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Frist für die Steuererklärung überschritten? Lohnsteuer-Rückforderung trotzdem möglich?

gefragt von RickdangerousRickdangerous am 25.06.2008 um 13:24 Uhr

Hi, Wie ich jetzt erfahren habe, ist die "normale" Frist für die Steuererklärung Ende Mai abgelaufen... Muss ich mich jetzt an ein "Steuererklärungs-hilfe-verein" wenden, um evtl. Rückzahlungen einzufordern oder stimmt es tatsächlich, dass die es beim Finanzamt mit der besagten Frist nicht so eng sehen und man ggf. lediglich ein paar Euro Strafgebühr drauflegen muss?

greets RD


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princAss
beantwortet von princAss am 25. Juni 2008 13:28
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"Sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht verpflichtet, möchten aber die Einkommensteuerveranlagung beantragen (Antragsveranlagung), müssen Sie die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Dezember des vierten auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres, abgeben ( z.B. für das Jahr 2007: bis zum 31.12.2011 ). Diese Frist ist nicht verlängerbar."

Kommentar von Dc61a2cce2e5b62d5f87df88cb2668efsmallCassiopeia78 am 25. Juni 2008 13:31

kannst du mir bitte mal deine quelle verraten? interessiert mich, denn ich bin bisher immer von 2 jahren ausgegangen...

Kommentar von Dc61a2cce2e5b62d5f87df88cb2668efsmallCassiopeia78 am 25. Juni 2008 13:53

vielen dank, das hat mir sehr geholfen!!!! DH


anonym
beantwortet von dolabella am 25. Juni 2008 13:26
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Du hast mittlerweile drei Jahre Zeit um Deine Steuererklärung abzugeben.

Kommentar von dolabella am 25. Juni 2008 13:29

Oder wirst Du veranlagt? Eine Strafgebühr gibt es nicht (Du leistest ja Vorauszahlungen) und Du wirst wahrscheinlich in den nächsten Tagen eine Aufforderung bekommen, die Steuererklärung abzugeben. Unangenehm wird es erst, wenn Du den zweiten Termin (30.09 für die Abgabe über den Steuerberater) auch noch verpasst. Mit der richtigen Begründung ist aber auch das möglich.


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 25. Juni 2008 13:26
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wenn du nicht zur abgabe der steuererklärung verpflichtet bist hast du für die abgabe der erklärung 2007 noch bis 31.12.2009 zeit. und eine strafgebühr gibt es in dem fall auch nicht! wenn du eine firma hast dann geh zu deinem steuerberater und lasse eine fristverlängerung beantragen!


Helga80
beantwortet von Helga80 am 25. Juni 2008 13:30
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Das kommt darauf an ob du überhaupt Steuererklärungspflichtig bist. Das trifft zu, wenn du: z.B, Angestellter, Steuerklasse 1, kinderlos, nicht verheiratet bist. Also quasi dann wenn das Finanzamt zahlen muß ;-) Dann mußt du keine Steuererklärung machen, wenn du sie machen willst, weil es nen Batzen Geld zurück gibt dann hast für das Jahr 2007 Zeit bis 31.12.2009. Bist du Steuererklärungspflichtig setz dich mit deinem finanzamt in Verbindung, die erstellen dann einen nachträglichen Fristverlängerungsantrag.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 25. Juni 2008 13:35
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Selbst wenn man dei Steuererklärung abgeben 'Muss': Bis Sebtember kräht kaum ein Fainanzamt danach. Die haben im Moment genug zu tun.

Fristen: http://www.klicktipps.de/einkommensteuer_faq.php#wann



oarhellger
beantwortet von oarhellger am 25. Juni 2008 14:58
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Es gibt einen Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 02.01.2008 über Steuererklärungsfristen. Dort heisst es: Aufgrund begründeter Einzelanträge kann die Frist für.............bis zum 28.02.2009 .....verlängert werden. Der Erlass steht unter www. bundesfinanzministerium.de.


Rickdangerous
beantwortet von Rickdangerous am 1. Juli 2008 16:52
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Erst mal Danke für die Antworten... hab also noch jede Menge Zeit für die Erklärung :-) Werd mich am besten trotzdem ma die Tage dranmachen, sonst geräts noch in Vergessenheit ;-) Übrigens noch ne ganz nette kostenfreie Hilfe im Netz gefunden: http://www.steuerfuchs.de/home.php grüße RD


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