gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Frist für Korrektur Heizkostenabrechnung?

gefragt von pekaripu am 22.02.2008 um 14:08 Uhr

Die Heizkostenabrechnung für die Jahre 2005 und 2006 war falsch. Der Vermieter (Zwangsverwalter) bringt keine Korrektur sondern versucht nur zu erklären. Die Guthaben aus der BEKO will ich mit der Miete verrechnen. Vermieter sagt Nein, weil insgesamt Nachzahlungen rauskommen. Wenn ich doch verrechne, will er Mahnbescheid erlassen. Muss der Vermieter innerhalb bestimmter Fristen korrigieren? Sind seine Forderungsansprüche bereits verjährt? Er hatte für 2005 nur gesagt, er würde sich darum kümmern. Weiter kam nichts. Auch keine Mahnung.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (9561)
Nebenkosten (232)
Verjährung (47)
ähnliche Fragen

Reply


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 22. Februar 2008 15:07
1x
Thumb_up

der fristablauf für das jahr 2005 ist gegeben.

für 2006 kommt es auf den abrechnungstermin an, welcher im mietvertrag steht.

ist er gleichzeitig das kalenderjahr wäre auch da die frist abgelaufen zum 31.12.2007.

siehe auch: VIII ZR 190/06

spätestens nach 12 monaten muss dem vermieter die nebenkostenabrechnung vorliegen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 22. Februar 2008 14:17
0x
Thumb_up

Ich denke, hier gelten die gleichen Vorschriften wie für die ganze Nebenkostenabrechnung. Nach Ablauf der Jahresfrist ist keine Korrektur mehr möglich. Pech für Vermieter.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.