Hallo, meine Vermieter haben nach der Wohnungsbesichtigung einige kleine Mängel festgestellt. Ich bin auch gerne bereit diese zu beheben, allerdings wollen meine Vermieter Handwerker beauftragen und mir die Rechnung schicken. Außerdem soll ich für den Mietverlust aufkommen da die Nachmieterin nicht einziehen könne solange die Mängel nicht behoben sind. Dürfen das meine Vermieter ohne mir eine Frist zu geben das ich die Sachen noch ausbessern kann? Vielen Dank schon mal
Grundsätzlich muss der Vermieter Dir eine Frist zur Nachbesserung setzen. Ca. 14 Tage sind angebracht. Allerdings solltest Du klar stellen, dass Deine Mangelbehebung fachgerecht ausgeführt werden wird. Will ein Mieter Türen und Steckdosen aus Kunststoff überstreichen, da würde ich als Vermieter die Hände über dem Kopf zusammenschlagen und diese Verschlimmbesserungen ebenfalls vermeiden wollen. Denn Vorsicht: Besteht kein Vertrauen in die Arbeiten des Mieters (keine Ahnung, kein Talent etc. ), so kann der Vermieter tatsächlich selbst eine Firma beauftragen. Das unfachgerechte Arbeiten muss dem Vermieter dann aber bekannt gewesen sein.
Hier habe ich ein Urteil für dich:
Raucher müssen keinen Schadenersatz zahlen, wenn sie ihre Mietwohnung stark verqualmt haben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 5. März 2008 (Az VIII ZR 37/07).
"Normales Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und löst auch keine Schadenersatz-ansprüche des Vermieters aus", hatte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), bereits im Januar festgestellt. Jetzt hat der BGH entschieden, dass das auch bei starkem Rauchen gilt. Er hatte die Klage einer Vermieterin aus Bonn zu entscheiden, die von zwei Mietern bei deren Auszug nach zwei Jahren fast 2000 Euro Schadenersatz verlangt hatte, weil diese "exzessiv" geraucht hatten und die Kosten für die Renovierung der Wohnung deshalb höher als allgemein üblich ausgefallen waren. Solche Renovierungsarbeiten gehören laut BGH–Urteil zu den normalen Schönheitsreparaturen. Schadenersatz kann nur bei notwendigen Renovierungen gefordert werden, "die sich nicht mehr durch Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung beseitigen lassen. Gemeint damit ist: Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Karlsruher Gericht in einem Grundsatzurteil (Az VIII ZR 124/05) entschieden, dass der Mieter Verschlechterungen der Mietsache, soweit sie durch vertragsgemäßen Gebrauch verursacht wurden, nicht zu ersetzen hat. Der Mieter handele grundsätzlich nicht vertragswidrig, wenn er in der von ihm gemieteten Wohnung raucht – die mit dem Rauchen verbundenen Ablagerungen sind als Teil des vertragsgemäßen Mietgebrauchs zu tolerieren. Verbieten kann der Vermieter hingegen das Rauchen im Hausflur und anderen gemeinschaftlich genutzten Räumen.
Fenster, Türen und Steckdosen auswechseln?
Das sind schon keine Mängel mehr sondern Renovierungsarbeiten. Weißt du eigentlich was das kostet?
Da würde ich erst mal widersprechen. Wenn du nicht lt. Mietvertrag in einer "Nichtraucher-Wohnung" gewohnt hast, ist das nicht dein Bier. Außerdem kommt das gelbliche Verfärben nicht nur vom rauchen sondern auch von Heizungsluft, Kochdunst etc.
Erkundige dich mal ob es nicht spezielle Mittel gibt, mit denen man Kunststoff reinigen kann.
Wichtig ist erst mal, dass du den Mängeln widersprichst. Und wenn du nicht weiter kommst, such anwaltlichen Rat.
aschaub am 20. September 2009 10:20 Als ehemaliger Kettenraucher kann ich leider schon bestätigen, dass die Kunststoffteile sich extrem verfärben. Mein Mann hat zusätzlich auch geraucht und da ist mit Reinigern nichts zu machen (wenn man etwas länger in der Wohnung gewohnt hat). Richtig ist, was Du über den Mietvertrag und die Nicht-Raucher-Wohnung geschrieben hast. Wenn das nicht im Vertrag steht sollte alles damit erledigt sein. Ansonsten würde ich darauf tippen, dass die Stechdosen und Lichtschalter getauscht werden müssen, je nachdem wie sie aussehen und sich von der weißen Wand abheben. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Raucher einen Mietvertrag für einen Nichtraucher-Wochnung unterschreibt.
was macht man nicht alles, wenn man eine Wohnung haben will...aber im vorliegenden Fall war das ja anscheinend nicht so.
Lt. dem obigen Urteil muss der Mieter keine "extra Kosten" zahlen.

Für Mietverlust musst du nicht aufkommen, wäre ja noch schöner. Die Mängel, welche du beseitigen kannst, müssen beseitgt werden, allerdngs kannst du die Handwerker beauftragen. Ich versteh nur eins nicht, die Mängel waren doch schon länger ersichtlich, warum erledigt man das als Mieter nicht direkt, noch vor dem Auszug? So klein können die Mängel ja dann kaum sein. In meiner Wohnung wars ok, dass die Mängel beseitigt wurden, während ich schon hier wohnte.
Sie dürfen Dir eine letzte Frist setzen, wenn die Arbeiten schon über die Übergabefrist hinaus gehen. Sie dürfen aber keine Handwerker beauftragen, die Du bezahlen sollst. Wenn Sie das tun sollten, zahle nicht. Es gibt ein neues Mietgesetzt. Frage beim Mieterbund nach, vielleicht mußt Du diese Mängel lt. neuem Gesetz gar nicht beheben. Die alten Mietverträge werden zum größen Teil durch das neue Gesetz ungültig.
Im Mietvertrag steht nur frisch gestrichen übergeben, ich weiß das man das nicht mehr machen muss, habe es da ich Raucher bin aber trotzdem gemacht. Sie wollen die Fenster, Türen und alle Steckdosen auswechseln weil die vom rauchen gelblich geworden sind. Hätte diese gerne gestrichen, leider Kunststoff und da ist das schlecht möglich. Da werde ich mich dann so schnell wie möglich mit dem Mieterschutzbund in Verbindung setzen, danke.

Mieterschutzbund nach fragen.
Nach mehreren Jahren des Rauchens habe ich endgültig damit aufhören können. Ich habe vieles ausprobiert und wurde gelegentlich auch Rückfällig. Allerdings habe ich einen Nichtraucher-Ratgeber auf www.VIP-eBooks.de gefunden der mir wirklich extrem geholfen hat. Ich kann dir nur wärmstens empfehlen dir das durchzulesen, danach hast du nämlich einen vollkommen anderen Bezug zum Rauchen. Einfach auf der linken Seite im Bereich Gesundheit & Wellness nachschauen…
Ich hätte die Türen ja nur lackiert wenn sie aus Holz gewesen wären. Und mit einem Kunststoffreiniger habe ich es versucht, hat leider nicht viel gebracht. Vielen Dank für die Antworten