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Frisch verheiratet und beide Hartz iv. Was ändert sich?

gefragt von PitAxelPitAxel am 04.11.2009 um 14:46 Uhr

Hallo alle zusammen. Mein Sohn hat jetzt geheiratet. Was ändert sich jetzt bei dem Regelsatz für beide. Sind beide Hartz IV empfänger. 3 Kinder sind auch noch da.

Dank im voraus Pit


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FrecheKati
beantwortet von FrecheKati am 4. November 2009 14:52
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oh man wie ich es hasse.. h-4 und man ist gleich überall verrufen.. es ist nicht jeder gleich.. nicht jeder ist ein schmarotzer

Kommentar von D2a8df4952db2058699f7f0c6287c70fsmallBiLlYbOnG2 am 4. November 2009 14:56

meine meinung, sowas macht wütend, gerade wenn ich daran denke das mein sohn MIT berufsausbildung und einer note von 1,8 heute schon wieder zwei absagen bekommen hat, und weiter h4 nehmen muss...... :-/

Kommentar von 9b46fe3b2405b74955e7a8030f4b9c9fsmallFrecheKati am 4. November 2009 14:59

das nervt natürlich total das kann ich mir denken... ich hab auch mal anders gedacht klar wer macht das nicht.. aber wenn man nicht in der situation steckt dann kann auch nur so beschissen denken.. kein wunder..

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 4. November 2009 15:02

Scheint erblich zu sein!

Kommentar von D2a8df4952db2058699f7f0c6287c70fsmallBiLlYbOnG2 am 4. November 2009 15:27

bevor du hier soo schlaue kommi's abgibst, schalte mal das weiche teil in deinem kopf ein! wenn du oben schon fragen von "mir" hineinkopierst, und jetzt liest das ich einen Sohn habe, würde jeder normal denkende mensch stutzig werden bei den beiden fragen oben, in der von "meinen" eltern die rede ist, das würde dann nach dir heißen das meine muter (78) auch alg2 bekommt...na, merkst was??? erst denken, dann schreiben!!


anonym
beantwortet von blackdesire am 4. November 2009 14:47
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wenn sie vorher schon zusammen gelebt haben ändert sich nichts!


adianthum
beantwortet von adianthum am 4. November 2009 14:47
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anonym
beantwortet von leseratte05 am 4. November 2009 14:49
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wen sie schon vorher zusammen gelebt haben ändert sich nichts, es sei denn es versucht mal einer mit ARBEIT. Finde es traurig wenn man seinen Kindern die Faulheit vorlebt und es dennen dann noch besser geht als denen die arbeiten gehen.

Kommentar von D2a8df4952db2058699f7f0c6287c70fsmallBiLlYbOnG2 am 4. November 2009 14:53

nettes vorurteil, stehen bei dir mehr sätze als bei mir, oder kann nur ich hier nicht die information entnehmen das sein/e Sohn/Schwiegertochter evt. einen Job sucht?? ich will euch mal sehen bei der Jobsuche, ich wette IHR würdet alle nach einer Stunde mit hunderten von Jobs ankommen! Ironie ende

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 4. November 2009 15:02
...sagt jemand, dem man einen gewissen Erfahrungsschatz nicht absprechen kann!

nochmal eine Frage zu ALG2!! gefragt von BiLlYbOnG2 am 28.08.2009 um 18:33 Uhr Wenn die Eltern ALG2 bekommen und ich ca. 110€ als Nebenjob verdiene, werden den Eltern dann die kompletten 110€ angerechnet oder draf man auch hier 100€ behalten? Meine Eltern sind ... 6 Antworten - Themen: Nebenjobs + ALG2 [Inhalt beanstanden] 1 Wichtige frage zum Nebenverdienst, kenntnisse über ALG2 erforderlich! gefragt von BiLlYbOnG2 am 28.08.2009 um 18:16 Uhr Also, meine Eltern beziehen ALG2 und haben beide zusätzlich noch einen 165€ Job, von dem sie ja 100€ behalten dürfen. Ich habe dieses Jahr keine Ausbildung bekommen, und mache d...

Kommentar von D2a8df4952db2058699f7f0c6287c70fsmallBiLlYbOnG2 am 4. November 2009 15:24

dankeschön, aber wenn sie schon soo super hinterherschnüffeln, dann müssten sie auch gesehen haben das die frage im August von meinem >>Sohn<< gestellt wurde, wie in meinem Profil steht, bin ich jetzt hier aktiv, und einen Job habe ich auch seit 01.10 wieder!!

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 4. November 2009 15:27

Erfahrung - das ist ein Prädikat! - und gut gemeint!


Schokokeks1987
beantwortet von Schokokeks1987 am 4. November 2009 14:50
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wenns ie vorher schon zusammengewohnt haben änder sich am regelsatz gar nichts! - Alleinstehende: 359 EUR - PArtner jeweils 323 EUR - Kind 15-35 Jahre: 287 EUR - Kind 7-14 Jahre: 251 EUR - Kind 0-6 JAhre: 215 EUR


BiLlYbOnG2
beantwortet von BiLlYbOnG2 am 4. November 2009 14:47
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haben sie vorher beide schon zusammen gewohnt?? wenn nicht, gelten sie jetzt als bedarfsgemeinschaft, aber guck doch einfach mal hier: http://www.gegen-hartz.de/ unter fragen und antworten sollte das geklärt werden!


marcel1276
beantwortet von marcel1276 am 4. November 2009 14:49
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wenn sie schon vor der heirat zusammen in einer wohnung gelebt haben, ändert sich nichts, denn sie waren einen sogenannte Bedarfsgemeinschaft.


anonym
beantwortet von Sally2809 am 4. November 2009 14:51
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Was sollte sich ändern? Die Eltern hatten vorher schon Hartz4 und die Kinder waren doch auch schon da.


ClintLeonPowers
beantwortet von ClintLeonPowers am 4. November 2009 14:51
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Es ändert sich nichts. Es werden nur noch härtere Zeiten kommen. Viel Glück bei der Job-Suche. Ich drücke Ihnen die Daumen.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 4. November 2009 14:56
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Es ändert sich nichts! Und fürs Alter ist ja schon Vorsorge getroffen!


Oberzicke
beantwortet von Oberzicke am 4. November 2009 14:58
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Soweit ich mich erinnern kann, ist Deine Tochter auch HartzIV-Empfängerin? Ist diese nicht verheiratet?


anonym
beantwortet von ivonne82 am 4. November 2009 17:12
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wenn sie vorher schon eine bedarfsgemeinschaft waren ändert sich durch die hochzeit nichts.


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