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Frist für die Begründung eines Widerspruchs

gefragt von bavaria2000bavaria2000 am 15.03.2008 um 23:21 Uhr

Wer kennt sich da aus: Wenn gegen den Bescheid von einer Behörde Widerspruch eingelegt wird und zwar zunächst zur Fristwahrung ohne Begründung, bis wann muss dann spätestens die Begründung nachgereicht werden ? Gibt es da festgelegte Fristen, in welchem Gesetz steht das? Also, wie lange kann ich mir mit der Begründung Zeit lassen, und was passiert, wenn ich diese zu spät bzw. gar nicht liefere? Danke für hilfreiche Antworten!

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Frist x 188 Widerspruch x 153 Behörde x 150 Bescheid x 36

vollyhn
beantwortet von vollyhn am 15. März 2008 23:33
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Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Die Widerspruchsstelle prüft den Fall auch ohne Begründung des Widerspruchs nach Aktenlage, wird dann aber zumeist zum selben Ergebnis kommen wie die angefochtene Entscheidung.Normalerweise gibt die Widerspruchsbehörde aber vor der Widerspruchsentscheidung noch ausdrücklich mit einem Schreiben Gelegenheit bis zu einem bestimmten Termin zur Begründungvorzutragen.

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 15. März 2008 23:34

Genau so ist es. L.G.


anonym
beantwortet von oldpaed am 16. März 2008 08:12
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Soweit ich weiß, gibt es in den Bundesländern jeweils ein sog. Verwaltungsverfahrensgesetz, z. B. in NRW das VwVfG.NW. vom 21. Dez. 1976, GV. NW. 1976, S. 438. Hier stehen die Bestimmungen, nach denen Du suchst.


justika
beantwortet von justika am 15. März 2008 23:32
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Es ist immer eine Frist angegeben in der Rechtsmittelbelehrung. Meistens beträgt sie 4 Wochen. Die Frist läuft ab dem Tag der Zustellung bei Dir und von da an dann vier Wochen (15.03. erhalten Fristablauf: 16.04.2008). Fristwahrend kannst Du ohne Begründung vorgehen. Ich würde dort anrufen und Fragen, wie lange Du Zeit hast für die Begründung, dann machst Du auf jeden Fall nichts falsch! Und die Behörde muss Dir Auskunft geben!!! Ansonsten greift die Dienstaufsichtsbeschwerde und die zieht immer.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 15. März 2008 23:37

Ich kenne keine gestzlichen Rechtsmittelfristen von 4 Wochen. Derartige Fristen laufen 1 oder 2 Wochen oder 1 Monat. (der durchschnittliche Monat hat 4 1/3 Wochen, nur der normale Februar hat zufällig vier Wochen)

Eine Monatsfrist läuft an dem Tag ab, der die gleiche Zahl trägt wie der Tag, an dem die Entscheidung zugestellt wurde! Zustellung am 15. d.M bedetet Fristablauf am 15. Tag des nächsten Monats unabhängig von der Länge des Monats (28, 29, 30 oder 31 Tage).

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 15. März 2008 23:41

Der 15. zählt mit Ablauf der 24 h, in der ein Bürger noch Zeit hätte, bis kurz vor 0 h noch ein Schreiben per Fax oder in den Nachtbriefkasten zu geben. Deshalb läuft sie definitiv am 16. ab!!!

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 15. März 2008 23:59

Ich empfehle die Lektüre des § 188 BGB. Die dortigen Vorschriften zur Fristberechnung gelten nicht nur im Zivilrecht sondern durch entsprechende Verweisungsvorschriften auch in den anderen Rechtszweigen.

http://tinyurl.com/2l2679

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 16. März 2008 00:02

DH! Die stehen auch in jedem Zustellungsgesetz und auch für alle Rechtszweige und Leute, die zustellen müssen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 15. März 2008 23:26
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In NRW gibt es gar kein Widerspruchsrecht mehr.

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 15. März 2008 23:29

Das kann doch gar nicht. Wenn jemand wirklich einen blöden Fehler macht ist der nicht mehr zu korregieren? L.G.

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 15. März 2008 23:34

Du musst sofort bei Gericht Klage einreichen. Es ist eine Unverschämtheit dem Bürger gegenüber.

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 15. März 2008 23:35

Beim Verwaltungsgericht!


bitmap
beantwortet von bitmap am 15. März 2008 23:25
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Was für eine Behörde u. was für ein Bescheid?


anonym
beantwortet von Lissa am 15. März 2008 23:24
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Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 15. März 2008 23:23
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Steht immer drauf geschrieben - sonst deren Website - sonst ...äähhh...glaube 4 Wochen...


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