! Das ist wichtig, denn sonst kann man argumentieren: war nur ein leerer Umschlag etc.

Kommentar von Ce98f9ee9543f71cfcc9aefd0be2a726smallvincero am 8. Juli 2009 16:15

DH sehr guter hinweis

Kommentar von guterwolf am 8. Juli 2009 17:37

aus bitterer Erfahrung gelernt...


anonym
beantwortet von janina227 am 8. Juli 2009 14:32
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Hol dir die Zeugen dazu und lass deine Aussage bestätigen!


anonym
beantwortet von Obelhicks am 8. Juli 2009 21:56
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der 3.6.09 ist der dritte werktag. zustellung unter zeugen bis 16.00 wird von den gerichten zugelassen. die kopie der kündigung trägt hoffendlich den vermerk: original hinterlegt, datum unterschrift.

ich würde dies klar und bestimmt dem vermieter schriftlich mitteilen und uhrzeit und zeugen benennen sowie ggf auch eine kopie der unterschriften unter der kopie des kündigungsschreibens. damit erhält sie dann auch die kündigung noch einmal in kopie.

ich würde sie schon im vorfeld darauf hinweisen, daß sie ja schließlich selbst das metausfallwagnis hat und die gerichte in solchen fällen eindeutig urteilen. wenn das hinterlegte schreiben in ihrem briefkasten abhanden kommt, ist es allein ihr zustängigkeitsbereich.

Kommentar von dynja81 am 8. Juli 2009 22:50

danke hat mir sehr geholfen, außerdem hat mir eine freundin noch einen link geschickt von einem mieterverein, da steht das nochmal in ähnlicher form. http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-tipps/tipp_kuendigung.htm

Kommentar von Obelhicks am 9. Juli 2009 09:39

du hast wenig antworten bekommen. es ist wirklich erstaunlich, daß keine wirklich falsche dabei war...


anonym
beantwortet von MGMGMG am 8. Juli 2009 14:50
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Teil ihr den Sachverhalt noch einmal schriftlich so mit, ziehe aus und zahle ab da keine Miete mehr. Wenn sie dann Geld haben will, muss Sie es sich holen. Und dann hast Du halt noch Deine Zeugen.


anonym
beantwortet von Padri am 9. Juli 2009 09:29
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Es reicht letztendlich nicht, dass Du Dir selbst Notizen machst und Datum, Uhrzeit und Zeugen notierst! Im Beweisfalls sollten die Zeugen unterschrieben haben, bzw. das nachträglich schriftlich bezeugen können.


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