Darf eine Friedhofsverwaltung ein Grab einfach stilllegen, wenn die Liegezeit abgelaufen ist, oder muss vorher gefragt werden ob man diese verlängern möchte.

Oft wird mit einem Zettel am Grabstein gefragt. Kommt darauf keine Reaktion gilt es als aufgegeben und wird neu belegt.

Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, die Liegezeit zu verlängern.

wenn ihr euch nicht gemeldet habt, wird stillgelegt.
anstandshalber hätten sie aber schon fragen können.
Das ist sehr unterschidlich, von Friedhof zu Friedhof anders. Lies in der Satzung nach. L.G.

Üblicherweise wird der Grabunterhalt für 25 Jahre zum Voraus bezahlt. Eine Verlängerung ist mit sehr hohen Kosten verbunden!!!

Bei uns ist die Liegezeit eines Reihengrabes 18 Jahre, bei Beginn des 18. Jahres wird ein Schild auf dem Grab angebracht auf dem auf das Ende der Liegezeit hingewiesen wird und darum gebeten wird das Grab abzuräumen,eine Verlängerung eines Reihengrabes ist nicht möglich, man kann aber ein Doppel/Familiengrab beantragen, die Gebeine des Toten werden dann ausgegraben und in einer Gebeinskiste in einem Doppel/Familiengrab neu beigesetzt, das Doppel/Familiengab kannst Du für 30 Jahre erwerben, nach Ablauf der 30 Jahre wirst Du angeschrieben mit der Anfrage ob Du das Grab für weitere 30 Jahre erwerben willst. Momentan kostet bei uns die Umbettung in ein Doppel/Familiengrab inkl. Aushub von beiden Gräbern und Gebeinskiste und Graberwerb für 30 Jahre ca. 5000 Euro.

Ich bin angeschrieben worden, bevor die Gräber abgelaufen waren. Sogar mehrmals hat man versucht, mich anzuschreiben, aber da war ich im Ausland. Aber als ich wieder hier gemeldet war, hat man mich gleich wieder angeschrieben. Mir scheint, daß das Pflicht ist!!!

Normalerweise wird man kurz vor Ablauf der Liegezeit angeschrieben, ob man eine Verlängerung wünscht. So kenne ich es hier jedenfalls. Wahrscheinlich kommt das auf die Bestimmungen des jeweiligen Friedhofs an.

Das steht in der Friedhofsordnung.Verlängern ist teuer, das Grab muß beweinkauft werden. (So heißt das). Die Liegezeiten sind auch unterschiedlich, kommt auf die Bodenbeschaffentheit an.
so viel ich weiss dürfen sie das grab platt machen es werden aber vorher die angehörigen benachrichtet das die es machen solle es nicht der vall sein wird es dan von der gemeide oder stad gemacht